Richter Garaufis protokolliert das Ungewöhnliche
Am zehnten August 2026 geschah in einem Bundesgericht in Brooklyn etwas, das in der Sprache amerikanischer Strafjustiz nur selten vorkommt. Bundesrichter Nicholas Garaufis wies die Anklage gegen den indischen Milliardär Gautam Adani zurück — und nutzte die dafür vorgesehenen Sätze, um das eigene Justizministerium beim Namen zu nennen. »Die Unregelmäßigkeiten in der Entscheidung, die Anklage fallenzulassen, sind besorgniserregend«, schrieb er. »McCotter scheint die fachliche Einschätzung unzähliger Bediensteter verschiedener Bundesbehörden übergangen und sie durch sein eigenes Urteil ersetzt zu haben.« Der Mann, den er damit meinte, ist Trent McCotter, ein von Präsident Donald Trump ernannter stellvertretender Associate Attorney General. McCotter habe die Einstellung des Verfahrens, so Garaufis weiter, weitgehend im Zusammenspiel mit Adanis Verteidigung beschlossen — »scheinbar ohne Beteiligung der FBI- und SEC-Ermittler, die das mögliche Fehlverhalten untersucht hatten, oder der Staatsanwälte, die den Fall ursprünglich vorgebracht hatten«. Das, schloss der Richter, sei »höchst ungewöhnlich«.
Drei Bemerkungen, drei Adjektive. Besorgniserregend. Scheinbar. Höchst ungewöhnlich. In einem Rechtssystem, das auf Form und Hierarchie baut, sind dies die Worte, die ein Richter wählt, wenn er die Form wahren und trotzdem aussprechen will, was er gesehen hat. Garaufis hat die Anklage nicht aus eigener Überzeugung fallengelassen, sondern auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wie es das Gesetz ihm aufgibt. Er hat aber das, was üblicherweise im Flur verhandelt wird, in die Akte geschoben. Das ist seine Art, das zu führen, was niemand führen wollte.
Der Fall, um den es geht, liegt fast zwei Jahre zurück. Im November 2024 wurde in New York Anklage gegen Adani erhoben — wegen eines angeblichen Bestechungssystems im Umfang von 265 Millionen Dollar zur Sicherung von Aufträgen für Solarenergie in Indien, sowie wegen Täuschung amerikanischer Investoren über die Antikorruptionsstandards seines Konzerns. Die Anklage löste einen Kurseinbruch an indischen Börsen aus. Wenige Wochen später, im selben Monat, kündigte Adani an, zehn Milliarden Dollar in den Vereinigten Staaten investieren zu wollen. Im April 2026, berichteten amerikanische Medien unter Berufung auf Gerichtsunterlagen, teilte Adanis Anwalt Robert Giuffra dem Justizministerium mit, diese Zusage sei an die Einstellung des Verfahrens geknüpft. Giuffra ist nach übereinstimmenden Berichten zugleich persönlicher Rechtsbeistand von Präsident Trump. Im Mai erklärte das Ministerium, den Fall nicht weiterverfolgen zu wollen. Am Montag nickte Garaufis.
Auf die Frage des Richters, ob die Investitionszusage eine Rolle gespielt habe, antwortete das Ministerium, dies sei nicht der Fall. Adani versicherte in einer eidesstattlichen Erklärung Mitte Juli, von keiner derartigen Absprache zu wissen. Am Tag der Entscheidung erklärte er, er begrüße das Urteil »mit Demut und tiefem Respekt vor dem Justizprozess«. Drei Aussagen, drei Anwälte, ein montägliches Aktenzeichen.
Die Größenordnung lässt sich beziffern. Bloomberg schätzt Adanis Vermögen auf 112 Milliarden Dollar, Platz achtzehn auf der Liste der reichsten Menschen. Die Adani-Gruppe betreibt Häfen, Kraftwerke, Zementfabriken und Medienhäuser. Adani gilt als enger Verbündeter des indischen Ministerpräsidenten Narendra Modi; er stammt aus dessen Heimatstaat Gujarat. Über diese Beziehungen ist in den vergangenen Jahren viel geschrieben worden; sie stehen in keinem Vertrag, aber in jedem Handelsregister.
Was bleibt, ist eine sehr amerikanische Geste. Das Justizministerium hat einen Fall begraben, ohne die eigenen Ermittler zu befragen. Der Richter hat dies nicht verhindert — er konnte es nicht — aber er hat es zu Protokoll gebracht. Adani kann auf der Plattform X seinen Sonntagssatz verbreiten. Garaufis muss die Akte weiterführen. So sieht das Gleichgewicht aus, wenn die Hauptsache vorbei ist und nur noch das Protokoll zählt.
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