Siebenhundert Seiten in elf Tagen — Wie der Staat sich die Augen seiner Wächter borgt
Man muss sich die Geste genau vorstellen. Ein Referentenentwurf, siebenhundert Seiten stark, hingelegt wie eine Speisekarte in einem Restaurant, in dem die Speisen bereits serviert werden, bevor der Gast die Karte lesen konnte. Elf Tage, dokumentiert CORRECTIV in seiner Rekonstruktion des Vorgangs, blieben den Verbänden, um ihre Stellungnahmen abzugeben. Elf Tage für ein Dokument, das die Architektur der deutschen Nachrichtendienste neu zeichnen will. Das Bundesverfassungsschutzgesetz und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst — beide werden nicht nachgeschärft, sie werden neu geschrieben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, CSU, hält den Stift.
Man sollte meinen, ein solches Unterfangen verlange nach Monaten der Anhörung, nach Expertenrunden, nach einer Debatte, die diesen Namen verdient. Stattdessen wurde das Verfahren so getaktet, dass Kritik zur Pflichtübung verkümmert. Die Verbände, die in dieser knappen Frist ihre Einwände formulierten, taten das nicht, weil man ihnen Gehör schenkte, sondern weil das Protokoll es verlangte. Es ist jene Sorte von Konsultation, die in Genf als „notifiziert" bezeichnet wird, wenn ein Staat dem anderen mitteilt, was er ohnehin zu tun gedenkt — der höfliche Handschlag vor dem faulen Tausch.
Was die Verbände nun vorlegen, ist bemerkenswert in seiner Geschlossenheit — nicht weil sie einer Meinung wären, sondern weil das, was sie beklagen, dasselbe ist, nur aus verschiedener Perspektive betrachtet. Der Deutsche Anwaltverein warnt, das Mandatsgeheimnis werde ausgehöhlt, das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten verwischt. Die Bundesnotarkammer fordert Nachbesserungen beim Schutz der notariellen Verschwiegenheit; Berufsgeheimnisträger seien nur unzureichend geschützt. Die Medienverbände — der Deutsche Journalistenverband, der Presserat, die ARD und weitere — erheben in einer gemeinsamen Stellungnahme denselben Vorwurf: Der journalistische Quellenschutz sei nicht hinreichend gesichert. Reporter ohne Grenzen spricht in seiner Stellungnahme davon, dass der Schutz von Journalistinnen und ihren Quellen systematisch abgebaut werde. Es ist, als sprächen unterschiedliche Wände eines Hauses gleichzeitig davon, dass das Dach einzustürzen droht.
Und mittendin, in diesem Konzert der Warnungen, die eigentliche Frage, die sich wie ein Faden durch alle Stellungnahmen zieht: die Kontrolle. CORRECTIV berichtet, dass der Unabhängige Kontrollrat, jenes Gremium, das ohnehin schon ein Schattendasein führt, sämtliche Aufgaben der G10-Kommission und des Bundesdatenschutzbeauftragten übernehmen soll. Ein Bericht über die Tätigkeit dieser Kontrolleure ist nicht vorgesehen — was faktisch auf weniger Transparenz hinausläuft. Die Fachplattform LTO fasst den Kern der Reform in einer Überschrift zusammen, die nichts beschönigt: „Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle für die Geheimdienste." Wer den Beweis sucht, dass diese Charakterisierung zutrifft, muss nur den Entwurf selbst lesen — oder jene lesen lassen, die ihn lesen durften.
Netzpolitik.org wählt für seine Analyse den Begriff der „Zeitenwende für Spione" und benennt damit präzise, was hier geschieht: nicht eine Anpassung an neue Bedrohungen, sondern eine Verschiebung des Gleichgewichts. Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen — so liest sich die neue Aufgabenliste, die der Entwurf den Diensten zugesteht. Der Geheimdienst- und Rechtsexperte Thomas Rieger, der sich seit Jahrzehnten mit dem BND befasst, bezeichnet die neuen operativen Befugnisse als zu unkonkret definiert. Was unkonkret definiert ist, lässt sich bekanntlich am besten dehnen. Die AG Kritis, ein Zusammenschluss der IT-Community, sieht darin nicht etwa eine Stärkung der Sicherheit, sondern deren Schwächung: Staatliche Hackbefugnisse und offensive Cyberfähigkeiten würden ausgebaut, wodurch die Resilienz kritischer Infrastrukturen eher geschwächt werde.
Wer profitiert? Diese Frage stellt sich in einem Staat, der seine Geheimdienste reformiert, mit einer gewissen Dringlichkeit. CORRECTIV hält fest, der Referentenentwurf sehe deutlich mehr operative Befugnisse vor als bisher erwartet — von IT-Eingriffen über Datenanalyse bis hin zu erweiterten operativen Möglichkeiten. Es sind die Dienste selbst, die hier gestärkt aus einem Verfahren hervorgehen sollen, das nach außen hin den Anschein einer Anhörung trägt. Die Kontrolleure hingegen verlieren Kompetenzen, ohne dass ein Berichtswesen sie kompensiert. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, ein Amt, das in der bundesrepublikanischen Architektur eine eigene Säule darstellt, soll seine Aufgaben an ein Gremium abtreten, dessen Arbeit sich im Stillen vollzieht.
Wem wird entzogen? Der Anwaltschaft die Sicherheit, mit ihrem Mandanten sprechen zu können, ohne dass ein Dritter mithört. Den Notaren das Vertrauen, das in jeder Urkunde steckt. Den Journalistinnen die Fähigkeit, Quellen zu schützen — jenes Fundament, auf dem jede ernsthafte Berichterstattung ruht. Den Bürgerinnen schlussendlich die Möglichkeit, zu erfahren, wer sie beobachtet, warum und mit welcher Begründung. Die CORRECTIV-Recherche benennt diese Verschiebungen, ohne sie zu kommentieren; das Kommentieren ist hier unsere Aufgabe.
Man darf nicht vergessen, dass Reformen ihren Grund haben. Die Bedrohungslage, so heißt es offiziell, habe sich verschärft. CORRECTIV zitiert diese Begründung, ohne sie zu prüfen — und genau hier setzt die Frage des Ermittlers an. Welche Bedrohungslage? Die aus dem Ausland, gewiss. Aber auch die im Inland? Der Verfassungsschutz, dessen Gesetz hier neu geschrieben wird, ist jene Behörde, die politische Bewegungen beobachtet, bevor sie verboten werden. Ihn mit neuen Werkzeugen auszustatten, während die Aufsicht abgebaut wird, ist keine Modernisierung. Es ist eine Verlagerung von Macht, getarnt als Akt der Vorsorge.
Elf Tage für siebenhundert Seiten. Es ist die Geste eines Staates, der seine Bürger nicht mehr als Souverän betrachtet, sondern als Datenpunkt in einer Akte, die niemand einsehen darf, solange sie noch wächst. Wer in dieser Architektur noch nach dem alten Vertrag fragt — nach jenem Gesellschaftsvertrag, der die Beobachtung an die Kontrolle band —, wird höflich auf das Protokoll verwiesen. Das Protokoll, das ihm vorgelegt wird, sobald es vollendet ist. Die Welt spielt Schach, und wir kennen alle Züge. Nur die Eröffnung wurde uns diesmal verwehrt.