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Der Preis, den niemand nennen darf

19. Juli 2026 — — — Kastner

Wien, Frühjahr 2026. In den Fluren der Verwaltungsgerichte dieses Landes wird in diesen Wochen ein Konflikt verhandelt, der in seiner Nüchternheit kaum Aufmerksamkeit findet und in seiner Tragweite kaum zu unterschätzen ist. Es geht, so schildert es das International Consortium of Investigative Journalists, um die Frage, ob die Öffentlichkeit erfahren darf, was ihre öffentlichen Spitäler für ein bestimmtes Krebsmedikament tatsächlich bezahlen. Die Antwort auf diese Frage wird, wenn der Gang der Dinge so weitergeht, das Verfassungsgericht geben.

Der Pharmakonzern Merck & Co., in Österreich und weiten Teilen der Welt unter dem Kürzel MSD firmierend, kämpft dort, wo andere Konzerne Pressekonferenzen geben. Die österreichische Tochtergesellschaft hat sich entschieden, den Auskunftsbegehren zweier Redaktionen nicht mit einer Zahl, sondern mit einer Klage zu begegnen. profil und Der Standard hatten, gemeinsam mit dem ICIJ und dessen globalem Rechercheverbund Cancer Calculus, versucht zu erfahren, wie viel die von den neun Bundesländern geführten Krankenhäuser für das Krebsmittel Keytruda entrichten — nach Rabatten, nach Verhandlungen, am Ende der Preiskette.

Die Auskunft, die sie erhielten, war unvollständig. Manche Häuser lieferten Teile. Keines nannte den Preis, der tatsächlich gezahlt wird. Die Größenordnung, deretwegen diese Auskunftsbegehren überhaupt Sinn ergaben, liegt indessen offen: den Listenpreisen zufolge beliefen sich die geschätzten Zahlungen auf 245 Millionen Euro im Jahr 2024, im Zeitraum von 2020 bis 2024 auf mehr als 900 Millionen Euro. Keytruda ist nach dieser Aufstellung das größte einzelne Arzneimittelbudget der österreichischen Spitäler. Welcher Anteil davon nach Verhandlungen tatsächlich floss, darüber hat — der Darstellung des ICIJ zufolge — nicht einmal die zuständige Bundesgesundheitsbehörde Kenntnis. Vertraulichkeitsklauseln zwischen Häusern und Hersteller schließen diese Lücke.

Es ist dieses Schweigen, das den Rechtsstreit erst hervorgebracht hat. Österreich hat im September 2025 ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen, das eine hundertjährige verfassungsrechtliche Regelung ablöste, nach der Verwaltungsdokumente grundsätzlich als geheim galten und nur schwer zu durchbrechen waren. profil und Der Standard stellten daraufhin Auskunftsanträge — zunächst bei den Kliniken, dann, im heurigen Frühjahr, vor den Verwaltungsgerichten der Länder. Im Mai reisten Reporterinnen und Reporter beider Medien ohne anwaltliche Vertretung durch das Land, legten ihre Argumentation Richtern und Richterinnen vor.

Auf der anderen Seite stand Merck. Die Argumentation des Unternehmens folgt, soweit aus den vorliegenden Gerichtsbeschlüssen hervorgeht, einer bewährten Architektur. Die Offenlegung des Nettopreises, so ließ der Konzern vortragen, würde Geschäftsgeheimnisse offenbaren, Wettbewerbern einen "informatorischen Vorteil" verschaffen und die eigene Stellung am Markt beschädigen. Darüber hinaus, so die weitere Begründung, könne die Veröffentlichung Preissteigerungen auslösen — insbesondere vor dem Hintergrund der "Most Favored Nation"-Arzneimittelpreispolitik der Trump-Administration in den Vereinigten Staaten.

Man muss diese Argumentation nicht bewerten, um ihre Mechanik zu erkennen. Sie fügt zwei Stränge zusammen: den Schutz des Geschäftsgeheimnisses, der in jedem europäischen Rechtsraum einen hohen Rang genießt, mit einer außenwirtschaftlichen Begründung, die den Einzelfall weit übersteigt.

Mehrere Staaten haben im Verlauf der Cancer-Calculus-Recherche Preisdaten unter Verweis auf Vertraulichkeitsregeln zurückgehalten. Eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Transparenz, wie sie nun in Österreich ansteht, ist nach ICIJ-Angaben bislang einmalig. Das Verfahren ist vor den Verwaltungsgerichten der Länder anhängig; der Weg, den es nehmen kann, führt durch die Instanzen bis vor den Verfassungsgerichtshof.

Was hier verhandelt wird, ist nicht die Wirksamkeit eines Medikaments. Es ist die Architektur einer Information. Ob Patientinnen, ob Steuerzahler, ob diejenigen, die in Spitalsbudgets blättern, je erfahren, was ein Krebsmittel in öffentlichen Häusern tatsächlich kostet, hängt davon ab, ob die Gerichte den Schutz des Geschäftsgeheimnisses höher gewichten als den Anspruch der Öffentlichkeit auf Zahlen, die sie selbst aufbringt.

Der Vorgang ist bemerkenswert, und die Berichterstattung des ICIJ verdient Anerkennung — doch es handelt sich um eine einzelne Quelle. Die hier wiedergegebenen Details des Verfahrens, die zitierten Begründungen, die genannten Summen sind verifikationspflichtig, bevor sie als gesicherte Tatsache in die Öffentlichkeit treten. In Wien wird in diesen Wochen nicht weniger verhandelt als die Frage, ob die Auskunft selbst noch einen Weg durch das Recht findet. Sie verdient, mit aller Sorgfalt geprüft zu werden.

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