Datenschutz als Ausnahme: Schwarz-Rot plant die große Befreiung
Berlin. Man kann es eine Reform nennen, wenn man höflich sein will. Man kann es einen Paradigmenwechsel nennen, wenn man den Klang von Bedeutsamkeit liebt. Schwarz-Rot nennt es schlicht: notwendig. Und notwendig ist ein Wort, das man besser zweimal liest, bevor man nickt.
Die Bundesregierung plant, 99 Prozent der deutschen Unternehmen vom Datenschutz auszunehmen. Ein Reformpaket, das in seinem Zuschnitt so radikal ausfällt, dass es kaum noch als Anpassung an veränderte Realitäten durchgeht, sondern als die schrittweise Auflösung eines Prinzips. Was bisher als Grundregel galt — der Schutz personenbezogener Daten gegenüber jedem privaten Akteur, der sie erhebt, verarbeitet, weitergibt — soll zur Ausnahme werden. Zur Minderheitenposition. Zur Randnotiz eines Gesetzes, das nur noch dort gilt, wo es niemanden mehr stört.
Das Reformpaket betrifft deutsche Unternehmen — und zwar in einer Breite, die nahezu die gesamte Wirtschaft einschließt. Wer die Bedingungen der Ausnahme erfüllt, fällt aus dem bisherigen Schutzrahmen heraus. Die Aufsicht, die beim Staat lag — bei Datenschutzbehörden, bei Aufsichtsstrukturen, bei einem zumindest dem Anspruch nach öffentlich-rechtlich verankerten Korrektiv — wandert in die Hände derer, die sie kontrollieren soll. Das ist, in der nüchternen Sprache der Verwaltung, eine Übertragung. In der Sprache derer, die sich erinnern, wie Machtkonzentration beginnt, ist es ein anderer Name.
Wer kontrolliert den Verantwortlichen, wenn der Verantwortliche sich selbst entlässt? Die Frage ist nicht rhetorisch. Sie ist der Kern des Vorgangs. Neunundneunzig Prozent der Unternehmen, die bislang an den Regeln des Datenschutzes gemessen wurden, sollen aus diesem Mess-System herausfallen. Die Bürgerinnen und Bürger, deren Daten erhoben, gespeichert, analysiert und weitergegeben werden, werden dabei nicht gefragt. Sie erfahren es, wenn die Folgen längst Gewohnheit geworden sind.
Natürlich gibt es Stimmen, die das Vorhaben als Entbürokratisierung feiern. Zu viel Bürokratie, zu viel Dokumentation, zu viel Aufwand für Betriebe, die ohnehin schon kämpfen. Das Argument ist nicht falsch. Es ist nur unvollständig. Denn Bürokratieabbau und Kontrollverzicht sind zwei verschiedene Dinge. Man kann Formulare streichen, ohne das Recht auf informationelle Selbstbestimmung preiszugeben. Man kann Verfahren vereinfachen, ohne die Schutzmauer gegen den Missbrauch persönlicher Daten einzureißen. Wer beides gleichsetzt, sagt mehr über seine Absichten als über die Sachlage.
Was bleibt, ist ein Verfahren, das sich politisch noch in der Schwebe befindet. Das Reformpaket ist angekündigt, nicht beschlossen. Koalitionsausschüsse werden beraten, Fachpolitiker werden verhandeln, Wirtschaftsverbände werden Stellung nehmen, Datenschutzbeauftragte werden warnen. Welche Form das Paket am Ende annimmt, welche Schwellen gesetzt werden, welche Übergangsfristen greifen — all das ist offen. Und genau hier liegt die schmale Möglichkeit, dem Vorgang noch eine andere Richtung zu geben.
Denn eines sollte nicht vergessen werden, auch wenn die Debatte in den kommenden Wochen von Begriffen wie Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungslast dominiert sein wird: Hinter jedem Datensatz steht ein Mensch. Hinter jeder Einwilligungserklärung, die niemand mehr liest, steht eine Entscheidung, die irgendwann nicht mehr zurückgenommen werden kann. 99 Prozent der Unternehmen auszunehmen heißt nicht, 99 Prozent der Verantwortung aufzulösen. Es heißt, sie unsichtbar zu machen.
Man darf gespannt sein, wem das nützt.