Börse 1937
Terminal Tribune

26. September 2026

Dossier · Rüstung & Sicherheit

Google schreibt ein Formular. Wer nicht klickt, bleibt drin

26. September 2026 — — Hagen, Oberstleutnant a.D.

Hören Sie zu. In jeder Schlacht gibt es einen Moment, in dem jemand einen Stift hält und der andere unterschreiben soll. Danach gehört der Stift dem, der unterschrieben hat.

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Google hat neue Vertragsklauseln für G Suite und Google Cloud entworfen. Die Datenschützer aus Irland, Spanien und Hamburg haben sie genehmigt. Klingt nach Schutz. Ist es auch. Aber: Die Verträge treten nicht automatisch in Kraft. Kunden müssen sie über ein Onlineformular aktiv selbst auswählen. Opt-in. Klingt nach Freiheit.

Wer nicht klickt, bleibt in der alten Welt. Wer klickt, bestätigt Googles Bedingungen mit seiner Unterschrift — und entlastet den Anbieter. Drei Aufsichtsbehörden prüfen. Die Zahl nationaler Bewilligungen sinkt. Das ist die formelle Seite. Die materielle: Der Kunde trägt die Beweislast. Google nicht.

Neun Jahre später schiebt der EU Data Act einen Riegel vor. Hyperscaler müssen ihre proprietären Systeme öffnen, Schnittstellen dokumentieren, Exit-Szenarien gewährleisten. Ab Januar 2027 fallen die Egress-Kosten weg — jene Gebühren, die bisher einen Wechsel aus der Wolke verteuerten. Eine Fairnesskontrolle für Vertragsklauseln soll kleinere Anbieter vor missbräuchlichen Bedingungen schützen. Das ist Aufräumen. Notwendiges.

Aber die Struktur bleibt. Google hat 2017 eigene Klauseln auf Basis der EU-Modellklauseln geschrieben — und sich damit einen Vertrag gebaut, der wie eine Zulassung aussieht, aber eine Einwilligung ist. Die Aufsicht genehmigt das Papier. Der Kunde drückt den Knopf. Wer nicht drückt, fällt aus dem Schutz heraus. Kein Zufall. Architektur.

Offen bleibt, wer damals in der Schweiz und in Deutschland tatsächlich geklickt hat. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat sich auf Anfrage nicht geäußert. Niemand zählt die Unterschriften. Niemand zählt die Schweigenden.

Zählen Sie selbst, wenn Sie das nächste Formular sehen.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Die neuen Verträge sind optional und müssen von Google-Kunden aktiv über Onlineformulare ausgewählt werden.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Die neuen Vertragsklauseln treten für Google-Kunden nicht automatisch in Kraft. Google bietet für die G Suite und die Google-Cloud-Plattform je ein Onlineformular, über das die Kunden die neuen Verträge aktivieren können.“

  2. ZITAT Die neuen Klauseln wurden von Datenschutzbehörden in mehreren EU-Ländern genehmigt und sollen die Anzahl der erforderlichen nationalen Genehmigungen verringern.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Die EU-Datenschützer schrieben zudem , dass durch die neuen Verträge die Zahl der nötigen nationalen Bewilligungen für den internationalen Datentransfer voraussichtlich zurückgehen werde.“

  3. ZITAT Google hat eigene Vertragsklauseln entwickelt, die auf den EU-Modellvertragsklauseln basieren, um den internationalen Datentransfer zu erleichtern.

    „Google hat spezielle Vertragsklauseln entworfen, die den Datentransfer aus der EU in den Rest der Welt regeln sollen. Google orientierte sich an den sogenannten "Model Contract Clauses" der EU.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  4. ZITAT Der EU Data Act fördert die digitale Unabhängigkeit Europas, indem er ein offenes und innovationsfreundliches Datenökosystem schafft und die Abhängigkeit von außereuropäischen Tech-Konzernen verringert.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZITAT Der Act führt eine Fairnesskontrolle von Verträgen ein, um missbräuchliche Klauseln zu verhindern, die kleinere Unternehmen benachteiligen könnten.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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