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KEYTRUDA-PREISSTREIT: MERCK ZIEHT VOR DAS OBERSTE GERICHT ÖSTERREICHS

26. Juli 2026 — — — Kastner

Wien. Am Dienstagabend siegt die österreichische Fußballnationalmannschaft in Lettland mit 2:0 gegen den FK Liepāja. Das Ergebnis wandert durch die Ticker, die Republik registriert es mit jener Genugtuung, die ein Auswärtssieg nun einmal mit sich bringt. Es ist die sportliche Notiz, die man sich gönnt, wenn die politischen und wirtschaftlichen Dinge schwerer wiegen.

Sie wiegen schwerer, weil in diesen Tagen in Wien ein Verfahren läuft, das über die Grenzen Österreichs hinaus Beachtung verdient. Merck, der international tätige Pharmakonzern, hat seine Auseinandersetzung um die Preisgestaltung des Krebsmedikaments Keytruda vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht — das oberste Gericht der Republik in Verwaltungsangelegenheiten. Es ist die letzte Instanz im Inland, und Merck hat sich entschieden, sie zu nutzen.

Im Zentrum steht eine Frage, die auf den ersten Blick technisch klingt und auf den zweiten Blick das Gefüge europäischer Arzneimittelpolitik berührt: Wie transparent muss ein Preis sein, der am Ende von einem öffentlichen Gesundheitssystem — also von Versicherten und Steuerzahlern — finanziert wird? Konkret geht es um die sogenannte Netto-Preis-Transparenz: Welche Beträge fließen tatsächlich zwischen Hersteller und Sozialversicherung, nachdem Rabatte, vertrauliche Vereinbarungen und Sonderkonditionen berücksichtigt sind?

Mehrere europäische Länder haben in den vergangenen Jahren Schritte unternommen, um diese Transparenz herzustellen. Österreich gehört zu den Jurisdiktionen, in denen entsprechende Auskunftsansprüche bestehen oder verhandelt werden. Merck wehrt sich gegen eine zu weitgehende Offenlegung und hat den Rechtsweg ausgeschöpft, der zur Verfügung steht. Das ist legitim.

Keytruda — international unter dem Wirkstoffnamen Pembrolizumab bekannt — ist ein monoklonaler Antikörper, der in der Krebsimmuntherapie eingesetzt wird. Das Präparat zählt zu den umsatzstärksten Arzneimitteln der Welt. Wenn ein Unternehmen dieser Größenordnung einen Rechtsstreit um Auskunftspflichten bis vor das höchste Gericht trägt, erhält das Verfahren entsprechende Beachtung. Eine Entscheidung aus Wien hätte über die Grenzen des Landes hinaus Signalwirkung.

Parallel zum gerichtlichen Verfahren stellen Journalistinnen und Journalisten Informationsanfragen. Sie verlangen Einsicht in die wesentlichen Schriftsätze, in Stellungnahmen beteiligter Behörden, in den Gang des Verfahrens. Sie berufen sich dabei auf den Grundsatz, dass Verfahren von öffentlichem Gewicht nicht vollständig hinter verschlossenen Türen stattfinden müssen. Sie berufen sich auf das Informationsrecht, das in einer Demokratie Voraussetzung für jede ernsthafte öffentliche Debatte ist.

Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Wien gelten klare Regeln: Akteneinsicht erfolgt nur in gesetzlich geregelten Ausnahmen, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wiegt schwer. Welche Schriftsätze und Stellungnahmen öffentlich zugänglich sind, entscheidet das Verfahren selbst.

Was hier verhandelt wird, ist ein Streit um die Frage, wie weit Öffentlichkeit in einem Verfahren reicht, das über die Erstattung von Arzneimittelpreisen entscheidet. Es ist ein Streit, in dem wirtschaftliche Interessen einer Branche auf Informationsrechte einer Gesellschaft treffen.

Die Forderung der Journalistinnen und Journalisten bleibt nüchtern: Sie wollen nicht mehr wissen, als das Verfahren hergibt. Sie wollen aber auch nicht weniger wissen, als die öffentliche Bedeutung des Verfahrens verlangt. Diese Position ist weder polemisch noch parteiisch.

Der Verwaltungsgerichtshof wird entscheiden. Bis dahin bleibt die Akte ein Bündel aus Papieren, und die Öffentlichkeit bleibt ein Bündel aus Fragen. Aus Lettland melden die Agenturen unterdessen: solide Leistung, zwei Tore, planmäßige Heimreise. Es ist das eine Ereignis des Abends, das rasch vergessen sein wird. Das andere wird länger nachwirken.

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