Börse 1937
Terminal Tribune

2. September 2026

Dossier · Finanzen & Wirtschaft

als Schutzschild: Was die MiCAR-Migration wirklich bedeutet

2. September 2026 — — E. Wolff

Am ersten Juli zweitausendsechs war Schluss. Wer in der Europäischen Union Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet ohne MiCAR-Lizenz, handelt illegal. Die Bundesrepublik hat die ohnehin knappe Frist noch verkürzt — auf den letzten Dezember fünfundzwanzig. Keine Karenzzeit für jene, die ihre Bücher bisher im Halbdunkel führten.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Die Financial Intelligence Unit und die Bafin rechnen vor: Es werden kurzfristig große Anlagevolumina zu lizenzierten Crypto-Asset Service Providern wandern. Das klingt nach Bürokratie. Es ist eine Zäsur — und ein Test, wer überlebt.

Denn jede dieser neuen Geschäftsbeziehungen löst eine Kette aus. Identitätsprüfung. Risikobewertung. Blick auf Geldwäsche, Blick auf Terrorismusfinanzierung. Wer das nicht leistet, bekommt die Lizenz nicht — oder verliert sie nach Artikel 64. MiCAR überstreift den Akteuren ein Skelett aus Governance, Reputation, internen Kontrollmechanismen. Klingt trocken. Ist Architektur.

Im Hintergrund arbeiten zwei Zangen. Die FATF hat Empfehlung 15 nachgeschärft — virtuelle Vermögenswerte stehen jetzt unter internationaler Beobachtung, mit Kooperationspflicht zwischen den Jurisdiktionen. Die EU antwortet doppelt: MiCAR für die Marktaufsicht, AMLR für die Geldwäsche. Anonyme Krypto-Wallets sollen verschwinden. Die Kategorisierung hilft: Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens, andere DLT-basierte Vermögenswerte — jede Klasse bekommt eigene Klemmen, eigene Berichtspflichten, eigene Konsultation mit den AML/CTF-Behörden.

Das Ergebnis ist ein einheitliches Lizenzregime in der gesamten EU, mit Kapitalanforderungen und Verbraucherschutz. Wer profitiert? Die lizenzierten Häuser, die das Volumen aufsaugen. Wer verschweigt? Jenes Segment, das bisher im Schatten operierte und nun Kunden abgeben muss. Die offene Frage: Wer prüft nach, ob die Prüfer wirklich prüfen? Die Bafin hat angekündigt hinzusehen. Das ist mehr, als mancher Investor erwartet hat.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZITAT CASPs müssen strenge Sorgfaltspflichten erfüllen, einschließlich Identitätsprüfung und Risikobewertung für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung.

    „Die CASPs müssen daher ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und beispielsweise die Identität ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen. Außerdem müssen sie die neue Geschäftsbeziehung einer Risikobewertung im Hinblick auf Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken unterziehen.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT Die FIU und die Bafin erwarten einen Wechsel großer Kundenvolumina zu lizenzierten CASPs.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Die Financial Intelligence Unit (FIU) und die Finanzaufsicht Bafin erwarten, dass kurzfristig viele Kundinnen und Kunden und große Anlagevolumina von Anbietern ohne Lizenz zu lizensierten Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider – CASP) wechseln werden.“

  3. ZITAT MiCAR und AMLR zielen darauf ab, Lücken in der Regulierung von CASPs zu schließen, indem sie strenge Anforderungen an die Governance, Transparenz und Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden stellen.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZITAT Die FATF hat Änderungen an Empfehlung 15 vorgenommen, um Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten zu mindern, was internationale Kooperation erfordert.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZITAT Die Regulierung unterscheidet zwischen verschiedenen Krypto-Asset-Kategorien wie ARTs, EMTs und anderen DLT-basierten Assets.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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