Befugnisse jenseits der Aufsicht
Man hat es immer gewusst, in jenen Fluren der Ministerialbürokratie, in denen die Luft nach Aktenmappen und kaltem Kaffee schmeckt: Dass die Reform der Nachrichtendienste kommen würde, war keine Überraschung. Überraschend ist nur die Choreografie. Siebenhundert Seiten, präsentiert von einem Innenminister, dessen politischer Instinkt stets darin bestand, das Notwendige als das Unvermeidliche zu verkaufen. Alexander Dobrindt wünscht sich, dass der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst »echte Geheimdienste« werden — als hätten sie zwanzig Jahre lang nur eine Übungseinheit betrieben, als seien Überwachung und Analyse bisher eine Art behördlicher Laienspielgruppe gewesen. Die Bundesregierung hat den Entwurf gebilligt. Das ist die erste Etappe. Die weiteren folgen mit der Präzision eines Uhrwerks, das niemand mehr aufziehen muss.
Die Sprache ist verräterisch. Sie kennt die Vokabeln der Entschlossenheit, der Härte, der Wehrhaftigkeit. »Zurückschlagen«, heißt es. Im Ausland möge das seine Berechtigung haben — eine Floskel, die man so lange wiederholt, bis sie niemand mehr hinterfragt. Aber im Inland, so heißt es kleinlaut am Ende des Absatzes, gehe das zu weit. Ein Satz, der zwischen Pflicht und Übermut pendelt, zwischen Geständnis und Verkaufsargument. Wer so formuliert, der hat bereits entschieden, wohin die Reise geht. Die Reise geht nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen, wird kassieren, wird den Kern bewahren — so ist das Ritual, die eingeübte Choreografie einer Demokratie, die sich alle paar Jahre aufs Neue als zähmbar erweist. Kläger dürfen auf Teilerfolg hoffen, ein Begriff, der so klingt, als sei ein halber Sieg eine Art Kompliment an die Verlierer. In Wahrheit bedeutet er: Der Gesetzgeber gibt etwas preis, behält aber das Wesentliche.
Das Wesentliche, das sind Befugnisse, die unter dem Banner der Sicherheit jene Bereiche ausleuchten, die bisher im Schatten lagen — nicht aus Naivität, sondern aus historischer Erfahrung. Hier beginnt das Paradox, und es ist älter als jede Reform. Jede Erweiterung der Sicherheitsbehörden wird von jenen beklagt, die das Maß halten wollen, und von jenen gefordert, die es längst verloren haben. Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle — so der Befund der Verbände, der Kritiker, einer Öffentlichkeit, die noch nicht aufgehört hat, zwischen den Zeilen zu lesen. Die Nachrichtendienste sollen künftig mehr tun, als Informationen sammeln. Sie sollen, so liest man, aktiv Sabotage betreiben dürfen. Ein Wort, das nach Kino klingt und nach Aktenzeichen XY, das aber in der Sprache des Rechtsstaats ein Fremdkörper bleibt. Denn wer sabotiert, der greift ein — in fremde Systeme, in fremde Infrastrukturen. Und wer ein Recht auf Eingriff erhält, der benötigt eine Kontrolle, die diesem Recht gewachsen ist.
Wo aber ist diese Kontrolle? Hier öffnet sich die zweite Bühne des Dramas, die Bühne, auf die nur wenige blicken. Sachsen-Anhalt wählt im September. Die AfD liegt in den Umfragen bei einundvierzig, dann zweiundvierzig, dann dreiundvierzig Prozent. Der dortige Verfassungsschutz stuft den Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Ein Satz, der in der Debatte häufig zitiert und selten zu Ende gedacht wird. Was bedeutet es, wenn eine als extremistisch eingestufte Partei eine Landesregierung stellt? Welche Hebel hat sie, den Sicherheitsapparat in ihrem Sinne neu auszurichten?
Der Rechtswissenschaftler Markus Thiel, Professor an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, gibt eine nüchterne Antwort. Politische Beamte, also jene, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und schneller wieder loswerden kann, gibt es in den meisten Bundesländern an den Spitzen der Polizeipräsidien nur noch wenige. In Sachsen-Anhalt sind sie im Landesbeamtengesetz aufgezählt — es sind die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die Präsidentin oder der Präsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamtes. Wenige Stellen, gewiss. Aber genau jene Stellen, über die Willfährigkeit organisiert wird, wenn der politische Wille es verlangt. Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu zweihundert Beamtinnen und Beamte austauschen zu wollen. Ein Austausch im großen Stil, der dort an Grenzen stößt, wo der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen den Verwaltungs-Unterbau schützen. Doch das Drangsalierungspotenzial, wie Thiel es nennt, bleibt bestehen. Denn wer an der Spitze sitzt, der bestimmt, wer befördert wird, wer versetzt wird, wer in den einstweiligen Ruhestand geschickt wird.
Eine Behörde muss nicht umgepflügt werden, um willfährig zu werden. Es genügt, dass die richtigen Personen an den richtigen Schreibtischen sitzen. Es genügt, dass Beförderungen verzögert, Versetzungen ausgesprochen, Akten umverteilt werden. Wer die Hebel der Verwaltung kennt, der braucht keine zweihundert Entlassungen, um den Apparat auf Linie zu bringen. Ihm genügen die Staatssekretariate, die Spitzen der Landesverwaltungsämter, die Leitung der Pressestellen. Ihm genügt das, was im Gesetz steht, ausgelegt im Geist der neuen Mehrheit.
Was also geschieht, wenn ein Bundesland — womöglich bald eines mit einer rechtsextrem eingestuften Partei an der Spitze — auf einen Sicherheitsapparat zugreift, dessen Befugnisse gerade auf Bundesebene erweitert werden? Man stelle sich die Mechanik vor: Hier die neuen Werkzeuge, dort die neuen Hände. Die Reform, die als Antwort auf eine unspezifische Bedrohungslage verkauft wird, wird zur Infrastruktur einer künftigen Machtausübung, deren Farbe heute noch niemand kennen muss. Die Werkzeuge sind neutral. Die Hände sind es nie.
Die offene Frage bleibt — und sie bleibt, weil die Akte sie nicht beantwortet. Wer kontrolliert die Kontrolleure, wenn die Kontrolle selbst zur Beute wird? Wer bewahrt die Aufsicht, wenn die Aufsicht zur Formalie verkümmert? Der Verfassungsschutz, so wie er jetzt gedacht wird, soll mächtiger werden. Doch wer dabei gewinnt — der Staat oder jene, die den Staat eines Tages beerben könnten —, das steht nicht in den siebenhundert Seiten. Es steht zwischen den Zeilen. Und wer lesen kann, der liest.
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