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9. Oktober 2026

Dossier · Energie & Klima

Anker im Gesetz für Wind auf See

9. Oktober 2026 — — Hollis

Im ersten Halbjahr 2026 gingen 84 neue Anlagen mit 1.077 Megawatt Leistung ans Netz. Insgesamt stehen jetzt 1.764 Anlagen mit 10,8 Gigawatt in Nord- und Ostsee. Die Branche nennt es Rekord. Ich nenne es das, was es ist: ein Anfang, mehr nicht.

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Denn wer genauer hinsieht, sieht eine Zahl, die das ganze Bild kippt. 17,5 Gigawatt bezuschlagt. Null finale Investitionsentscheidungen. Das sind Windparks, die irgendwo in der Schwebe hängen, weil der Rechtsrahmen offen ist. Das Windenergie-auf-See-Gesetz ist ein Flickwerk, das die Realität längst überholt hat.

Hier kommt die Frage ins Spiel, die niemand laut stellen will: Wer lässt die Projekte treiben? Im August 2025 blieben Gebote aus. Komplett. Das war kein Zufall, das war ein Signal. Die Konzerne rechnen nicht mehr. Sie zögern. Sie warten auf ein Gesetz, das ihnen Planungssicherheit gibt — oder sie gehen woanders hin.

Die Lösung läge längst auf dem Tisch: ein zweiseitiger, indexierter Contract-for-Difference. CfD senkt Finanzierungsrisiken, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Projekte tatsächlich gebaut werden, und macht die Refinanzierung kalkulierbar. Für wen das funktioniert? Für die, die Windparks bauen wollen. Nicht für die, die nur bezuschlagt bekommen und dann verschwinden.

Und genau da sitzt der zweite Verdacht. BP und TotalEnergies boten 2023 unfassbare 12,6 Milliarden Euro, um Flächen in Nord- und Ostsee zu bekommen. Sie wollten. Mehr nicht. Heute heißen die Projekte NordSee Energies 1 und 2 sowie OstSee Energies — schöne Namen, strategisch integriert in die Ausbauordnung. TotalEnergies plant Stromerzeugung ab 2031, 2032. Ob die Konzerne bis zum Schluss durchhalten, ist offen.

Offen bleibt auch, wohin Gewinne fließen, wenn Subventionen über niederländische Holdingstrukturen geleitet werden. Die Struktur ist legal. Die Frage nach Fairness bleibt es nicht.

10,8 GW. 84 Anlagen. Das ist gut. Aber 30 GW bis 2032 sind das Ziel. Und zwischen Rekord und Ziel klafft ein Gesetz, das weder Anker noch Halt bietet.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Gesetzliche Verankerung des Offshore-Ausbauziels ist notwendig, um Zeitverzögerungen zu vermeiden und den Ausbau zu beschleunigen.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  2. ZITAT Ein Contract-for-Difference-Modell könnte die Finanzierungskosten senken und die Realisierungswahrscheinlichkeit erhöhen.

    „Ein solches Risikoabsicherungsinstrument reduziert Finanzierungsrisiken, erhöht die Realisierungswahrscheinlichkeit von Projekten“ — wörtlich im Quelltext belegt

  3. ZITAT Sichere Refinanzierung ist entscheidend für die Planungssicherheit und Investitionen in Offshore-Windprojekte.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZAHL Deutschland erreicht einen Rekord bei der Installation von Offshore-Windenergieleistung im Jahr 2026.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZITAT Der Rückzug großer Energiekonzerne aus erneuerbaren Projekten könnte die Notwendigkeit einer stärkeren Regulierung und Anreizgestaltung unterstreichen.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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