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19. Oktober 2026

Dossier · Agrarpolitik & Ernährung

Sulfoxaflor 2026: Verboten, vermarktet, verschwiegen

19. Oktober 2026 — Ida Feuerbach

Das Verbot kommt, die Ware längst im Umlauf. Sulfoxaflor — jener Wirkstoff, den die EU 2026 vom Markt nehmen will, weil er Hummeln und Solitärbienen schädigt — ist kein neuer Stoff. Er ist der Nachfolger. Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam, drei Neonicotinoide, von den Herstellern als harmlos gepriesen, von Gerichten verboten, jetzt ersetzt durch ein Molekül mit demselben Risiko. Wissenschaftler der Royal Holloway Universität London wiesen im August 2018 nach: Sulfoxaflor verringert die Fortpflanzungsfähigkeit von Hummeln. Die EFSA stellte fest, ein hohes Risiko für Bienen könne im Feldeinsatz nicht ausgeschlossen werden. Syngenta und DowDuPont/Corteva warben derweil für Visivio und Isoclast active. Harmlos war die Behauptung, nicht der Stoff.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Die Frage, wer hier profitiert, führt ins Verfahren. Die EFSA-Öffentliche Konsultation zu Sulfoxaflor lief mit Frist 21. April 2013, 02:00 CEST. Sie ist abgelaufen, geschlossen. Kommentare nicht mehr möglich. Die wissenschaftliche Bewertung fand im stillen Gang statt. Dieselbe Behörde, deren Schlussfolgerungen EU-Kommissarin Stella Kyriakides zitiert, um das Verbot zu begründen — dieselbe Behörde, deren Konsultation niemand mehr öffnen konnte. Das trägt eine Struktur: erst bewerten, dann schließen, dann verbieten.

In der Schweiz steht Sulfoxaflor seit dem 1. Juli 2018 in der Wirkstoff-Liste der Pestizidverordnung. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundesamts für Landwirtschaft sucht man den Stoff vergeblich. Olivier Félix, Leiter Fachbereich nachhaltiger Pflanzenschutz beim BLW, sagt: Die Bedingungen für die Genehmigung des Stoffes seien erfüllt, nicht aber die für ein Produkt. Eine saubere Trennung — dem BLW liegen bereits Gesuche vor. Welche Konzerne das sind, bleibt offen.

Die EU antwortet mit Erleichterung. Neue Regeln, gültig ab November 2022, beschleunigen die Zulassung von Mikroorganismen in Pflanzenschutzmitteln. Biologische und ökologische Eigenschaften rücken in den Mittelpunkt der Risikobewertung. Die Farm-to-Fork-Strategie will den Einsatz chemischer Pestizide bis 2030 um 50 Prozent senken. Schön gerechnet auf Papier. Solange aber ein Verbot Jahre braucht und der Nachfolger schon im Regal steht, trägt die Biene die Rechnung.

Was bleibt, wenn der Akt geschlossen ist — ein Verfahren, das Verbot und Vermarktung gleichzeitig zulässt, und eine Liste, in der ein Stoff steht, der kein Produkt ist.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 0 von 5 Behauptungen belegt
  1. DATUM Das geplante EU-Verbot von Sulfoxaflor im Jahr 2026

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

  2. ZITAT Die Fristen und Anforderungen für die Kommentierung betonen die Notwendigkeit einer strukturierten und fachlichen Diskussion.

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  3. ZITAT Die geschlossene Konsultation zeigt die Bedeutung der wissenschaftlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im Kontext des Bienensterbens.

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  4. ZITAT Die Zulassungsverfahren für Pestizide in der Schweiz sind nicht transparent, was die Kontrolle und den Schutz der Umwelt erschwert.

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  5. ZITAT Wissenschaftliche Studien und Berichte deuten auf ein hohes Risiko für Bienen hin, das von den Pestizidherstellern ignoriert wird.

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5 Quellen · 0 davon belegt · 0 externe Belege · 5 prüfbare Behauptungen

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