Verschmutzung behoben, Strafverfolgung erhalten
Zehn Tage. Rund zweihundert Säcke Müll. Äste, Schlamm, alles, was sich über Jahre in einem britischen Nebenfluss angesammelt hatte. Ein Mann namens Paul hat mit Freiwilligen des River Roding Trust den Alders Brook gereinigt, einen Zufluss des River Roding. Das Ergebnis: Der Flussabschnitt erholt sich, die Tierwelt kehrt zurück. Die Reaktion der zuständigen Umweltbehörde Environment Agency: ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen Umwelt- und Abfallvorschriften. Paul drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Man darf sich diese Zahlen auf der Zunge zergehen lassen. Zehn Tage Freiwilligenarbeit, zweihundert Säcke Unrat aus einem Gewässer entfernt, das die Behörde zuvor jahrelang nicht angerührt hat, obwohl Paul sie wiederholt zum Eingreifen aufgefordert hatte. Die offizielle Lesart: Es habe sich um eine nicht genehmigte Maßnahme im Überschwemmungsgebiet gehandelt. Durch das Ausbaggern von Material und das Zurücklassen von Abfällen sei ein genehmigungspflichtiger Tatbestand erfüllt. Mit anderen Worten: Wer ohne Stempel der Verwaltung einen Fluss reinigt, macht sich strafbar. Wer mit dem Segen derselben Verwaltung ein Gewässer verschmutzt, wird — wie die Erfahrung zeigt — häufig nicht behelligt.
Ich habe dreißig Jahre Forschung hinter mir. Ich habe gesehen, wie Bakterienstämme als biologische Waffen diskutiert wurden. Ich habe gesehen, wie Klimamodelle in politische Werkzeuge umgeschmiedet wurden. Ich habe gelernt, dass jede Institution, die sich zu lange selbst überlassen bleibt, dazu neigt, ihre eigene Existenz zur höchsten Priorität zu erklären. Die Environment Agency ist da keine Ausnahme. Ich zünde mir eine Pfeife an, wenn ich solche Sätze schreibe. Die Labore mögen das nicht. Deshalb bin ich jetzt Journalist.
Die Argumentation der Behörde ist formell korrekt. In Großbritannien existieren Regelwerke, die Eingriffe in Gewässer, insbesondere in ausgewiesene Überschwemmungsgebiete, an Genehmigungen binden. Das hat Gründe: Man will verhindern, dass gutgemeinte Aktionen hydrologische Verhältnisse verschieben, Flora und Fauna stören, Ufer destabilisieren. So weit, so nachvollziehbar. Wer aber die Sache zu Ende denkt, landet bei einer eigentümlichen Verdrehung: Die Behörde, die jahrelang nicht handelte, als der Alders Brook unter Müll, Ästen und Schlamm litt, schickt nun ein Schreiben an denjenigen, der die Verschmutzung eigenhändig beseitigt hat. Die Behörde, die nicht gegen illegale Müllablagerungen entlang des Flusses und nicht gegen Abwassereinleitungen durch Thames Water vorgeht, ermittelt gegen den Freiwilligen, der die Folgen dieser Passivität beseitigt hat.
Hier kollidieren zwei Logiken. Die eine ist administrativ: Ein Eingriff in ein Gewässer ist ein Eingriff in ein Gewässer, gleichgültig ob er Schaden anrichtet oder Schaden beseitigt. Die andere ist ökologisch: Ein Fluss, der atmen kann, ist mehr wert als ein Gewässer, das unter seiner eigenen Verschmutzung erstickt — unabhängig davon, ob die Rettung mit oder ohne Formular erfolgte. Die Wissenschaft kennt diese Spannung. Sie taucht in jeder Debatte über das Vollzugsdefizit im Umweltrecht auf: die Lücke zwischen dem, was Gesetze verbieten, und dem, was Behörden tatsächlich durchsetzen. Pauls Fall ist kein Einzelfall, sondern das Lehrstück dieser Lücke.
Was mich an der Sache am meisten interessiert, ist nicht die juristische Spitzfindigkeit. Es ist die Frage der Definition. Was eigentlich gilt als „Verschmutzung"? Ist der säckeweise Unrat in einem Nebenfluss eine Verschmutzung, oder erst die Beseitigung dieses Unrats? Ist der Eingriff in das Ökosystem das Verschieben von Schlamm durch eine Schaufel — oder ist er die jahrelange Duldung von Abwässern, wilden Deponien und liegengebliebenem Plastik entlang eines ganzen Flusslaufs? Wer legt fest, was ein „genehmigungspflichtiger Tatbestand" ist, wenn die zuständige Stelle zugleich diejenige ist, die über Jahre keine Genehmigung erteilt hat, obwohl die Lage es erforderte?
Die Environment Agency hat nach Bekanntwerden des Verfahrens erklärt, man nehme die Vorwürfe ernst und prüfe den Sachverhalt. Das ist die übliche Formulierung. Sie bedeutet: Wir schauen uns das an. Was sie nicht bedeutet: Wir erkennen, dass hier ein Freiwilliger eine öffentliche Aufgabe übernommen hat, für die wir selbst die Mittel und die Initiative nicht aufgebracht haben. Eine Lehre aus drei Jahrzehnten Wissenschaftsbeobachtung: Wer eine Krise nicht lösen kann, löst sie auf, indem er die Lösung bestraft.
Paul sagt, der Fluss erhole sich wunderbar, die Tierwelt kehre zurück. Das ist die Sprache eines Mannes, der mit eigenen Augen gesehen hat, was passiert, wenn man ein Gewässer sich selbst überlässt — und was passiert, wenn man es nicht mehr tut. Diese Sprache steht in den Akten der Behörde wahrscheinlich nicht. Dort steht: nicht genehmigte Arbeiten. Überschwemmungsgebiet. Möglicher Verstoß. Es ist die Sprache einer Verwaltung, die ihre eigene Sprache perfekt beherrscht — und die Sprache des Wassers nicht.
Ich schreibe das hier nicht, weil ich glaube, dass ein Fluss sich von selbst reinigt. Ich schreibe es, weil mir auffällt, dass ausgerechnet jene Behörde, die Paul jahrelang zum Eingreifen aufgefordert hat, nun ihn als Täter behandelt. Die Beweislage, die Paul gegen die Passivität der Behörde gesammelt hat, interessiert in dem Verfahren wahrscheinlich ebensowenig wie die Frage, warum zweihundert Säcke Müll überhaupt in einem öffentlichen Gewässer landen konnten. Man ermittelt gegen den, der gehandelt hat. Man ermittelt nicht gegen das System, das nicht gehandelt hat. So funktioniert Bürokratie. So funktioniert sie seit Jahrhunderten.
Am Ende bleibt ein simpler Befund: Wer in Großbritannien einen Nebenfluss von Unrat befreit, riskiert zwei Jahre Gefängnis. Wer als Versorger dafür sorgt, dass Abwässer in denselben Fluss gelangen, bleibt im Verfahren wahrscheinlich außen vor. Die Justiz interessiert sich für Formfehler, nicht für die Rettung von Ökosystemen. Der Alders Brook wird weiter fließen, mit oder ohne die zweihundert Säcke. Die Frage ist nur, wer am Ende auf der Anklagebank sitzt — der, der den Dreck entfernte, oder der, der ihn duldet?
Wessen Verschmutzung zählt am Ende eigentlich mehr — die des Flusses oder die der Akten?