Börse 1937
Terminal Tribune

21. September 2026

Dossier · Finanzen & Wirtschaft

Die Liste aus Washington und der Kunde von dreißig Jahren

21. September 2026 — — E. Wolff

Frankfurt am Main. Dreißig Jahre zahlt ein Mann seine Rechnungen über dieselbe Bank. Deutscher Staatsbürger, iranischer Abstammung. Geschäfte mit Iran: keine. Dreizehn Jahre lang liegt eine Iran-Policy in der Schublade. Niemand rührt sie an. Dann steht sein Name im September 2020 auf der SDN-Liste des US Office of Foreign Assets Control. Vier Wochen später sind Konten, Depots und Kreditkarten gekündigt.

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Das OLG Frankfurt (Az. 10 U 137/23) liest die Zahlen wie ein Anatom. Dreizehn Jahre Schweigen. Eine Listung. Vier Wochen Reaktionszeit. Das Urteil: Die erste Kündigung verstößt gegen die EU-Blocking-Verordnung. Schadensersatz.

Die Mechanik ist hässlich. Eine deutsche Bank befolgt US-Gesetze. Das ist verboten. Die Blocking-VO stellt Brüssel über Washington. Genau dafür existiert sie. Doch wer entschied in den Compliance-Etagen, dass die dreizehnjährige Policy plötzlich scharf zu stellen ist?

Die zweite Kündigung, März 2022, bleibt wirksam. Da stand der Mann seit zehn Monaten nicht mehr auf der Liste. Die Bank lernte, sauber zu kündigen. Was sie nicht lernte: Transparenz gegenüber der Aufsicht.

Die Bundesbank erinnert: Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs sind hier nur im Rahmen von Finanzsanktionen zulässig — und nur nach rechtlicher Umsetzung. Wer einem Kunden den Geldhahn zudreht, weil eine fremde Liste es will, bewegt sich am Rand der Legalität. In dringenden Fällen mag ein Mitgliedstaat vorläufig handeln. Die Bank ist kein Mitgliedstaat.

Offen bleibt: Welche Ebene entschied die Eskalation. Ob weitere deutsche Bankkunden iranischer Abstammung zwischen 2020 und 2022 dasselbe erlebten — während in vergleichbaren Verfahren Russland- und Lateinamerika-Routen die eigentlichen Hochrisikokorridore bildeten. Ob die Remediation dieser Bank jemals unabhängig auf Wirksamkeit getestet wurde, also darauf, was Kontrollen tatsächlich fangen, nicht nur, dass sie existieren. Remediation ist Managementaufgabe, keine Aktenführung.

Dreißig Jahre Treue kosten in Frankfurt vier Wochen Bearbeitungszeit. Das ist der Preis einer Kultur, die lieber nach Übersee horcht als nach Brüssel.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL UBS versäumte es, 50.000 Auslandsüberweisungen angemessen zu überwachen

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  2. ZAHL Die Strafe von 125 Millionen US-Dollar

    im Quelltext gefunden

  3. ZITAT Langjährige Kundenbeziehungen können durch Sanktionslisten beeinträchtigt werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZITAT Das Urteil betont die Bedeutung der EU-Blocking-Verordnung für Banken bei der Abgrenzung von EU-Recht und US-Sanktionen.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZITAT In dringenden Fällen können Mitgliedstaaten vorläufige Maßnahmen ergreifen, bis EU-Rechtsakte in Kraft treten.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

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