Was die Biene nicht überlebt
Die Kommission hat 2013 strengere Regeln erlassen. Die Kommission hat 2018 das Freiland verboten. Die Kommission senkt Rückstandswerte für Importe. Drei Sätze, die nach Schutz klingen. Drei Sätze, die auf dem Acker nie ganz ankommen.
Ich kenne den Geruch von Raps, bevor er blüht. Er riecht nach Versprechen. Der Rapserdfloh kommt und frisst beides. Dann kommen die Landwirte. Dann die Ausnahme. In England auf 30.000 Hektar. Modesto von Bayer, Cruiser OSR von Syngenta. Produkte, deren Namen wie Hoffnung klingen und deren Moleküle das Nervensystem zerstören.
Das Notfallgesetz LUA lässt zwei Wirkstoffe unter strengen Bedingungen zu. Strenge Bedingungen — ein Antrag, ein Stempel, eine Saat. Die EFSA hat das Risiko bestätigt, hoch, mehrfach, dokumentiert. Die Biene verliert die Orientierung, verfällt in Krämpfe, stirbt. Das ist keine Metapher. Das ist Biochemie.
NABU nennt die Teilverbote, was sie sind: ineffektiv. Zu Recht. Denn was nützt ein Verbot, dessen Ausnahme der britische Bauernverband als zu klein kritisiert? Was nützt eine Richtlinie, die in Brüssel gilt und in Suffolk nicht? Hier beginnt die Spur, die ich verfolge. Die Industrie verkauft das Gift. Die Politik gewährt die Ausnahme. Der Landwirt nutzt sie. Die Biene zahlt.
Verschiedene EU-Politiker sprechen sich für das Verbot aus. Schön. Doch die Diskrepanz zwischen Richtlinie und Anwendung bleibt. Mitgliedstaaten setzen durch, was ihnen passt. Und importierte Ware soll künftig rückstandsfrei sein, während hiesige Felder unter Notfallparagrafen weiter behandelt werden. Das ist keine Bienenpolitik. Das ist Handelsschutz in Imkerlied. Oder umgekehrt.
Unklar bleibt, wie viele der 30.000 Hektar in Suffolk, Cambridgeshire, Bedfordshire und Hertfordshire tatsächlich behandelt wurden. Unklar bleibt, wer in Brüssel dem nächsten Notfallantrag zustimmt.
Was bleibt, ist ein Insekt, das sich nicht wehrt. Und Erde, die sich erinnert.
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