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6. November 2026

Dossier · Wissenschaft & Gesundheit

Keine Übertragung unter Menschen, keine Entwarnung im Labor

6. November 2026 — Prof. Kessler

Beruhigend? Das ist bereits das Problem. Beim H7N9-Virus gibt es keine Anzeichen einer Übertragung von Mensch zu Mensch; die WHO hat keine nachhaltige Übertragung dieser Art festgestellt. Praktisch heißt das: Die Infektionen folgen dem Kontakt mit infiziertem Geflügel oder seiner Umgebung. Beobachtet wird das Tier: Population, Märkte, Kontakte. Überwachung heißt hier, Tierkontakte zu erfassen und Geflügelpopulationen zu kontrollieren, nicht Zahlen zu sammeln.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Denselben Maßstab verliert man, wo Forschung politisch wird. Die US-Regierung hat eine Finanzierungspause für bestimmte Gain-of-Function-Experimente eingeführt, um Biosicherheit und Biosecurity zu überprüfen. Das klingt nach Vorsicht. Doch verwaltet wird nur, welches Experiment Geld bekommt.

„Gain of Function“ ist kein einheitlicher technischer, sondern ein umstrittener politischer Begriff. Die Debatte um Gain-of-Function-Experimente am WIV zeigt die Komplexität der Definition und Klassifizierung: Je nach Schwelle und Prüfinstanz fällt dasselbe Projekt unter die Regel oder nicht. Was als Vorschrift daherkommt, ist eine Verteilungsmacht.

Die Anhörung zum Ausgleich von Innovationsschutz und Biosecurity betonte die sorgfältige Überwachung und Genehmigung von Gain-of-Function-Studien, um Risiken für die öffentliche Gesundheit zu minimieren. Es ist die Formel dafür, dass man noch nicht weiß, wie kontrolliert wird.

Dabei wurden Bedenken zur Angemessenheit bestehender Überwachungsmechanismen und zur Notwendigkeit von Gesetzesaktualisierungen geäußert. BIOSECURE Act und National Security Commission on Emerging Biotechnology liefern Rahmenbedingungen und politische Optionen zur Verbesserung der Biosecurity — Optionen, nicht Vollzug. Eine Pause ist noch kein Zaun. Wer die Begriffe prägt, bestimmt, wer arbeiten darf.

Solange die Überwachung an Tierkontakten hängt und die Forschung an Definitionen, bleibt offen, wer über das erlaubte Risiko entscheidet — und wer es prüft?

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