Börse 1937
Terminal Tribune

15. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Die Festung der Verschwiegenen: Warum die Schweiz ihre Reform verrät

15. September 2026 — — Kastner

Das Bankgeheimnis fiel. Das Anwaltsgeheimnis steht — und mit ihm jene Architektur der Verschleierung, die kein Bundesrat zerstören will, auch wenn er müsste.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Acht Änderungen hat der Bundesrat vorgeschlagen, gestützt auf das letzte Länderexamen der FATF. Sorgfaltspflichten, die bislang nur Finanzgeschäfte betrafen, sollen künftig auch für gewisse Beratungsdienstleistungen gelten — namentlich Gründung und Verwaltung von Sitzgesellschaften und Trusts. Eine verspätete Antwort auf die Panama Papers, in denen zahllose Schweizer Anwälte als Architekten von Briefkastenfirmen auftauchten.

Wer hier verliert, weiß man. Wer hier gewinnt, weiß man auch. Der Widerstand formiert sich leise. Im Plenum zitiert man Verhältnismäßigkeit, in den Kommissionen werden Ausnahmen gewoben. Alles bekannte Vokabulare.

Dabei ist die Rechnung klar. Wer seine Sorgfaltspflichten nicht erweitert, bleibt auf der Beobachtungsliste. Eine Schweiz auf der 'grauen Liste' — reputationsbeschädigt, mit erschwerten Finanzbeziehungen und schwindender Attraktivität als Geschäftshub — kann sich den Luxus der Bequemlichkeit nicht leisten.

Was fehlt? Mehr. Brehm fordert, was der Bundesrat schuldig bleibt: künstliche Intelligenz zur Mustererkennung, ein zivilrechtliches Geschäftsverbot für Firmen mit unidentifizierbaren wirtschaftlichen Berechtigten, präventive Regeln für Kryptowährungen. Hinzu kommt die Regulierung der Schattenbanken — deren Informationsdefizite das Finanzsystem an seiner ungeschützten Flanke bedrohen.

Diese Maßnahmen zielen auf Transparenz und Integrität des globalen Finanzsystems. Zwei Begriffe, die für manchen Mandanten einst ein Versprechen waren und heute ein Geschäftsrisiko sind.

Das Parlament, so deutet sich an, wird die Reform zerreden. Nicht weil sie schlecht wäre, sondern weil sie greift. Und nichts fürchten jene, die Schweigen verkaufen, mehr als eine Welt, in der Schweigen nichts mehr einbringt.

Kaspar Villiger nannte sein Departement vor zwanzig Jahren ein «Tollhaus». Es war keines. Es war ein Spiegel.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Vorgeschlagene Gesetzesänderungen zur Erweiterung des Geldwäschereigesetzes stoßen auf politischen Widerstand.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  2. ZITAT Die Schweiz könnte auf der FATF-Beobachtungsliste bleiben, wenn sie nicht effektiv gegen Finanzkriminalität vorgeht.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT Die Einstufung auf der 'graue Liste' kann die internationalen Finanzbeziehungen der UAE beeinträchtigen und ihre Attraktivität als Geschäftshub verringern.

    „Financial experts say a grey-list designation is a major setback for the UAE“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZITAT Die UAE hat sich verpflichtet, ihre Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche zu stärken und die Anzahl der Ermittlungen und Verfolgungen zu erhöhen.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „demonstrate a “sustained increase” in money laundering investigations and prosecutions.“

  5. ZITAT Die FATF hat die UAE aufgrund unzureichender Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die 'graue Liste' gesetzt.

    „took the decision to put the UAE, which includes the freewheeling trade-to-tourism hub Dubai and oil-rich Abu Dhabi, on the gray list over concerns that the country is not sufficiently countering illegal financial activities.“ — wörtlich im Quelltext belegt

5 Quellen · 2 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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