Stimmen ohne Gesicht: Karlsruhe ermittelt im Schatten der Anonymität
Manche Akten beginnen mit einer Anschrift, andere mit einem Aktenzeichen. Diese beginnt mit einem Bildschirm. Am 17. März, so teilt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit, sei im Raum Trier ein Mann festgenommen worden, neunzehn Jahre alt, und in Untersuchungshaft gebracht worden; ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof werde über ihn entscheiden. Die Liste der Vorwürfe liest sich wie ein Inventar des Schreckens, das in Chatgruppen lagert: Anstiftung zum Mord in Russland, Brandstiftung in den Vereinigten Staaten und in Schweden, Aufruf zur Tötung eines US-Bürgers in einer Chatgruppe, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten, Gewaltdarstellung. Die Karlsruher Behörde übernahm das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz — ein Hinweis auf die Tragweite des Vorgangs.
Was hier vorgelegt wird, ist nicht das Urteil, sondern die Möglichkeit eines Verbrechens im digitalen Raum. Der Beschuldigte, einst Jugendlicher und Heranwachsender, soll nach den Ermittlungen Rädelsführer zweier Gruppierungen gewesen sein — einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung, die spätestens Ende März 2024 gegründet worden sei. Beide seien von einer rechtsextremen Ideologie geprägt; ihr Ziel: der Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung, erreicht durch Mord und Totschlag, dokumentiert, geteilt, vervielfältigt. Bild- und Videomaterial solcher Taten würden in den Chatgruppen bewusst verbreitet, heißt es in der Mitteilung, „um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen."
Die Akten sprechen von einem minderjährigen Jungen in Russland, der an einer Schule ein Kind mit einem Messer töten soll, von Jugendlichen, die Fahrzeuge in Brand setzen, und von einem Kind im europäischen Ausland, das über das Internet dazu veranlasst worden sei, sich mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen — schwere Verletzungen. Von einigen Taten habe der Beschuldigte Videozusammenschnitte im Netz verbreitet. Es ist die Grammatik einer neuen Gewalt: Tat, Mitschnitt, Verbreitung, neue Tat.
Die Bundesanwaltschaft rechnet die beiden Gruppierungen der sogenannten COM-Szene zu oder sieht zu ihr zumindest eine Verbindung. Diese Szene, vor einigen Jahren im Internet entstanden, zielt nach den Erkenntnissen der Behörde gezielt auf sehr junge, meist weibliche Personen in sozialen Medien und auf Gaming-Plattformen — Manipulation, Zwang, erniedrigende Handlungen, Selbstverletzung bis hin zum Suizid. Wer hier auf welche Weise verführt, welche Plattformen als Werkzeug dienen, welche Geschäftsmodelle Reichweite ermöglichen, all das halten die vorliegenden Mitteilungen nicht fest. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung verweist zudem auf ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, dessen Einzelheiten aus den vorliegenden Quellen nicht zu rekonstruieren sind.
Damit beginnt das, was dieser Vorgang tatsächlich offenlegt — nicht allein die Taten, sondern die Lücke. Ermittler operieren in einem Raum ohne Fassade: kein Tatort im klassischen Sinn, kein Nachbar, der die Schreie hört, kein Wachmann, der die Kamera einschaltet. Stattdessen Pseudonyme, geteilte Bildschirme, Verschlüsselung über sieben Zeitzonen hinweg. Der Beschuldigte ist nach den vorliegenden Angaben minderjährig gewesen, als er in die Szene hineingewachsen ist; die Plattformen, auf denen er geworben wurde, sind dieselben, auf denen Gleichaltrige spielen, lernen, Freundschaften pflegen. Wer auf welcher Seite dieser Architektur welche Verantwortung trägt, ist eine offene Frage — eine, die die Justiz in Karlsruhe derzeit nicht beantworten kann, die aber die Politik beantworten muss.
Unklar bleibt auf der Grundlage der vorliegenden Quellen auch, wie viele Mitglieder die beiden Gruppierungen hatten, über welche konkreten Messenger-Dienste die Anstiftungen liefen, welche Rolle internationale Plattformen spielen und ob weitere Beschuldigte in dem Verfahren erwartet werden. Die CORRECTIV-Redaktion arbeitet an diesen Fragen. Bis dahin steht fest: Die Möglichkeit des Verbrechens ist hier keine Hypothese, sondern Aktenlage. Und sie ist, jenseits aller Sonntagsreden über die Sicherheit des Netzes, eine nüchterne Mahnung an alle, die seine Architektur gestalten und mit ihr die nächsten Taten bereits tragen.
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