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Terminal Tribune

25. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Fünf Aktivitäten, ein Name, und die Lizenz als Schleuse

25. September 2026 — — Kastner

Manche Definitionen sind keine Erklärungen. Sie sind Einlasskontrollen. Die FATF hat im Juni 2019 ein Dokument veröffentlicht, das wie ein Gesetz klingt und keines ist — genau darin liegt seine Eleganz. Recommendation 15 spricht von virtuellen Vermögenswerten, Recommendation 16 von der Travel Rule, und mittendrin steht die VASP-Definition, die sich an fünf Aktivitäten festmacht: Tausch virtueller Werte gegen Fiat, Tausch virtueller Werte untereinander, Übertragung, Verwahrung und Verwaltung, sowie Teilnahme am Angebot oder Verkauf virtueller Vermögenswerte durch deren Emittenten. Wer eine dieser fünf Tätigkeiten ausübt, ist ein VASP. Wer ein VASP ist, braucht eine Lizenz.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Die FATF betont einen risikobasierten Ansatz und bleibt technologieagnostisch — keine spezifischen technologischen Anpassungen werden vorgeschlagen. Das klingt nach Umsicht, ist aber eine Lizenz zur Unschärfe: Die Standards atmen erst durch nationale Implementierungsgesetze, die ungleichmäßig ankommen. In Georgien muss ein VASP eine Lizenz der National Bank of Georgia einholen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten müssen Unternehmen Compliance-Rahmenwerke effektiv umsetzen, um rechtliche und Reputationsrisiken zu minimieren und die Geschäftskontinuität zu gewährleisten. Beide Jurisdiktionen rezitieren dasselbe Vokabular und meinen Verschiedenes.

Krypto-Börsen, Wallet-Dienste, Zahlungsdienste — sie alle fallen unter die Definition. Die Lizenzierung zielt darauf ab, Geldwäsche zu verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten, zwei Ziele, die in Sonntagsreden identisch klingen und einander oft widersprechen. Die FATF räumt selbst ein, dass nur eine Minderheit der Jurisdiktionen den risikobasierten Ansatz auf die VASP-Aufsicht vollständig anwendet. Offshore-VASPs, in einer Jurisdiktion gegründet, in einer anderen tätig, sind besonders risikobehaftet — ein Befund, der weniger über Kriminelle als über die Geographie der Aufsicht spricht.

Während alle auf die Bühne starren, lohnt der Blick hinter den Vorhang. Die FATF-Empfehlungen sind Standards, kein bindendes Recht; sie wirken über nationale Gesetzgebung. Wer behauptet, FATF-konform zu sein, hat damit noch nichts über seine Konformität in Tiflis oder Dubai gesagt. Unklar bleibt, welche Aufsichtsinstanzen die fünf Aktivitäten tatsächlich prüfen — und welche nur die Lizenzurkunde rahmen. Die Definition ist ein Netz; wer es wirft, bestimmt, wer darin zappelt.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL FATF 2026

    „FATF VASP Guidance: The Definition, the Risk-Based Approach, the Limits (2026)“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT VASPs sind durch fünf spezifische Aktivitäten definiert, die die Interaktion mit virtuellen und Fiat-Währungen umfassen.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „The VASP definition turns on five enumerated activities (VA↔fiat, VA↔VA, transfer, safekeeping/administration, and participation in an issuer's VA offer/sale).“

  3. ZITAT Die FATF betont einen risikobasierten Ansatz und bleibt technologieagnostisch.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZITAT Unternehmen in den VAE müssen Compliance-Rahmenwerke effektiv umsetzen, um rechtliche und Reputationsrisiken zu minimieren.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZAHL VASPs in Georgien müssen eine Lizenz von der National Bank of Georgia einholen.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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