Börse 1937
Terminal Tribune

3. September 2026

Dossier · Agrarpolitik & Ernährung

Glyphosat: Die Grenze wird hundertfach verschoben

3. September 2026 — — Ida Feuerbach

Das Bundesamt für Umwelt will die Obergrenze für Glyphosat auf 10 Mikrogramm pro Liter Wasser anheben. Heute gelten 0,1 Mikrogramm. Das ist das Hundertfache. Aus Vorsorge wird Duldung. Der leere Teller beginnt auf dem Feld, nicht im Supermarkt.

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Der Bund begründet die neuen Werte wissenschaftlich und mit internationalen Standards. Künftig soll jeder Wirkstoff einen eigenen Grenzwert erhalten; kurzfristige und langfristige Gewässerbelastungen werden getrennt betrachtet. GLP, SP, Umweltschützer und der Bauernverband kritisieren die Änderung. Der Bauernverband nennt saubere Gewässer eine Errungenschaft, zu der auch die Bauern beitragen müssten.

Auf bürgerlicher Seite gibt es Zustimmung. FDP und SVP sehen bei sauberer wissenschaftlicher Abklärung kein Problem. SVP-Nationalrat Werner Salzmann hält Hilfsstoffe für richtig, die Qualität und Quantität der Produkte erhöhen. Die Zahl ist nüchtern, die Folgen sind es nicht. Wer von der Erhöhung profitiert, bleibt unklar.

Die EU-Kommission verlängerte die Zulassung von Glyphosat bis Ende 2023, obwohl negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bekannt sind. Das Totalherbizid tötet Pflanzen und treibt resistente „Super-Unkräuter“ hervor. Deutschland setzt im EU-Vergleich besonders viele Herbizide ein. Der hohe Einsatz hat dort zu dramatischem Insektenschwund geführt: Schwebfliegen liegen bei zehn Prozent ihres Bestands von Anfang der 1980er-Jahre; das Rebhuhn ist lokal ausgestorben, die Feldlerche stark bedroht.

Unklar bleibt, wie ein solcher Wert Schutz sein soll. Druck lastet auf der Landwirtschaftsministerin: Sie soll eine Initiative zum Schutz der Bienen unterstützen. Das Umweltministerium plant den Ausstieg aus Glyphosat bis Ende 2023, mit Verboten in sensiblen Gebieten und der Schaffung pestizidfreier Lebensräume. Zwei Wege liegen da: erhöhen oder aussteigen. Was bleibt, ist das Wasser, das keinen Papierkrieg kennt.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Der vorgeschlagene Grenzwert für Glyphosat beträgt 10 Mikrogramm pro Liter Wasser

    „Die Obergrenze für einzelne Giftstoffe soll neu 10 Mikrogramm pro Liter Wasser betragen. Das gilt auch für das umstrittene Pestizid Glyphosat.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZAHL Die Erhöhung des Grenzwertes wird als ein hundertfaches der aktuellen Grenze bezeichnet.

    „Der Grenzwert würde damit auf ein hundertfaches erhöht.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZAHL Die Initiative erhielt Unterstützung von über 200 NROs.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. DATUM Die EU-Kommission verlängerte die Zulassung von Glyphosat bis Ende 2023.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Besonders gefährlich ist das<0xC2><0xA0>Total-Herbizid Glyphosat, dessen Zulassung die EU-Kommission bis Ende 2023 verlängert hat .“

  5. DATUM Das Umweltministerium plant den Ausstieg aus Glyphosat bis Ende 2023.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 2 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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