Börse 1937
Terminal Tribune

4. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Die Lücke im Gesetz, die niemand schließen will

4. September 2026 — — Kastner

Manche Lücken sind Zufälle der Sprache. Andere sind die stillschweigenden Übereinkünfte jener, die das Recht in Paragraphen giessen. In Berlin wächst eine Lücke im Strafrecht heran, und niemand, der die Verantwortung trüge, scheint sie sehen zu wollen. Sie betrifft das, was wir kinder- und jugendpornografische Inhalte nennen, das, was Cybergrooming heisst; sie betrifft jene digitalen Tatbegehungsweisen, in denen die Schwächsten zu Opfern werden, lange bevor ein Richter den Täter zu Gesicht bekommt.

Zeitgenössische Anzeige (Illustration)
— Anzeige —

Die Digitalisierung und die künstliche Intelligenz haben die Tatbegehungsweisen verändert — flinker, leiser, industrieller. Was einst ein Vergehen einzelner war, ist zum Verfahren geworden: automatisiert, skaliert, anonymisiert. Die Online-Straftaten steigen, die Werkzeuge des Gesetzgebers bleiben zurück. Der Verfassungsschutzbericht, jährlich wie ein Verhörprotokoll vorgelegt, hat seinen Blick verschoben — weg von der Verletzung der Schwächsten, hin zu Spionage, Desinformation und Cyberangriffen, die der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine verstärkt hat. Der Rechtsextremismus bleibt die grösste innere Bedrohung, und die Angriffe auf Geflüchtete und politische Gegner mehren sich.

Doch während man Spione zählt und Falschmeldungen wiegt, öffnet sich im Strafrecht eine Lücke, die das Schlimmste erst möglich macht. Die vorgeschlagene Regelung — sie könnte die Integrität von Informationen gefährden und politisch missbraucht werden. Wer profitiert, wenn genau dort, wo es um Kinder geht, eine Unschärfe wuchert? Die politische Elite hat das Recht nicht mehr als Massstab des eigenen Handelns begriffen, sondern als Mittel eigener Zwecke. Die Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz, der Umgang mit dem neugewählten Bundestag — sie zeigen eine Entfernung vom sittlichen Charakter, der die Verfassung tragen sollte.

Der Verfassungsschutz in Deutschland hat einen politisch definierten Auftrag, der über die Abwehr von Straftaten hinausgeht. Er soll die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen. Doch wo, so fragt man sich in den Amtsstuben der Hauptstadt, bleibt dieser Schutz für jene, die noch nicht wählen dürfen, die noch nicht sprechen können, die nicht verstehen, was mit ihnen geschieht, während Erwachsene verhandeln?

Unklar bleibt, wer die Lücke offenhält — und welche Struktur sie trägt. Gewiss ist nur dies: Wer schweigt, wenn er sprechen müsste, hat schon gewählt.

❖ Ende des Artikels ❖

Erwähnt in diesen Akten

Aus diesem Ressort