Section 3(d): Die Anatomie des immergrünen Patents
Section 3(d) des indischen Patentsgesetzes von 1970. Eine Klausel, drei Buchstaben, eine Nummer. Klingt nach Behördenkauderwelsch. Ist eine Bombe.
Die Geschichte beginnt dort, wo Geschäftsberichte enden: bei der Frage, was ein Medikament eigentlich neu macht. Indien hat diese Antwort 2005 ins Gesetz geschrieben. Wer ein Patent auf eine neue Form eines bekannten Wirkstoffs will, muss zeigen, dass sie therapeutisch wirksamer ist. Klingt simpel. Ist Revolution.
Denn genau diese Hürde soll verhindern, was die Industrie Evergreening nennt – das schöne Wort für die hässliche Praxis, ein Patent durch minimale Veränderungen zu verlängern. Ein neues Salz. Eine andere Darreichungsform. Eine zweite Packung. Zwanzig Jahre draufgesattelt. AbbVies Humira: über hundert Patente seit 2002, einundzwanzig Milliarden Dollar Umsatz. Robin Feldman hat gezählt: achtundsiebzig Prozent der neuen Patente zwischen 2005 und 2015 betrafen keine neuen Wirkstoffe.
Das Handelsabkommen zwischen Indien und dem UK hat im Juli 2025 dieses Prinzip bestätigt. Keine Patentverlängerungen. Keine Datenexklusivität. Die Generikaindustrie bleibt geschützt. Indien hatte Ähnliches schon gegenüber der EFTA abgelehnt. Wer TRIPS erfüllt, muss nicht jedes Geschenk der Industrieländer annehmen.
In der EU blockierte ein Gerichtsurteil die Verlängerung von Insulin-Generika-Patenten bis 2030. Die Fälle Novartis gegen Indien und Bayer gegen Indien zeigen dieselbe Spannung: Patentgesetz gegen öffentliche Gesundheit. Bloomberg schlägt vor, jedes Medikament auf ein einziges Patent zu begrenzen – zwanzig Jahre, dann Markt.
Die Frage, die niemand stellt: Wer sitzt in den Aufsichtsräten jener Konzerne, die mit Forschungsinvestitionen argumentieren, während ihre Wirkstoffe längst bekannt sind? Die Organization of Pharmaceutical Producers of India fordert jetzt Regulatory Data Protection – denselben Schutz, den China schon eingeführt hat. Piyush Goyal verspricht: ohne Evergreening. AbbVies Venetoclax wurde abgewiesen, Novo Nordisk kämpft um Semaglutid.
Offen bleibt, wer in den Patentanwaltskanzleien das Sagen hat. Die Akte wächst. Der Kadi bleibt Section 3(d).
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