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17. September 2026

Dossier · Pharma & Medizin

Section 3(d): Die Anatomie des immergrünen Patents

17. September 2026 — — Dr. L. Rath

Section 3(d) des indischen Patentsgesetzes von 1970. Eine Klausel, drei Buchstaben, eine Nummer. Klingt nach Behördenkauderwelsch. Ist eine Bombe.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Die Geschichte beginnt dort, wo Geschäftsberichte enden: bei der Frage, was ein Medikament eigentlich neu macht. Indien hat diese Antwort 2005 ins Gesetz geschrieben. Wer ein Patent auf eine neue Form eines bekannten Wirkstoffs will, muss zeigen, dass sie therapeutisch wirksamer ist. Klingt simpel. Ist Revolution.

Denn genau diese Hürde soll verhindern, was die Industrie Evergreening nennt – das schöne Wort für die hässliche Praxis, ein Patent durch minimale Veränderungen zu verlängern. Ein neues Salz. Eine andere Darreichungsform. Eine zweite Packung. Zwanzig Jahre draufgesattelt. AbbVies Humira: über hundert Patente seit 2002, einundzwanzig Milliarden Dollar Umsatz. Robin Feldman hat gezählt: achtundsiebzig Prozent der neuen Patente zwischen 2005 und 2015 betrafen keine neuen Wirkstoffe.

Das Handelsabkommen zwischen Indien und dem UK hat im Juli 2025 dieses Prinzip bestätigt. Keine Patentverlängerungen. Keine Datenexklusivität. Die Generikaindustrie bleibt geschützt. Indien hatte Ähnliches schon gegenüber der EFTA abgelehnt. Wer TRIPS erfüllt, muss nicht jedes Geschenk der Industrieländer annehmen.

In der EU blockierte ein Gerichtsurteil die Verlängerung von Insulin-Generika-Patenten bis 2030. Die Fälle Novartis gegen Indien und Bayer gegen Indien zeigen dieselbe Spannung: Patentgesetz gegen öffentliche Gesundheit. Bloomberg schlägt vor, jedes Medikament auf ein einziges Patent zu begrenzen – zwanzig Jahre, dann Markt.

Die Frage, die niemand stellt: Wer sitzt in den Aufsichtsräten jener Konzerne, die mit Forschungsinvestitionen argumentieren, während ihre Wirkstoffe längst bekannt sind? Die Organization of Pharmaceutical Producers of India fordert jetzt Regulatory Data Protection – denselben Schutz, den China schon eingeführt hat. Piyush Goyal verspricht: ohne Evergreening. AbbVies Venetoclax wurde abgewiesen, Novo Nordisk kämpft um Semaglutid.

Offen bleibt, wer in den Patentanwaltskanzleien das Sagen hat. Die Akte wächst. Der Kadi bleibt Section 3(d).

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 3 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Handelsabkommen, wie das zwischen Indien und dem UK, schützen die Interessen der Generikaindustrie, indem sie Patentverlängerungen und Datenexklusivität vermeiden, was die Verfügbarkeit von generischen Medikamenten fördert.

    „The India-UK free trade agreement safeguards the domestic generic drug industry. It avoids patent term extensions and data exclusivity.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZAHL Die EU hat ein Gerichtsurteil gefällt, das die Verlängerung von Patenten für Insulin-Generika bis 2030 blockiert, was die Bemühungen zur Verhinderung von 'Evergreening' widerspiegelt.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT Section 3

    „Section 3(d) has become simultaneously the most celebrated and the most contested feature of Indian pharmaceutical patent law.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZITAT Die Bestimmung wurde als Reaktion auf die Notwendigkeit eingeführt, TRIPS-Vorgaben zu erfüllen, während gleichzeitig der Zugang zu erschwinglichen Medikamenten in Indien gewahrt bleibt.

    „When TRIPS required India to introduce product patents for pharmaceuticals by January 2005, the legislative challenge was to design a regime that fulfilled India’s international obligations while preserving, to the maximum extent permitted under TRIPS, the access-to-medicines policies“ — wörtlich im Quelltext belegt

  5. ZITAT Section 3

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 3 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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