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: Wer besitzt das Wort?

24. Juli 2026 — — — Kastner

Eine Sprache beginnt dort zu rosten, wo ihre Worte nicht mehr denen gehören, die sie sprechen. Sie beginnt zu faulen, wo Definitionen nicht mehr ausgehandelt, sondern gesetzt werden, in Gremien, deren Sitzungen niemand besucht, deren Ergebnisse niemand prüft, bevor er sich wundert, dass sein Kommentar im Niemandsland verschwunden ist.

Die Frage, wie Hass zu bekämpfen sei, ohne die Meinungsfreiheit zu verlieren, ist alt. Sie ist die Frage, ob eine Gesellschaft den Mut hat, die Phänomene, die sie ächten will, so genau zu benennen, dass die Ächtung nicht zur Treibjagd wird. Sie wird in dem Moment gefährlich, in dem ihre Beantwortung nicht mehr offen verhandelt, sondern von Instanzen vor-formuliert wird, die sich der Prüfung entziehen.

Wer definiert heute, was Hass ist? Nicht das Strafgesetz allein. Auch nicht der Richter. Es ist ein Geflecht aus Ministerien, die Förderlinien setzen, aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Beratung anbieten, aus Plattformen, deren Compliance-Abteilungen eigene Lexika pflegen, und aus Expertengremien mit dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Die Definitionsmacht hat keine Flagge, keinen sichtbaren Sprecher. Sie ist ein Verfahren. Sie materialisiert sich in Leitlinien, in Handreichungen, die an Behörden gehen und dort wie selbstverständlich übernommen werden.

Ich habe in meinem Berufsleben Verträge gesehen, die niemand las. Ich habe Begriffe gesehen, die sich unter der Hand veränderten. Ich habe Männer gesehen, die lächelten, während sie logen. Die Geschichte der Verträge ist eine Geschichte der gleitenden Wortbedeutungen. Es ist das Spiel, das die Eingeweihten kennen. Es gab Worte wie "Sicherheit" oder "Stabilität", die eine solche Elastizität entwickelten, dass sie für jede Position herhalten mussten. Wer die Deutungshoheit über solche Begriffe besaß, besaß die Verhandlungshoheit.

Genauso verhält es sich mit dem Wort "Hass". Es ist heute ein Sammelbegriff, der Beleidigung, Bedrohung, Hetze, Diskriminierung und politische Schmähung unter einem Dach vereint. Diese Sammlung ist nicht falsch. Sie ist nur gefährlich. Sie erlaubt es, sehr unterschiedliche Phänomene unter einer Kategorie zu fassen, und sie erlaubt es vor allem, für jedes dieser Phänomene das gleiche Instrumentarium zu aktivieren: Sperrung, Löschung, Strafverfolgung, Indoktrinierung.

Der Preis dieser Vereinheitlichung ist die Vorhersehbarkeit. Wer sich heute äußert, kann nicht mehr sicher wissen, ob ein Satz, der gestern noch als scharf galt, morgen als grenzüberschreitend klassifiziert wird. Die rote Linie ist nicht im Gesetz verankert. Sie ist im Verfahren verankert, und das Verfahren ist nicht öffentlich. Die Bürger werden so zu Interpreten einer Sprache, deren Grammatik ihnen vorenthalten wird.

Es gibt keinen Grund, das Argument zu teilen, dass der Schutz vor Hass eine Lockerung der Meinungsfreiheit rechtfertige. Es gibt aber guten Grund, die Frage zu stellen, wie ein solcher Schutz ausgestaltet sein muss, damit er nicht zur Disziplinierung wird. Die Antwort lautet: offen, nachprüfbar, befristet. Alles andere trägt das Risiko, das Instrument des Schutzes in das Instrument der Kontrolle zu verwandeln.

Es ist die alte Mechanik der Macht: Schutz wird zur Pflicht, Pflicht wird zur Gewohnheit, Gewohnheit wird zur Ordnung. Wer eine Sprache normiert, normiert das Denken. Wer den Begriff des Hasses normiert, normiert die Grenze des Sagbaren. Wer die Grenze des Sagbaren normiert, normiert die Grenze des Denkbaren.

Die Akteure sind nicht zu identifizieren, ohne zu unterstellen. Sie sind nur zu beschreiben. Sie bestehen aus der Behörde, die sich neue Werkzeuge zuschreibt, aus dem Verband, der sich neue Beratungsthemen erschließt, aus dem Konzern, der sich neuer Haftung entledigt, aus dem Forschungsverbund, der sich neuer Förderlinien versichert. Keine dieser Instanzen plant das Endergebnis. Die Aggregation ihrer Einzelinteressen ergibt ein System, das stabiler ist als jede seiner Komponenten.

Die freie Gesellschaft, die wir zu sein beanspruchen, erkennt man nicht daran, dass sie niemals reguliert. Sie erkennt man daran, dass ihre Regulierung debattiert wird, bevor sie wirkt. Sie erkennt man daran, dass die Definition des Hasses nicht in einem Verfahren entsteht, das niemand kennt, sondern in einem Streit, in dem jede Stimme gehört werden kann, auch die unbequeme.

Die Frage, wie Hass zu bekämpfen sei, ohne die Meinungsfreiheit zu verlieren, ist also nicht zuerst eine Frage des Strafmaßes. Sie ist eine Frage der Architektur. Sie ist die Frage, ob wir ein Verfahren akzeptieren, in dem die Grenzen des Wortes von jenen gezogen werden, die auch von der Überschreitung dieser Grenzen leben. Sie ist die Frage, ob wir noch mündige Bürger sind oder nur Empfänger von Sprachregelungen.

Zu verstehen, was hier geschieht, verlangt Sorgfalt statt Eile. Wer in einer Sprache lebt, deren Grammatik von Instanzen gesetzt wird, die sich der Prüfung entziehen, muss die Grammatik zurückerobern. Nicht mit Empörung, sondern mit Ausdauer. Nicht mit Geste, sondern mit Verfahren.

Es gibt keinen Hass, der so groß ist, dass er die Verteidigung der Sprache rechtfertigt. Es gibt aber eine Sprache, die bald nicht mehr gehört wird.

✦ Ende des Artikels ✦
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