Canberra ruft, Telegram schweigt: Ein Prozess ohne Grenzen
Man muss der eSafety Commissionerin Julie Inman-Grant zugutehalten, dass sie den Abgrund benennt, in den sie blickt. Fünf Monate lang habe man Telegram gefragt, schreibt sie in ihrer Klageschrift beim Bundesgericht — fünf Monate, in denen das Schweigen der Plattform lauter war als jede Antwort. Nun also klagt Australien. 54,6 Millionen Australische Dollar, umgerechnet etwa 28 Millionen Pfund oder 38 Millionen US-Dollar, soll das Maximum an Strafe sein, das der Online Safety Act hergibt. Eine Zahl, die nach viel klingt und nach wenig zugleich: Telegram, 2024 in Paris verhaftet und unter formelle Untersuchung gestellt, ein Jahr später in Russland angeklagt, weil ukrainische Geheimdienste den Messenger zur Rekrutierung nutzten — ein Unternehmen dieser Reichweite lässt sich von Canberra nicht ins Wanken bringen.
Was hier verhandelt wird, ist nicht in erster Linie ein Bußgeld. Es ist die Frage, ob ein Nationalstaat im digitalen Zeitalter überhaupt noch Hoheit über das besitzt, was auf seinem Hoheitsgebiet kommuniziert wird. Australien hat im vergangenen Jahr als erster Staat der Welt ein Social-Media-Verbot für unter Sechzehnjährige durchgesetzt — Inman-Grant selbst war die Architektin. Nun der nächste Schritt: nicht mehr die Nutzer, sondern die Plattform. Die Anklageschrift liest sich wie ein Katalog historischer Schrecken. Videoaufnahmen des Anschlags von Christchurch 2019, des Buffalo-Shootings im Mai 2022, Hinrichtungsvideos sogenannter Terroristen — all das sei auf Telegram noch immer abrufbar gewesen, "sehr leicht zu finden", wie die Commissionerin sagt, in einem "permissiven Umfeld", das "desensibilisiere, normalisiere und manchmal radikalisiere". Und die Plattform werde "manchmal zur Planung von Anschlägen genutzt", so der Vorwurf.
Die Worte sind mit Bedacht gewählt. Sie klingen nach Sicherheit. Sie klingen aber auch nach der Ohnmacht einer Behörde, die weiß, dass ihre nationalen Instrumente an den Grenzen digitaler Souveränität enden. Inman-Grant räumt es selbst ein, beinahe beiläufig. Australien, sagt sie, vergebe keine Lizenzen für Plattformen wie Telegram. Man könne aber beim Bundesgericht beantragen, dass der Dienst eingestellt werde. "Wir haben diese Befugnisse nie genutzt", fügt sie hinzu. "Wir werden sehen, wie sich das entwickelt." Es ist die Sprache einer Frau, die das Arsenal ihrer Regierung kennt und seine Begrenztheit nicht verbergen kann.
Telegram antwortet auf seine Weise. Die Plattform habe ihre "umfangreichen" Anti-Terror-Maßnahmen gut dokumentiert, lässt ein Sprecher wissen, und werde die Vorwürfe vor Gericht bestreiten. Das ist keine Verteidigung. Das ist ein Hinweis auf das Gefälle. Während Canberra Klage einreicht, verhandelt das Unternehmen in mindestens drei Jurisdiktionen gleichzeitig: Australien, Russland, Frankreich. Ein Mosaik staatlicher Anläufe gegen ein und dieselbe Architektur, die niemandem gehört und überall zugleich ist.
Im Dezember, so erinnert Inman-Grant, habe ein Angriff auf ein jüdisches Fest in Bondi die "schmerzhaften Nachwirkungen" solcher Gewalt ins australische Bewusstsein zurückgeholt. Der politische Kontext ist unübersehbar. Es ist die Woche, in der ein Trauma landespolitisch verwertet wird, in der das Schlagwort "no platform is above the law" zur Staatsräson erhoben wird. Und genau hier beginnt die eigentliche Ermittlung.
Wer profitiert? Auf der einen Seite die australische Aufsichtsbehörde, die sich als Vorreiterin einer globalen Bewegung inszeniert. Auf der anderen Telegram, dessen Geschäftsmodell auf maximaler Distanz zu nationalen Regierungen beruht — und das nun eine Klage erhält, die als Präzedenzfall taugt. Im Dunkeln bleibt, ob Canberra ein Exempel statuieren will oder ein politisches Versprechen einlöst. Die früheren Strafen summieren sich: Eine Million Australische Dollar im Februar 2025, weil Telegram nicht rechtzeitig auf Anfragen zu Kindesmissbrauch und Extremismus reagierte. Es ist die Logik des permanenten Verstoßes, der zur Norm erhoben wird.
Was hier verhandelt wird, ist größer als Telegram. Es ist die Frage, ob das Recht des 20. Jahrhunderts — geprägt von Verträgen, Hoheitsgebieten, definierten Zuständigkeiten — überhaupt noch auf Phänomene des 21. Jahrhunderts passt. Eine Messenger-App, deren Gründer in Frankreich verhaftet, in Russland angeklagt und in Australien verklagt wird, ist kein Unternehmen im klassischen Sinne. Sie ist Infrastruktur. Und Infrastruktur lässt sich nicht verklagen, ohne dass das Netz zittert.
Inman-Grant weiß das. Sie trägt Handschuhe, wenn sie spricht. Aber ihre Worte sitzen wie Nadelstiche: "No platform is above the law." Es klingt nach Rechtsstaatlichkeit. Es klingt nach einem Imperativ, der an die falsche Adresse gerichtet ist. Denn Telegram ist keine Adresse. Telegram ist ein Zustand. Unklar bleibt, was dieser Prozess tatsächlich bewirken wird. Klar ist nur, dass er stattfindet. Und dass Canberra, indem es klagt, zugleich eingesteht, wie wenig es greifen kann.
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