Das Dreieck, das niemand zu zeichnen wagt
Man zeichnet ein Dreieck, wenn man verstehen will, wo die Kraft hinfließt. Die drei Ecken dieser Woche sind rasch benannt: ein Bundesrichter, der dem Justizministerium die Akte vor der Nase zuschlägt. Ein Staatsanwalt namens Mills, der laut genug ruft, um gehört zu werden — obwohl, oder gerade weil, die Stimmen aus Georgia gewöhnlich leiser kommen. Und eine Bundesregierung, die, so heißt es, neunzig Prozent der Rechnung übernimmt. Neunzig. Die Zahl klingt nach Routine, sie riecht nach Routine, aber Routine ist die eleganteste Verkleidung, die die Macht kennt.
Im Juli wies ein Bundesrichter das Ersuchen des US-Justizministeriums zurück, die Namen und persönlichen Kontaktdaten sämtlicher Mitarbeiter und freiwilliger Wahlhelfer herauszugeben, die bei der Wahl 2020 im Fulton County, Georgia, im Einsatz waren. Eine Grand Jury Subpoena war im April ausgestellt worden. Das Ministerium wollte wissen, wer Wahlurnen bewacht, Stricke gezogen, vorläufige Stimmzettel ausgegeben hatte. Es ist ein altes Spiel, das hier gespielt wird — und seine Regeln sind nicht neu.
Was neu ist, ist die Begründung. Der Richter nannte das Ansinnen „unangemessen". Ein Wort, das im Juristenmund wie ein Urteil klingt, gemeinhin aber nur eine Vorerwägung ist. Man habe, so der Tenor, mit der Brechstange gefragt, ohne hinreichend darzulegen, warum gerade diese Namen, gerade diese Daten, gerade jetzt von Belang sein könnten. Wer lange genug ermittelt, fragt sich, auf welchen rechtlichen Anker sich eine solche Subpoena stützt. Welche spezifische Straftat wird vermutet? Welche Personengruppe steht unter Verdacht? Die Anfrage blieb allgemein. Sie blieb ein Vorhang, hinter dem nichts zu sehen ist.
In dieselbe Woche fällt eine zweite Entscheidung, über die in den Fluren weniger gesprochen wird, obwohl sie mehr Geld bewegt. Mehrere US-Bundesstaaten hatten versucht, die mit der Bundesebene vereinbarten Arbeitsanforderungen für Medicaid-Empfänger zu kippen. Das Gericht wies sie ab. Die Bundesregierung also, die im einen Fall die Namen der Helferinnen und Helfer zusammenziehen will, hält im anderen Fall die Zügel der Sozialgesetzgebung straff. Nicht der gleiche Richter, nicht der gleiche Saal, aber es ist die gleiche Hand, die das Szepter führt. Ob das Zufall ist, bleibe dahin gestellt — die unangenehme Frage stellt sich von selbst.
Mills, der Bezirksstaatsanwalt, nennt das Vorgehen des Justizministeriums, was es seiner Lesart nach ist: einen politischen Angriff. Er hat, das muss man ihm zugutehalten, in den letzten Jahren gelernt, in lauten Sälen zu sprechen, ohne die Stimme zu heben. Er weiß, was ein Sturm ist, er hat einige überlebt. Doch seine Anklage ist bemerkenswert: die Bundesregierung verfolge ihn, weil er selbst ermittelt habe. Es ist die alte Geschichte der Anklage, die zur Anklägerin wird. Man darf fragen, wessen Ermittlungen da wessen Ermittlungen jagen.
Und hier kommt das Dreieck ins Spiel, das niemand zu zeichnen wagt. Mills behauptet den politischen Angriff. Die Bundesregierung, sagt die Statistik, übernimmt neunzig Prozent der Kosten der Medicaid-Erweiterung — jener Leistungen, von denen die Bundesstaaten mit ihren Klagen gegen die Arbeitsanforderungen betroffen sind. Neunzig Prozent. Es ist eine Zahl, die in Washington wiegt, und sie wiegt schwer, wenn auf der anderen Seite des Flurs dieselbe Behörde steht, die in Georgia eine Grand Jury bedient. Das ist die verdächtige Geometrie, von der die offiziellen Verlautbarungen schweigen: dass die Bundesregierung zugleich der Ankläger und der Zahler ist. Wer profitiert? Wessen Kalkül trägt das?
Die rechtliche Verankerung der DOJ-Anfrage bleibt, offen gestanden, schemenhaft. Eine Grand Jury Subpoena verlangt nicht die Höflichkeit eines richterlichen Beschlusses — sie ist eine kraft Amtes ausgestellte Vorladung. Doch selbst eine Subpoena muss, im föderalen Gefüge, einem wahrscheinlichen Grund folgen. Sie muss ein Ziel haben, einen Kreis, eine Hypothese. Hier fehlt all das. Die Anfrage ist universal. Sie kennt keinen Verdächtigen, nur ein Universum von Menschen. Das ist, in der Sprache der alten Kanzleien, ein Fischzug ins Trübe. Der Richter hat es nicht so genannt. Er hat „unangemessen" gesagt. In der höflichsten Sprache, die das Recht kennt, war dies ein Nein.
Was als Nächstes kommt, ist die Frage, die langfristig schwerer wiegt als der heutige Sieg vor Gericht. Wenn ein Bezirksstaatsanwalt mit einer politisch brisanten Ermittlung sich gegen ein Bundesverfahren wehren muss, dessen Kostenstruktur er selbst kaum kontrolliert — welche Abkühlung wagt er noch? Welche Akte öffnet er, wenn er weiß, dass die andere Seite neunzig Prozent der Rechnung schreibt? Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein empfindliches Instrument. Man stellt es nicht in eine Schublade, in der die Bundesdruckmaschine brummt. Man hält es in der Hand. Nur ist die Hand, die es halten soll, oftmals dieselbe, die es entgegennehmen oder fallen lassen kann.
Die Geschichte ist nicht zu Ende. Sie hat, das ist sicher, einen neuen Akt bekommen. Man muss die Handschuhe anlassen, wenn man die nächste Seite umblättert. Die Tinte ist noch nicht trocken.