Google schreibt ein Formular. Wer nicht klickt, bleibt drin
Hören Sie zu. In jeder Schlacht gibt es einen Moment, in dem jemand einen Stift hält und der andere unterschreiben soll. Danach gehört der Stift dem, der unterschrieben hat.
Google hat neue Vertragsklauseln für G Suite und Google Cloud entworfen. Die Datenschützer aus Irland, Spanien und Hamburg haben sie genehmigt. Klingt nach Schutz. Ist es auch. Aber: Die Verträge treten nicht automatisch in Kraft. Kunden müssen sie über ein Onlineformular aktiv selbst auswählen. Opt-in. Klingt nach Freiheit.
Wer nicht klickt, bleibt in der alten Welt. Wer klickt, bestätigt Googles Bedingungen mit seiner Unterschrift — und entlastet den Anbieter. Drei Aufsichtsbehörden prüfen. Die Zahl nationaler Bewilligungen sinkt. Das ist die formelle Seite. Die materielle: Der Kunde trägt die Beweislast. Google nicht.
Neun Jahre später schiebt der EU Data Act einen Riegel vor. Hyperscaler müssen ihre proprietären Systeme öffnen, Schnittstellen dokumentieren, Exit-Szenarien gewährleisten. Ab Januar 2027 fallen die Egress-Kosten weg — jene Gebühren, die bisher einen Wechsel aus der Wolke verteuerten. Eine Fairnesskontrolle für Vertragsklauseln soll kleinere Anbieter vor missbräuchlichen Bedingungen schützen. Das ist Aufräumen. Notwendiges.
Aber die Struktur bleibt. Google hat 2017 eigene Klauseln auf Basis der EU-Modellklauseln geschrieben — und sich damit einen Vertrag gebaut, der wie eine Zulassung aussieht, aber eine Einwilligung ist. Die Aufsicht genehmigt das Papier. Der Kunde drückt den Knopf. Wer nicht drückt, fällt aus dem Schutz heraus. Kein Zufall. Architektur.
Offen bleibt, wer damals in der Schweiz und in Deutschland tatsächlich geklickt hat. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat sich auf Anfrage nicht geäußert. Niemand zählt die Unterschriften. Niemand zählt die Schweigenden.
Zählen Sie selbst, wenn Sie das nächste Formular sehen.
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