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12. August 2026

Dossier · Politik & Macht

Der Entwurf der geschlossenen Augen

12. August 2026 — — Kastner

Morgens, wenn die Stadt noch nach Schlaf riecht und die Drucker der Behörden warmlaufen, sickern diejenigen Dinge in die Öffentlichkeit, die man ihr besser vorenthalten hätte. So auch an diesem Mittwoch im August des Jahres 2026: Die Bundesregierung beschließt, was Innenminister Alexander Dobrindt seit Monaten als eine Zeitenwende angekündigt hat, eine Komplettreform der deutschen Nachrichtendienste, die ihren Namen verdient, weil sie in der Tat nichts Geringeres unternimmt, als das Selbstverständnis des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz neu zu justieren. Beide, so der Minister, sollen künftig echte Geheimdienste sein. Wer einmal in Genf an Verhandlungstischen saß, in denen dieses Wörtchen echt zwischen den Zeilen stand, weiß, was es bedeutet: Es bedeutet, dass jemand mehr darf, als er bisher durfte.

KI-generierte Illustration zum Beitrag

Der Entwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, beschreibt diesen Anspruch mit einer Klarheit, die man als ungewöhnlich bezeichnen muss. Er erlaubt den Diensten das Zurückhacken, also das Eindringen in fremde Computersysteme, das Ausspähen verschlüsselter Verbindungen, das Abschnorcheln von Datenströmen an Knotenpunkten des Internets, das Anzapfen von Kameras, die längst nicht mehr nur an öffentlichen Plätzen hängen. Das sind keine theoretischen Werkzeuge, das sind operative Instrumente, die in den Händen jener liegen werden, die niemandem Rechenschaft schulden außer sich selbst und dem, was sie als Auftrag definieren. Und sie sollen all das mit weniger öffentlicher Kontrolle tun als zuvor. Das ist der Satz, den man zweimal lesen muss, weil man beim ersten Mal hofft, ihn missverstanden zu haben.

Die Reaktion kam prompt und kam aus den Reihen jener, die in der deutschen Demokratie eine gewisse Tradition des Misstrauens pflegen. Die FDP schießt scharf gegen die Kabinettspläne, weil, so die Begründung, die beiden Dienste nicht nur mehr Daten sammeln sollen, sondern diese Daten auch auf eine Weise verarbeiten dürfen, die der bisherigen rechtsstaatlichen Architektur widerspricht. Es ist, man darf es so sagen, ein politischer Flächenbrand, der sich entzündet hat, und er entzündet sich genau dort, wo das Feuer am heißesten brennt: an der Frage, was ein Rechtsstaat seinen Diensten anvertraut, ohne sich selbst aufzugeben. Die Liberalen haben das Vokabular der Warnung bemüht, das in der Bundesrepublik seit Bestehen des BND eine besondere Note trägt.

Wolfgang Kubicki, der mit derlei Formulierungen nicht geizt, spricht von einem historischen Tabubruch. Man mag über Kubicki denken, wie man will, und es gibt gute Gründe, es vorsichtig zu tun, aber die Wortwahl ist bemerkenswert: Nicht überzogen, nicht unangemessen, nicht bedenklich, sondern Tabubruch. Ein Tabu ist definitionsgemäß jene Grenze, die eine Gesellschaft nicht überschreiten will, weil das, was dahinter liegt, sie selbst in Frage stellt. Wenn ein Mann wie Kubicki diesen Begriff wählt, dann tut er es nicht beiläufig. Er tut es, weil er weiß, dass die Geschichte der deutschen Geheimdienste eine Geschichte des Zuviel ist, einer Geschichte, in der Akten vernichtet wurden, Observierungen ausuferten und am Ende immer die Frage stand, wer eigentlich wen kontrolliert hat. Man muss nicht spekulieren, um zu sehen, dass diese Frage mit dem vorliegenden Entwurf nicht beantwortet, sondern verschoben wird.

Dass die Reform als geschichtsvergessen kritisiert wird, ist dabei kein Vorwurf von außen, sondern eine Chiffre, die sich aus dem Dokument selbst liest. Wer den Nachrichtendiensten Kompetenzen zuspricht, die in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder Anlass zu Untersuchungsausschüssen waren, wer gleichzeitig die Kontrolle durch die Öffentlichkeit zurückfährt, wer Verfahren erlaubt, deren Eingriffstiefe im Verborgenen liegt, der verlässt sich darauf, dass das Gedächtnis der Institutionen kurz genug ist, um den nächsten Schritt nicht an früheren Grenzen messen zu lassen. Ob das politische Absicht ist oder bürokratische Bequemlichkeit, ob es sich um bewusstes Vergessen oder schlicht um die Verachtung jener handelt, die sich erinnern, das zu entscheiden steht einem Berichterstatter nicht zu. Fest steht, dass die Reform in einem Klima der Erinnerung an frühere Überdehnungen staatlicher Befugnisse vorgelegt wird, und fest steht, dass die Kritiker diesen Umstand benennen.

Es ist das alte Spiel, und es wird, wie alte Spiele es tun, mit neuen Figuren und alten Regeln gespielt. Auf der einen Seite die Vorlage eines Ministeriums, das seine Sprache in den vergangenen Monaten geschärft hat. Auf der anderen Seite jene, die in den Parlamenten sitzen und sich daran erinnern, dass sie die Kontrolleure sind, nicht die Kontrollierten. Dass die FDP hier eine Vorreiterrolle übernimmt, ist dabei nicht nur parteipolitische Taktik, sondern auch das Eingeständnis einer Lücke: Wer sonst sollte es tun? Die Dienste selbst gewiss nicht. Diejenigen, die von ihren Ergebnissen leben, schon gar nicht.

Was bleibt, ist eine Akte, die in den nächsten Wochen durch die Ausschüsse wandern wird, begleitet von Stellungnahmen, Gegenanträgen und jenen kryptischen Formulierungen, mit denen Geheimdienstrecht seit jeher gespickt ist, weil seine Sprache verbergen soll, was sie preisgibt. Für den Augenblick aber, für diesen einen Morgen im August, gilt: Ein Staat hat sich entschieden, seinen Schatten mehr Macht zu geben. Die Frage, ob er sich traut, ihm dabei auf die Finger zu sehen, ist eine andere, und sie ist die einzige, die wirklich zählt.

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