← Zurück zur Titelseite Politik

Befugnisse ohne Gleichgewicht

27. Juli 2026 — — — Kastner

Es gibt Sätze, die klingen wie Architektur, und es gibt Architektur, die Sätze trägt. Der Satz des Bundesinnenministeriums, mit dem dieser Tage ein neuer Gesetzentwurf für die Nachrichtendienste begründet wird, gehört zur ersten Kategorie: Deutschland brauche, angesichts der unbestritten gewachsenen Bedrohungen für die Freiheit von innen und außen, leistungsfähige Nachrichtendienste. Wer wollte dem widersprechen? Wer will schon als derjenige dastehen, der die Freiheit nicht verteidigt?

Das Problem liegt nicht in dem Satz. Das Problem liegt in dem, was nach ihm kommt.

Denn auf den einleuchtenden Satz folgt ein Entwurf, der die Spielregeln verschiebt. Er erweitert die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Umfang, der in der Geschichte der Bundesrepublik ohne Beispiel ist. Er führt zwar, wie es das Bundesverfassichtsgericht verlangt hat, für bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen eine unabhängige Vorabkontrolle ein. Zugleich aber – und dies ist die Architektur, die dieser Entwurf trägt – werden jene Stellen geschwächt, die bislang kontrolliert haben.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verliert Zuständigkeiten an den Unabhängigen Kontrollrat, den sogenannten UKRat. Die G-10-Kommission verliert sie ebenfalls. Die Begründung, die das Ministerium für diese Verlagerung liefert, fällt so nüchtern, so glatt, so bemerkenswert substanzarm aus, dass man ihr anmerkt, wie sehr sie an dieser Stelle um Worte ringt. Über Jahrzehnte aufgebautes Fachwissen, institutionelles Gedächtnis, die Erfahrung aus hunderten Kontrollen – dies alles geht verloren, selbst wenn einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Behörden wechseln sollten. Erfahrung, Methodik und Routine lassen sich nicht an einem neuen Ort wiederherstellen, nur weil eine Geschäftsordnung es verlangt.

Der UKRat übernimmt Aufgaben, für die er den Sachverstand nicht besitzt und nicht besitzen kann. Die Bundesbeauftragte verfügt über einen technischen Sachverstand, der seit Jahren gepflegt und erweitert wurde; dieser Sachverstand lässt sich nicht parallel an einer zweiten Stelle neu aufbauen. Was als Entlastung verkauft wird, ist in Wahrheit eine Zerteilung – eine Aufsicht, die sich selbst halbiert, während die Objekte ihrer Aufsicht wachsen.

Das Ergebnis ist eine zweigeteilte Datenschutzaufsicht im Sicherheitsbereich. Der UKRat wäre künftig zuständig für den BND und das BfV. Die Bundesbeauftragte bliebe zuständig unter anderem für den Militärischen Abschirmdienst, das Militärische Nachrichtenwesen, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, die Polizei beim Deutschen Bundestag, die Zollfahndung, die Staatsschutzjustiz beim Generalbundesanwalt und die Financial Intelligence Unit. Es entsteht eine Karte der Zuständigkeiten, die niemand mehr mit einer einzigen Hand überspannen kann.

Die amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte hat ihre Zweifel angemeldet. Sie spricht von deutlichen Zweifeln an der Verfassungskonformität des Entwurfs. Es ist eine vorsichtige Formulierung; wer in diesem Amt sitzt, weiß, dass jede Silbe gegen einen gelesen wird. Aber sie kommt, und sie kommt von einer Stelle, die nicht im Verdacht steht, die Sicherheit des Staates gering zu achten.

Daneben weicht der Entwurf an einer weiteren, stilleren Stelle zurück: bei der Informationsfreiheit. Was bisher auf Anfrage zugänglich war, was bisher der kritischen Betrachtung standhielt, wird zurückgezogen. Die Begründung bleibt das Ministerium schuldig. Es ist kein lauter Knall, der hier erfolgt, sondern das leise Schließen einer Tür.

Was bleibt, ist ein Entwurf, der mehr kann und weniger kontrolliert wird. Was bleibt, ist ein Gesetz, das seine eigene Aufsicht umorganisiert, während es seine Befugnisse erweitert. Was bleibt, ist das Gefühl, dass hier nicht in erster Linie die Stärke des Staates verteidigt wird, sondern seine Unkontrollierbarkeit vergrößert wird – im Namen einer Freiheit, deren Schutz genau diese Kontrolle voraussetzt.

Man hat in Genf Verträge gesehen, die nie eingehalten wurden. Man hat Männern in die Augen geschaut, die lächelten, während sie logen. Die Handschuhe, die man dort trug, schützten nicht vor der Kälte des Papiers. Sie schützten aber davor, das Papier mit bloßen Händen anfassen zu müssen, wenn die Tinte noch frisch war.

Dieser Gesetzentwurf ist frische Tinte.

✦ Ende des Artikels ✦
← Zurück zur Titelseite