Die Sonne bekommt einen Vertrag — und er wird kürzer
Es ist Mittwoch, es ist Kabinett, und die Sonne wird abgerechnet. Nach monatelangem Ringen hat die Bundesregierung die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet; Wirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU hat dabei ihre ursprünglichen Kürzungspläne etwas abgemildert. So steht es im Protokoll. Wer sich die Mühe macht, den Wortlaut zu lesen, erkennt eine fein gearbeitete Mechanik.
Wer glaubt, dies sei eine Geschichte über Photovoltaik, der irrt. Es ist eine Geschichte über Vertragslaufzeiten, über Übergangsregelungen, über die Frage, wem ein politisches Instrument eigentlich dient.
Für private Solaranlagen auf Hausdächern entfällt künftig die für zwanzig Jahre garantierte feste Einspeisevergütung. Das ist der Satz, den man sich merken muss. Zwanzig Jahre waren das Versprechen, das eigene Dach zu einem kalkulierbaren kleinen Investitionsobjekt zu machen — bürgerlich, fast behäbig. Nun wird es gestrichen. Kleine Anlagen sollen grundsätzlich zur Direktvermarktung verpflichtet werden, wenn ihr Strom ins Netz fließen und dafür Geld fließen soll.
Aber — und hier beginnt das, was Ministerialbeamte eine "Übergangsregelung" nennen — für alle Anlagen, die ab dem kommenden Jahr in Betrieb genommen werden, soll es bis zu drei Jahre lang Geld für die Stromeinspeisung geben. Allerdings: Die Schwelle sinkt. Anlagen, die 2027 ans Netz gehen, sind noch bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt förderfähig. 2028 sinkt die Grenze auf 25 Kilowatt. Für 2029 und 2030 sind nur noch Anlagen mit einer Leistung von sieben Kilowatt übrig. Auch die Höhe der Förderzahlung selbst wird kontinuierlich abgeschmolzen, sodass sie für später in Betrieb genommene Anlagen entsprechend niedriger ausfällt.
Es ist, als zähle jemand rückwärts. Und als beobachte er dabei, wer noch schnell genug ist.
Nach dem Auslaufen der Übergangszahlung bleibt für Neuanlagen unter 25 Kilowatt eine gewisse Förderung: Beim Wechsel in die Direktvermarktung erhalten die Betreiber für 48 Monate einen Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde zusätzlich zu den Markterlösen. Findet sich kein Direktvermarkter, kann der Netzbetreiber den Strom unentgeltlich abnehmen. Man hat also ein Recht auf nichts, und die Möglichkeit, dass einem jemand den Strom umsonst nimmt, gilt als Zugeständnis.
Zugleich müssen neue Dachanlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung ihre Einspeisespitzen dauerhaft auf 50 Prozent kappen. Erzeugungsspitzen sollen vor Ort verbraucht, in Batteriespeichern zwischengelagert oder abgeregelt werden. Ausgenommen sind Steckersolargeräte — die sogenannten Balkonkraftwerke — bis zu einer Modulleistung von zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von 800 Watt. Bestehende Anlagen sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Man beachte die Hierarchie der Zugeständnisse. Wer schon ein Dach hat, das vor der Novelle Strom spendete, dem geschieht nichts. Wer plant, klein zu bauen, dem wird der Weg schrittweise verlegt. Wer ein Balkonkraftwerk besitzt, bleibt im Besitz seiner alten Bedingungen. Die Novelle gilt den Neuen, den Noch-nicht-Investierten, dem Häuslebesitzer mit weißem Strich auf dem Konto.
Ein zweiter Komplex der Vorlage betrifft die Entschädigungen für die Betreiber von Windkraftanlagen und Solarparks, deren Strom das Netz wegen Engpässen nicht aufnehmen kann und die deshalb abgeregelt werden müssen. Die Fachleute sprechen vom Redispatch. Die Zahlungen dafür kosten den Staat erhebliche Summen. Auch hier werden die Regeln neu gefasst — Details und Endpunkte, so heißt es, würden gegenwärtig noch verhandelt.
Was bleibt, ist die Frage, an wen dieses Gesetz eigentlich gerichtet ist. Die Sonne scheint weiter. Die Regeln, unter denen aus Sonnenlicht Strom und aus Strom Geld wird, sind andere geworden. Wer das Dach besitzt, das vor 2027 Strom spendete, hat Glück. Wer plant, klein zu bauen, dem wird der Weg schrittweise verlegt — von 50 über 25 bis zu sieben Kilowatt. Welche Verteilung das ist, darüber schweigt das Protokoll. Es antwortet nur in Übergangsschwellen, in Förderhöhen, in der schrittweisen Verengung dessen, was als förderfähig gelten darf.
Eine Regierung verschiebt Mittel. Sie rahmt die Verschiebung als technische Anpassung. Sie sagt nicht laut, wem sie nützt. Sie muss es nicht sagen. Die Zahlen tun es.