Das zweischneidige Wort: Wie ein Satz zur Waffe wird, ohne ihn zu heben
Manche Sätze werden wie Schachzüge gespielt, die auf zwei Brettern gleichzeitig stehen. Sie gewinnen im einen Spiel die Menge, im anderen bleiben sie unschuldig genug, um vor Gericht zu stehen. Am 3. August, auf einer Demonstration gegen den Mekedatu-Staudammbau in Thanjavur, hat Udhayanidhi Stalin einen solchen Satz gesprochen. Die Menge rief den Namen einer Schauspielerin, als Reaktion auf eine Bemerkung darüber, was Ministerpräsident C. Joseph Vijay wichtig sei. Stalin griff den Faden auf, spann ihn weiter. Was folgte, war — je nach Standpunkt — eine spitze politische Pointe oder ein doppeldeutiger Affront gegen eine Frau.
Die Aufnahme wurde viral. Am nächsten Morgen verhaftete die Polizei den Oppositionsführer in Chennai, brachte ihn auf dem Landweg nach Thanjavur und verhörte ihn über eine Stunde lang im Polizeiposten Sengipatti. Neun Anklagepunkte wurden erhoben: sieben Abschnitte des Bharatiya Nyaya Sanhita, einer nach dem Tamil Nadu Prohibition of Harassment of Woman Act, einer nach dem Information Technology Act. Am Abend um 20:15 Uhr verließ Stalin die Wache wieder, winkte durch das Schiebedach seines Wagens, empfing den Jubel seiner Anhänger. Die Richterin G.K. Ilanthiraiyan vom Madrasser High Court hatte zuvor die Freilassung gegen Stationskaution angeordnet, nachdem am Morgen ein Antrag auf vorbeugende Kaution eingereicht worden war.
Hier liegt die Mechanik, die es zu beschreiben lohnt. Das double entendre ist kein Versehen. Es ist eine Redefigur, die ihre Kraft aus der Unschärfe zieht. Wer sie benutzt, sagt genug, um zu treffen, und behält zugleich die Ausrede, nichts gemeint zu haben. Stalin erklärte am Dienstag vor der Presse in Tiruchirappalli, die Bemerkung sei nicht als Doppeldeutigkeit gemeint gewesen; die Anzeige sei ein Versuch der TVK-Regierung, von den Problemen der Bauern abzulenken, die er selbst zur Sprache gebracht habe. Die Regierung wies das zurück. TVK-Generalsekretär und Minister für öffentliche Arbeiten Aadhav Arjuna kündigte bei einer Versammlung der Fraktion in Panaiyur an, künftig werde gegen Beleidigungen von Frauen — gleich ob von Oppositionspolitikern, Verlegern sogenannter "yellow magazines" oder Betreibern falscher Social-Media-Konten — konsequent vorgegangen. Wer vulgär werde, werde identifiziert und verhaftet. Man habe, so Arjuna, den Ministerpräsidenten noch nie in persönliche Kritik verstrickt; Vijay habe den früheren Ministerpräsidenten M.K. Stalin einst in Madurai schlicht "Stalin Uncle" genannt — rein kontextuell.
So stehen drei Aussagen nebeneinander, von denen keine die andere aufhebt. Stalins Beteuerung, er habe nichts Doppeldeutiges gesagt. Die Anklage, die das Gegenteil unterstellt. Die Regierung, die die Verfolgung als Grundsatzfrage der Sitten formuliert. Jede dieser Aussagen hat ihr Publikum; keine muss vor dem anderen bestehen. Das ist das Funktionieren der Doppeldeutigkeit: Sie lebt davon, dass die Linie nicht gezogen wird.
The Hindu brachte tags darauf einen Leitartikel unter der Überschrift "Propriety in public discourse". Darin wird das Terrain abgesteckt: Humor sei ein Werkzeug der Massenbindung, Vulgarität habe in öffentlichen Foren keinen Platz. Man liest diese Sätze wie man Verträge liest — auf das, was sie nicht sagen. "Propriety" ist ein Wort, das mit Anstand übersetzt wird, aber von den Akteuren selbst als bewegliches Maß benutzt wird. Heute ist eine Geste unanständig, morgen ein Witz, übermorgen ein justiziabler Tatbestand.
Die Sache selbst — der Cauvery-Streit, das Wasser, das Tamil Nadu nicht erhielt, die Untätigkeit, die Stalin dem Ministerpräsidenten vorwarf — verschwindet unter der Aufregung um den Satz. Das ist, wenn man so will, der zweite Schnitt des Doppeldeutigen: Er verschiebt das Thema, ohne dass ihn jemand bewusst als Verschiebung benennen muss. Der Protest fand gegen den Staudammbau statt. Das Video zeigt einen Mann, der seinen politischen Gegner verspottet. Beide Lesarten bleiben nebeneinander liegen, wie zwei Karten auf einem Tisch, von denen jede für sich zu gewinnen ist.
Was bleibt, ist ein Vorgang, der seine Form erst durch die Verfahren erhält, die auf ihn folgen. Ein Satz, der vor der Menge funktionierte. Eine Verhaftung, die vor der Kamera stattfand. Eine Freilassung, die ein Richter anordnete. Eine Anklage unter neun Abschnitten, die den Vorgang juristisch verfestigt, noch bevor geprüft ist, was er eigentlich war. Die Vulgarität, gegen die der Leitartikel schrieb, ist so weniger ein moralischer Befund als ein administrativer: Wer sprechen darf, was gesagt werden darf, wer verhaftet werden kann — das sind Fragen der Macht, nicht der Schicklichkeit. Die Schicklichkeit ist nur das Kleid, in dem sie erscheint.
So setzt sich das Räderwerk in Bewegung, und am Ende wird ein Urteil stehen, das eine Seite gewinnen lässt und der anderen die Ausrede lässt, es sei ja alles nur ein Wortspiel gewesen.