Börse 1937
Terminal Tribune

25. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Drei Milliarden Gesichter, ein Amerikaner lächelt — Europa ermittelt

25. September 2026 — — Kastner

Es gibt Datenbanken, die gefüllt und dann geleugnet werden. Und Männer in Manhattan, die lächeln, während ihre Algorithmen drei Milliarden Gesichter aus sozialen Netzwerken kratzen wie Krümel vom Tisch der Welt. Hoan Ton-That heißt einer von ihnen. Clearview AI sein Unternehmen. Und Europa, das sonst so penibel auf seiner DSGVO sitzt wie eine Hausfrau auf dem guten Porzellan, schaut zu — bis es nicht mehr kann.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein Prüfverfahren eingeleitet, um die Einhaltung der DSGVO durch Clearview AI zu prüfen. Ein Hamburger Bürger namens Matthias Marx hatte das Start-up angeschrieben — und erfuhr, dass er mit zwei Referenzbildern in der Datenbank geführt wird. Ohne je zugestimmt zu haben. Ohne gefragt worden zu sein. Die Verordnung untersagt die Verarbeitung biometrischer Daten ohne ausdrückliche Zustimmung. Man ahnt die Antwort.

Frankreich war schneller. Die CNIL verhängte die Höchststrafe von zwanzig Millionen Euro. Italien zog nach, Großbritannien droht mit siebeneinhalb Millionen Pfund, Griechenland fordert ebenfalls zwanzig Millionen. Auch Kanada ermittelt. Eine Allianz aus noyb und Privacy International hat in Großbritannien, Frankreich, Österreich, Italien und Griechenland Beschwerde eingereicht. „Nach und nach“, so Privacy International, „erklären Länder diese Überwachungspraktiken für illegal.“ Eine klare Botschaft.

Doch hier beginnt die eigentliche Ermittlung. Wer hat Clearview in Europa genutzt? Interpol in Lyon. Strafverfolgungs- und Polizeikräfte in Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Italien — die Liste liest sich wie ein Reiseführer durch jene Institutionen, die sonst den Datenschutz verteidigen. Sie haben zugeschaut, wie die Gesichter ihrer eigenen Bürger auf amerikanischen Servern landeten. Welche Verfahren rechtfertigten das? Unklar bleibt, welche konkreten Anfragen aus europäischen Polizeicomputern nach Manhattan gingen und was dort gefunden wurde.

Die Struktur, die sich abzeichnet, ist altbekannt: Wer Überwachung verkauft, verkauft an jene, die sie kaufen wollen. Clearview AI hat sich auf staatliche Kunden konzentriert — trotz laufender Verfahren und Strafen. Die Ukraine setzt die Software aktiv ein, andere Länder zögern. Aber die Nachfrage überlebt jedes Urteil. Das war 1937 so, als die Welt Schach spielte und alle Züge kannten.

Man trägt Handschuhe. Auch beim Schreiben.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL 20 Millionen Euro Strafe wurde von der CNIL verhängt wegen DSGVO-Verstössen

    im Quelltext gefunden

  2. ZITAT Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat neben einer hohen Geldstrafe auch die Löschung der Daten französischer Bürger gefordert

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT In mehreren europäischen Ländern, darunter Italien und Großbritannien, werden ähnliche rechtliche Schritte gegen Clearview AI unternommen

    „Griechenland reiht sich damit in die Reihe der europäischen Sanktionsgeber ein: nach Frankreich, UK und Italien.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZITAT Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat ein Prüfverfahren zur Überprüfung der Einhaltung der DSGVO eingeleitet

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZITAT Die Nutzung der Software variiert global, wobei einige Länder wie die Ukraine sie aktiv einsetzen

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 2 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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