← Zurück zur Titelseite Wissenschaft

Golf-Erben in London: Zwischen Stammesrecht und Gleichstellung der Geschlechter

30. Juli 2026 — — — Prof. Kessler

London im November. Nebel liegt über Mayfair, und in den Kanzleien zwischen Hyde Park und Aldwych wandert ein neues Mandat durch die Aktenordner: vermögende Familien aus der Golfregion, die ihre Testamente nach englischem Recht errichten lassen wollen — mit ausdrücklicher Weisung, Söhne und Töchter gleich zu bedenken.

Was wie eine Fußnote im Kanzleijournal klingt, ist bei näherem Hinsehen ein Schnitt durch mehrere Schichten. Im traditionellen Familienrecht vieler Golfstaaten erbt die Tochter die Hälfte dessen, was dem Sohn zusteht. Eine Regelung, älter als die Schrift, an die sie heute geheftet wird. In London, wo das Erbrecht keine solche Unterscheidung kennt, lässt sich diese Asymmetrie glattziehen — Testament, Siegel, Solicitor.

Hier beginnt die Vorsicht des Berichterstatters. Die Meldung, die mich erreicht hat, ist singulär. Eine Quelle, keine Bestätigung aus Riad, Doha oder Abu Dhabi, keine Gegenstimme, keine Pressekonferenz der Kanzleien. Was den Sachverhalt nicht entwertet, aber mich zwingt, die Lupe aufzusetzen, die ich dreißig Jahre im Labor geschärft habe: Wer hat das in Auftrag gegeben? Welche Kanzlei spricht für eine Familie, welche für zwanzig? Welche Summen werden bewegt, welche Vermögenswerte welcher Jurisdiktion unterworfen? Die zweite Quelle fehlt.

Der Rahmen freilich, in den sich diese Einzelmeldung fügt, ist gut dokumentiert. Der Henley Private Wealth Migration Report 2026 sieht die Golfregion als eines der führenden Herkunftsgebiete vermögender Migranten überhaupt — resilient, chancenreich, mit soliden Fundamentaldaten, wie das Institut schreibt. Die Wanderungsbewegung nach London, nach einer Phase des Zögerns, ist wieder deutlich spürbar. In Mayfair stellen Käufer aus dem Nahen Osten inzwischen rund ein Zehntel aller Erwerber im Luxussegment. Das Kapital ist zurück. Das mit ihm transportierte Rechtsverständnis ist neu.

Und es gibt, dies zur Einordnung, eine Gegenbewegung, die keinen Ärmelkanal überquert. Wie die Dubai Week berichtet, greifen immer mehr Familienoffices im Golf auf die Waqf zurück, eine islamische Stiftungskonstruktion von ungefähr eintausendvierhundertjähriger Geschichte. Ziel: das Familienvermögen zusammenzuhalten über die Generationen hinweg. Vermögensfragmentierung, Erbstreitigkeiten, konkurrierende Erbinteressen — die Probleme sind so alt wie der Wohlstand selbst, schreibt das Blatt. Die Lösung, die man vorschlägt, ist älter als der Wohlstand, der sie notwendig macht.

Beide Wege reagieren auf denselben Druck: die Furcht vor der Aufsplitterung des Vermögens in einer einzigen Generation. Die Waqf bleibt im religiösen Rahmen und löst das Problem der Fragmentierung. Das Londoner Testament bricht mit dem religiösen Rahmen zugunsten der Gleichstellung. Es ist, wenn man so will, eine stille Auswanderung der Rechtsvorstellung. Was technisch als Errichtung eines letzten Willens daherkommt, ist kulturell eine Absage an eine Ordnung, die Jahrhunderte trug.

Eine methodische Bemerkung, ehe ich weitergehe: Eine Einzelmeldung ist keine Theorie. Sie ist bestenfalls der Anfang einer Hypothese. Bevor ich sage, hier entstehe ein Trend, möchte ich eine zweite Stimme hören — eine zweite Kanzlei, einen zweiten Mandantenkreis, eine namentliche Bestätigung aus den Häusern selbst. Lieber noch eine Pfeife stopfen, als eine Hypothese zu früh pressen.

Was bleibt, ist die Frage nach der Macht, die sich verschiebt. Wenn Söhne und Töchter gleich erben, verändert sich die Verhandlungsposition beider. Wenn diese Verteilungserlaubnis nicht aus dem religiösen Erbrecht kommt, sondern aus dem englischen, steht sie auf einem anderen Fundament — und auf einem anderen Klippenrand. Wer wird diese Testamente vor welchen Gerichten verteidigen, wenn der erste Erbfall eintritt?

✦ Ende des Artikels ✦
← Zurück zur Titelseite