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21. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Unter dem Dach der FMA verschwindet, was nicht hingehört

21. September 2026 — — Kastner

Wien, im Jänner 2026. Die Handschuhe sind angezogen. Was hier vollzogen wurde, ist kein Federstrich — es ist eine Architektur.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Seit dem 1. Jänner 2026 obliegt der FMA die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor: Banken, Versicherer, Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister. Der letzte Schritt der 2024 beschlossenen Reform ist vollzogen. Die FMA etabliert sich als zentrale Aufsichtsbehörde. Alle Finanzmarktteilnehmer stehen fortan unter standardisierten Meldungsverfahren.

Man nennt es One-Stop-Shop. Die Integration von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen soll Synergien schaffen, Doppelprüfungen reduzieren. Die Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller sprechen von einem „Meilenstein unserer Null-Toleranz-Politik für einen sauberen Finanzplatz Österreich". Wer profitiert? Die Aufsicht, die mit weniger Reibung mehr Fläche überzieht. Wer verschweigt — bleibt offen.

Im Oktober 2025 legte die ESMA ihren zweiten konsolidierten Sanktionsbericht vor. Über 970 administrative Sanktionen und Maßnahmen im Jahr 2024 — stabiles Niveau gegenüber 2023. Das Gesamtvolumen der Geldstrafen stieg auf über 100 Millionen Euro, die höchsten Beträge im Zusammenhang mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und MiFID II. Rund 60 Prozent Geldstrafen, etwa 10 Prozent Vergleiche mit einem Volumen von über 20 Millionen Euro.

Erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in der Sanktionsanwendung — bei Höhe, Art, Vergleichen. Österreich im guten Mittelfeld, mit starker Durchsetzung bei MAR, MiFID II und UCITS. Besonders hervorstechend: die beschleunigte Verfahrensbeendigung. Ob das Effizienz oder Eile bei der Aktenablage bedeutet, wird sich zeigen.

Für 2026 plant die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort-Prüfungen sowie 20 Einsichtnahmen. Eingefrorene Vermögenswerte von rund 2,5 Milliarden Euro harren der Freigabe — oder des Vergessens. Die Reform zielt darauf, die Transparenz wirtschaftlicher Eigentümer zu erhöhen und Umgehungskonstruktionen zu verhindern. Auch die Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung fällt nun unter das Dach der FMA.

Was unter einem Dach versammelt wird, lässt sich schwerer einsehen. Das ist die Lehre der Architektur. Sie gilt für Banken wie für Behörden.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Die Reform von 2024 etabliert die FMA als zentrale Aufsichtsbehörde und schließt alle Finanzmarktteilnehmer ein

    „Es seien nunmehr alle Finanzmarktteilnehmer – Banken, Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und Versicherungsunternehmen – vom Anwendungsbereich des Sanktionengesetzes umfasst und fallen in die Aufsichtszuständigkeit der FMA.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT Integration von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen soll Synergien schaffen und die Effizienz der Aufsichtsarbeit erhöhen

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT Die FMA übernimmt die Verantwortung für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZITAT Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Sanktionen; Österreich zeigt in bestimmten Bereichen eine starke Durchsetzung

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZAHL Das Gesamtvolumen der Geldstrafen stieg auf über €100 Millionen, wobei die meisten Sanktionen im Zusammenhang mit MAR und MiFID II verhängt wurden

    im Quelltext gefunden

5 Quellen · 2 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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