Phillipson zahlt eine halbe Million für das Verstummen der Hörsäle
Es gibt Zahlen, die lauter sprechen als jede Rede im Parlament, und £500.000 ist eine solche Zahl. Bridget Phillipson, Bildungsministerin Seiner Majestät Regierung, hat, so melden es zwei voneinander unabhängige Quellen am heutigen Tage, eine halbe Million Pfund aus der Staatskasse entnommen, um ein Gesetz zu kippen, das bislang genau das schützte, was seinen Namen trägt: die freie Rede an den Universitäten dieses Landes. Die Höhe der Summe ist kein Detail. Sie ist die Pointe.
Denn wer £500.000 ausgibt, um einen Rechtsrahmen abzuschaffen, der Dozenten wie Studierende vor politischer Sanktionierung ihrer Worte schützen soll, der kauft kein Schweigen. Der bezahlt für die Architektur eines neuen Schweigens. Und wer zur Begründung einer solchen Ausgabe das Beispiel Japans heranzieht — jenes Landes, das sich jüngst ein Gesetz zur Fahnenentweihung gab, welches international als Verletzung der Meinungsfreiheit gegeißelt wurde —, der beweist eine bemerkenswerte Lesekompetenz in Sachen bürgerlicher Freiheit. Oder deren gezielte Umdeutung.
Die Fakten, soweit sie sich bei zwei Quellen und einer in Echtzeit sich entwickelnden Meldung verifizieren lassen, sind diese: Die Ministerin betrachtet die bestehenden Regelungen zur akademischen Meinungsfreiheit als hinderlich. Welcher Art dieses Hindernis genau ist, an welchen britischen Hochschulen es sich manifestiert, in welchen Wortlauten es sich niederschlägt — all das sind Fragen, die einer Antwort harren. Die offizielle Begründung muss noch vollständig eingeholt und geprüft werden, bevor dieses Blatt ein Urteil spricht. Was bislang feststeht, ist allein die Ausgabe. Und sie ist beachtlich.
Dass eine halbe Million Pfund Steuergeld in Bewegung gesetzt wird, um einen Schutzmechanismus zu entfernen, ist ein Vorgang, der nach Aufklärung verlangt. Nicht weil jede Summe dieser Größenordnung illegitim wäre, sondern weil das, was hier zur Disposition steht, kein Haushaltsposten ist. Es ist die Frage, unter welchen Bedingungen in einem britischen Hörsaal künftig noch etwas gesagt werden darf, das dem Zeitgeist missfällt — oder der Regierung.
Die Berufung auf das japanische Beispiel ist von besonderer Eleganz. Japan, das sich ein Gesetz gab, das die Entweihung der Nationalflagge unter Strafe stellt und damit nach einhelliger Auffassung internationaler Beobachter den Radius des Sagbaren verengt, wird hier als Argument angeführt — nicht als Beleg gegen eine Einschränkung, sondern als Beleg dafür, dass die Definition dessen, was Freiheit heißen darf, politisch nach Belieben justierbar ist. Wessen Maßstab im Ergebnis gelten wird, darüber schweigt die vorliegende Mitteilung.
Was also sind £500.000 wert? In der Buchhaltung des Staates sind sie ein Posten. In der Bilanz der Universität sind sie das Eingeständnis, dass eine Regelung, die einstmals für notwendig erachtet wurde, nunmehr so hinderlich wirkt, dass ihre Beseitigung einen fünfstelligen Betrag rechtfertigt. Und in der unsichtbaren Rechnung der akademischen Freiheit sind sie der Auftakt zu einer Prüfung, deren Ausgang offen ist.
Denn offen ist hier tatsächlich alles. Die Quellenlage ist, bei allem Respekt vor den meldenden Stellen, schmal. Die Stunden sind jung, und der Originalbeleg muss redaktionell verifiziert werden, bevor dieses Haus auch nur ein weiteres Wort setzt. Was bereits jetzt feststeht, ist allein, dass öffentliche Mittel in nicht unbeträchtlicher Höhe aufgewendet werden sollen, um einen Schutz zu beseitigen. Welche Kosten dadurch auf den Seiten entstehen, die bisher unter diesem Schutz standen — auf den Seiten der Lehrenden, der Forschenden, der Studierenden, derjenigen also, deren Beruf es ist, unbequeme Fragen zu stellen und unbequeme Antworten zu geben —, das ist die eigentliche Rechnung, die diese Reform aufmacht. Sie wird, gleich in welcher Höhe sie beziffert werden wird, von denjenigen bezahlt, die nicht gefragt werden.
Wir bleiben an der Sache.