DUNKELSTUNDE IN KERALA — WENN DIE LICHTER UNGEFRAGT ERLÖSCHEN
Man schaue auf die Bühne, und alles scheint seinen geordneten Gang zu nehmen: Eine Regulierungsbehörde, die tadelt. Ein Energieversorger, der nickt. Und irgendwo dazwischen, zwischen Sonnenkollektoren und Kohlekesseln, eine Öffentlichkeit, die nicht weiß, wann das Licht ausgeht. Das ist keine Komödie. Das ist Verwaltung als Puppentheater.
Die Kerala State Electricity Regulatory Commission, dieser feine Apparat mit dem unaussprechlichen Kürzel KSERC, hat in der vergangenen Woche den Kerala State Electricity Board — man kürzt einander in dieser Branche, als schäme man sich der vollen Worte —öffentlich gerüffelt. Wegen der „erratic and unpredictable nature" der Stromkürzungen. Das ist, diplomatisch formuliert, der Vorwurf, dass ein Monopolist mit der Geduld seiner Kundschaft Bridge spielt, ohne die Karten aufzudecken. Der Vorsitzende T.K. Jose und sein Mitglied B. Pradeep forderten, der Versorger möge die Öffentlichkeit vorab über Zeitpunkt und Dauer der täglichen Beschränkungen informieren. Man stelle sich vor: Vorhersage. Ein derart revolutionäres Konzept, dass es einer förmlichen Anordnung bedurfte.
Die KSEB-Vertreter sagten, wie es KSEB-Vertreter immer sagen: Man werde der Direktive nachkommen. Das ist der Satz, den Männer in Anhörungen sagen, wenn sie wissen, dass sie nichts werden. Er kostet nichts, er wiegt nichts, und er wird vergessen, sobald die Türen sich schließen.
Kerala, dieser grüne, wasserreiche, stolze Bundesstaat an der Malabarküste, kämpft derzeit mit einer Stromkrise, die offiziell als „monsoon-season power crisis" geführt wird — ein Begriff, der klingt, als gehöre das Versagen zum Wetter. Ab dem 19. Juli 2026 bezieht der Bundesstaat 200 Megawatt aus zwei Quellen, genehmigt in einer Eilanordnung am Samstag, dem 18. Juli, weil die Lage offenbar keine Beamtenstunden kennt. Die Bezugsmenge von je 100 MW kommt von NTPC Vidyut Vyapar Nigam Ltd und von Power Pulse Trading Solutions Ltd, zu einem Preis von 5,96 Rupien pro Einheit, über ein Jahr, bis zum 14. Juli 2027. Die Begründung des Versorgers liest sich wie eine Wetterkarte für Energie: anhaltendes rund-um-die-Uhr-Defizit von etwa 200 MW, schwacher Monsun, niedrige Stauseen. All das, muss man fairerweise sagen, ist plausibel. Die Geographie Indiens hat ihre eigenen Gesetze, und der Monsun hat in diesem Jahr seine eigenen Pläne.
Doch die Regulierungskommission, die in derselben Anordnung die Beschaffung genehmigte, hat nicht nur unterschrieben. Sie hat, mit der leisen Eleganz eines gut erzogenen Schiedsrichters, mehrere Nadelstiche gesetzt. Zunächst: Die Prognose des Bedarfs sei zu verbessern. Das klingt nach Pedanterie, ist aber harte Währung. Eine Beschaffungsentscheidung, die auf fehlerhafter Bedarfs- und Angebotsschätzung beruht, schreibt die Kommission, führe zu operativen Schwierigkeiten und finanzieller Belastung, die letztlich im Endkundentarif lande. Das ist die höfliche Variante des Satzes: Wer falsch rechnet, lässt andere bezahlen.
Dann kommt der Hinweis, der in seiner Präzision an Genfer Verhandlungen erinnert. Man habe festgestellt, dass sowohl NVVNL als auch Power Pulse den Strom aus kohlebasierten Anlagen zweier anderer Firmen arrangieren. Kohle also. Und in den solaren Stunden — jenen Stunden, in denen die Sonne dem Bundesstaat eigentlich kostenlose Energie schenkt — sei Strom am Markt für 1,50 bis 2 Rupien pro Einheit verfügbar. Die Kommission regt an, die KSEB möge die Aufnahme in diese Tagesstunden legen und den größeren Anteil in die solarfreien Abendstunden verschieben. Auf gut Deutsch: Kauft billig, wenn Sonne scheint, und nehmt teure Kohle nur, wenn ihr müsst. Es ist das wirtschaftslogische Selbstverständliche, das offenbar angemahnt werden muss.
Was die Kommission ebenfalls wissen wollte: ob es denn Alternativen zum Lastabwurf gebe, und ob diese, rein finanziell betrachtet, für den Versorger gewinnbringend oder verlustbringend seien. Eine Frage, die in jedem normalen Markt längst beantwortet wäre — und die hier, in der behutsam choreografierten Sprache eines halbstaatlichen Unternehmens, wie eine Einladung zur Selbsterkenntnis wirkt.
Unterdessen im Haushalt: Lastabwurf erfolgt in der Hauptlastzeit zwischen 18 Uhr und Mitternacht. Anders als früher, als die Stromkürzungen noch mit einer gewissen rituellen Berechenbarkeit über die Stadt kamen, kann das Licht nun zwischen sechs Uhr abends und Mitternacht in jedem beliebigen Moment erlöschen. Patienten, die aufgerüstete Beatmungsgeräte zu Hause betreiben, kleine Unternehmen mit Kühlketten, Familien mit Schulkindern und Online-Lernen — sie alle leben in einem Zustand des aufgeschobenen Vertrauens. Die Kommission, man muss es ihr zugutehalten, hat diesen Punkt ausdrücklich benannt. Patienten brauchen Vorwarnung, sagte man. Selbstverständlich. Nur: Warum muss das überhaupt gesagt werden?
Man nennt es „erratic". Ein schönes Wort, das nach Zufall klingt und deshalb beruhigt. Wer wollte schon annehmen, dass ein Akteur mit dem unbestechlichen Auftrag der Grundversorgung seine Karten nicht offen auf den Tisch legt? Die Kommission hat, mit der ihr eigenen juristischen Contenance, den Vorwurf der Beliebigkeit benannt. Die KSEB hat, mit der ihr eigenen operativen Stille, Besserung gelobt. Die Öffentlichkeit wartet, bis das Licht wieder ausgeht — und fragt sich, mit wachsender Routine, ob das nächste Mal wenigstens angekündigt wird.
In der Sprache der Männer, die Verträge unterschreiben, die sie nicht halten werden, gilt der nächste Deal bereits als gemacht. 200 Megawatt, kohlebasiert, über ein Jahr, genehmigt im Eilverfahren. Wer profitiert, wenn das System unberechenbar bleibt? Man muss diese Frage nicht beantworten. Man muss nur zählen, wer am Ende die Rechnung erhält.