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20. September 2026

Dossier · Pharma & Medizin

Die Liste ist da. Der Saft fehlt

20. September 2026 — — Dr. L. Rath

Berlin, Ende Juli 2023. Fünfzig Seiten, veröffentlicht im Bundesanzeiger. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte liefert, was das Lieferengpassgesetz ALBVVG ihm aufträgt: eine Liste notwendiger Kinderarzneimittel gemäß § 35 Absatz 5a SGB V. Die Wirkstoffe stehen in Reih und Glied. Amoxicillin, Amoxicillin/Clavulansäure, Azithromycin. Cefadroxil, Cefixim, Cefpodoxim, Ciprofloxacin. Und weiter hinten, die schweren Namen: Carbamazepin, Ciclosporin A, Clonazepam, Enalapril, Esomeprazol, Fluconazol, Ibuprofen, Imatinib, Lamotrigin, Levetiracetam, Mesalazin, Morphin, Paracetamol, Salbutamol, Vancomycin. Wer Kinder behandelt, kennt jeden dieser Stoffe. Wer Kinder hat, kennt mindestens drei aus eigener Angst.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Grundlage ist die WHO Model List of Essential Medicines for Children. Verschreibungspflichtig und nicht verschreibungspflichtig. Erfasst sind Präparate mit kindgerechter Wirkstärke oder Darreichungsform — Saft, Sirup, Suspension, Lösung zum Einnehmen, Zäpfchen. Parenteralia, die ausschließlich in der Pädiatrie abgegeben werden. Mittel, deren Wirtschaftlichkeit wankt. Und: Mittel mit drei oder weniger Zulassungsinhabern, endfreigebenden Herstellern oder Wirkstoffherstellern im Arzneimittelinformationssystem des Bundes.

Hier wird die Diagnose interessant. Die Liste muss veröffentlicht werden. Sie muss nicht in den Handel. Ein Kind fiebert. Die Mutter geht in die Apotheke. Paracetamol-Saft existiert — auf Papier. Ob er im Regal steht, entscheidet der Markt. Der Markt, in dem Morphin und Imatinib Konkurrenz haben, aber kein Kind.

Wer hat das geschrieben? Das BfArM, nach Anhörung des Beirats. Wer hat es erzwungen? Der Gesetzgeber, gestern. Wer zahlt die Lücke? Die Schweiz zeigt die Antwort — und ihren Preis. SwissPedDose lief von 2018 bis Ende 2025, bundesfinanziert. Acht Kinderkliniken des Collège A, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie, der Verein der Amts- und Spitalapotheker. 713 Dosierungsempfehlungen für 239 Wirkstoffe: Infektiologie, Neonatologie, Anästhesie, Intensivmedizin, Psychiatrie, Neurologie. Dann die Sparmaßnahmen. Die Datenbank bleibt als XML-Datei. Der Betrieb, der das Wissen am Leben hielt, ist beendet.

Das ist kein Zufall. Das ist das Muster. Klinische Studien an Kindern sind komplex, ethisch schwierig, teuer. Also bekommen Kinder Arzneimittel, die nur für Erwachsene zugelassen sind — off-label use. Oder solche, die gar keine Zulassung haben — unlicensed use. Die EU antwortet mit dem Paediatric Investigation Plan, kurz PIP. Wer nach PIP forscht, bekommt sechs Monate Verlängerung des Schutzzeitraums. Ein Anreiz. Generika und Homöopathika sind befreit — die forschen ohnehin nicht an Kindern.

Was bleibt? Eine fünfzigseitige Liste, die das Nötige benennt, ohne es zu erzwingen. Die Kinderarzneimittel-Datenbank ZAK® bleibt medizinischen Fachkreisen als Ressource. SwissPedDose wird zur Datei.

Unklar bleibt, welche Hersteller auf der BfArM-Liste mit drei oder weniger Zulassungsinhabern stehen — genau jene, deren Ausfall die Versorgung kippen lässt. Das Bundesanzeiger-Dokument verrät es nur auf Nachfrage. Die Mutter im Wartezimmer fragt nicht.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 0 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Die Datenbank wurde aufgrund von Sparmaßnahmen ab 2026 nicht mehr vom Bund betrieben

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  2. ZITAT Antragsteller müssen ein pädiatrisches Prüfkonzept

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZAHL Für neue, nicht genehmigte Arzneimittel gibt es Anreize wie eine sechsmonatige Verlängerung des Schutzzeitraums

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZITAT Die Kinderarzneimmittel-Datenbank ZAK® ist eine wichtige Ressource für medizinische Fachkreise

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZAHL Die Liste basiert auf der WHO-Liste für Kinderarzneimittel und umfasst sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 0 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

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