Börse
Terminal Tribune

16. Oktober 2026

Dossier · Finanzen & Wirtschaft

Verdoppelte Strafe, unsichtbares Netz

16. Oktober 2026 — E. Wolff

London hat die Höchststrafe für Sanktionsverstöße verdoppelt. Das Office of Financial Sanctions Enforcement darf künftig bis zu 100 Prozent des Verstossbetrags einziehen, vorher waren es 50. Finanzstaatssekretär John Healy ruft nach internationaler Zusammenarbeit. Die Nationale Kriminalitätsbehörde hat erstmals eine landesweite Warnung an alle Unternehmen verschickt — gegen das russische Zahlungsnetzwerk A7, das nach eigenen Angaben in jedem Land der Welt aktiv ist.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Die Frage bleibt: Wen trifft eine Strafe, die am Verstossbetrag hängt, wenn der Verstossbetrag nirgends auftaucht?

Das Hawala-System braucht keine Banken, kein SWIFT, keine KYC-Pflicht. Ein Absender gibt einem Hawaladar Bargeld, der kontaktiert einen Partner am Zielort, der Empfänger holt sich das Geld Minuten später bar ab. Kein Cent überquert eine Grenze. Die Hawaladare verrechnen sich untereinander — über Importe, Wechselstuben, Handelsgeschäfte. Schnell, anonym, kaum dokumentiert. Dieselbe Architektur, die einer Familie in Eritrea das Überleben sichert, transportiert auch Gelder, die in Damaskus, Ankara oder Teheran kein Auge sehen soll.

Washingtons Ziele in Syrien — Zerschlagung des IS, Stabilität, Begrenzung des iranischen Einflusses — kollidieren mit einer unbequemen Geographie: Ankara ist im selben Atemzug strategischer Partner im Kampf gegen die Expansion Russlands und des Irans und Adressat einer US-Sanktionswarnung wegen Kooperation mit Russland. Beides gleichzeitig. Die Verbündeten, die das Sanktionsregime tragen sollen, sitzen teilweise auf den Routen, die es untergraben.

Es gibt Dienste im Netz, die Überweisungen überwachen und ausdrücklich damit werben, nicht an SWIFT angeschlossen zu sein. Das klingt nach Nischenwerkzeug. Es ist die Blaupause der Lücke, die London schliessen will.

Offen bleibt, wer A7 tatsächlich betreibt und welche Hawala-Routen konkret zur Umgehung welcher Sanktionen genutzt werden. Die Strafe verdoppelt sich. Die Kanäle, die sie umgehen, bleiben im Schatten.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 5 Behauptungen belegt
  1. ZAHL Die britische Regierung hat die Strafen für Sanktionsumgehung verdoppelt, um die Durchsetzung zu verschärfen.

    „Die Höchststrafe, die das Amt für die Durchsetzung finanzieller Sanktionen (OFSI) verhängen kann, wird von 50% auf 100% des Betrages des Verstoßes erhöht.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT Die Nutzung des Hawala-Systems für humanitäre Hilfe und kriminelle Aktivitäten zeigt seine vielseitige Anwendbarkeit und die Herausforderungen bei der Regulierung.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  3. ZITAT Die schnelle und oft anonyme Abwicklung von Transaktionen im Hawala-System erschwert die Überwachung durch Finanzaufsichtsbehörden.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  4. ZITAT Washingtons Ziele in Syrien umfassen die Zerschlagung des IS, die Förderung der Stabilität und die Begrenzung des iranischen Einflusses, trotz der Komplexität der regionalen Beziehungen.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  5. ZITAT Die USA betonen die Notwendigkeit, dass die Türkei als strategischer Partner im Kampf gegen die Expansion Russlands und des Irans bleibt.

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

5 Quellen · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

Erwähnt in diesen Akten

Aus diesem Ressort