Hocheinvasiv — das schönste aller Unschärfen
Hannover, Innenausschuss, Donnerstag. Die Luft im Raum schmeckt nach Leder und nach Kompromiss. Auf dem Tisch liegt ein Entwurf, der das größte Überwachungsinstrumentarium versammelt, das Niedersachsen je zu Papier gebracht hat — und auf jedem zweiten Absatz steht ein Wort, das alle Nachfragen erstickt, bevor sie begonnen haben: hochinvasiv.
Was heißt das? Die rot-grüne Landesregierung schreibt es, als hätte es einen festen Wert. KI-gestützte Datenanalyse nach Palantir-Art, automatisierte Suche nach biometrischen Daten im Netz, Videoüberwachung mit Echtzeit-Gesichtserkennung — möglich auch von Videodrohnen. Wer mit Palantir auch nur entfernt vertraut ist, weiß, was "Datenanalyse nach Palantir-Art" im Kern bedeutet: ein System, das weniger nach Straftaten sucht als nach Menschen, die so aussehen, als könnten sie welche begehen. Das ist keine Ermittlung. Das ist Rasterfahndung in Lizenz.
Doch die Pointe liegt nicht in den Werkzeugen. Sie liegt in der Vokabel. Hochinvasiv — wer definiert sie? Mit welchem Maß? Bis zu welcher Granularität? Niemand im Ausschuss stellt diese Frage. Die SPD schweigt professionell, die Grünen schweigen ökologisch. Die CDU sagt, der Entwurf gehe nicht weit genug; sie will die Schwelle für die Live-Gesichtserkennung senken, hin zur Verhinderung bloßer Straftaten, fort von der "gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben". Und die AfD? Die AfD fordert explizit den Anbieter Palantir — jenes Unternehmen, das für seinen Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen bekannt ist wie kaum ein zweites. Es gibt in diesem Haus niemanden, der das Wort hochinvasiv eng auslegt. Es gibt nur Stimmen, die es weiter dehnen wollen.
Die einzige Opposition gegen diesen Ausbau kommt nicht aus dem Parlament. Sie kommt aus dem Bündnis NoNPOG2, gegründet am 9. August — CCC Hannover, Kleindatenverein, Anarch-IT, die Hackspaces Chaostreff Osnabrück und Stratum 0, die Gruppe freiheitsfoo, Fußballfans der Blau-Gelben Hilfe, dazu Die PARTEI Niedersachsen, Die Linke, Jusos aus Braunschweig. Es ist die schöne, sehr deutsche Ironie dieses Vorgangs, dass Hackerinnen, Fußballfans und Aktivistinnen jene Rolle übernehmen, die einmal den gewählten Abgeordneten zugedacht war: die Kontrolle der Exekutive.
Und dann das Verhalten selbst. Die automatisierte Verhaltenskontrolle soll schon Alarm schlagen, wenn sie Muster erkennt, die auf den "Eintritt eines Unglücksfalles" hinweisen — also auf liegende Personen. Wer in Hannover auf einer Bank liegt, weil er wohnungslos ist, gerät in das Raster einer Polizei, die Obdachlosigkeit als Vorfall zu lesen gelernt hat. Es ist die kleine, sehr lesbare Fußnote dieses Entwurfs, in der sich die ganze Maschinerie offenbart.
Dass dies kein niedersächsischer Sonderfall ist, sondern eine Welle, die durch alle Länder rollt, belegt die Reaktion aus Thüringen. Dort, wo nicht Bürgerrechtsorganisationen, nicht Die Linke, nicht die üblichen Verdächtigen warnen — sondern die Polizeigewerkschaft selbst den Entwurf der eigenen Koalition aus CDU, SPD und BSW als zu weit kritisiert. Mandy Koch, Vorsitzende der GdP Thüringen, sagt das, was man in Hannover nicht hören will: Kennzeichenscanner "nicht flächendeckend, aber was heißt das?" Automatisierte Verhaltenserkennung "bestimmter Verhaltensmuster, aber wie definiert man das?" Und dann, fast beiläufig: "Wenn ich mir vorstelle, ich gehe zu einer Demo, es ist alles schön, ich versammle mich friedlich, und über mir fliegt eine Drohne ständig rum, dann fände ich das nicht schön." Klare Grenzen behinderten Polizeiarbeit nicht, sie schützten Bürgerrechte. Aus dem Mund einer Polizeigewerkschaft ist das ein Verdikt.
Auch die Instrumente sind dieselben: Datenanalyse nach Palantir-Art, Verhaltensscanner, biometrische Internetsuche, Kennzeichenlesegeräte, Videodrohnen, elektronische Fußfesseln — und sie sollen, dem Entwurf zufolge, nicht nur Landespolizeien, sondern auch Bundespolizei und BKA nutzen dürfen. Was in Hannover beschlossen wird, ist nicht regional. Es ist bundesweiter Vorgriff, getarnt als Landesrecht.
Bleibt die offene Frage, die niemand zu stellen wagt: Was heißt hochinvasiv? Wer legt es aus? Wer prüft, wann die Schwelle überschritten ist? Wer kontrolliert die Kontrolleure? Die Antwort darauf sucht man im niedersächsischen Entwurf vergebens. Das ist kein Versäumnis. Das ist die Funktion dieses Wortes.
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