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26. August 2026

Dossier · Politik & Macht

Das Mammographie-Gespenst — warum die Verbotslüge nicht sterben will

26. August 2026 — — Kastner

Manche Nachrichten treten keine Reise an. Sie werden getragen. Im April 2026 erschien auf der Webseite „American Media Group" amg-news.com die Mitteilung, die Schweiz habe als erstes Land der Welt das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung verboten. Die Geschichte stammt, soweit sich ihre Genealogie zurückverfolgen lässt, von einer einzigen Quelle. Das macht sie nicht falscher als andere, aber es verlangt von jedem, der sie weiterträgt, eine Prüfung der Originalquelle, die niemand überspringen sollte. Wer diese Prüfung nicht leistet, übernimmt eine Behauptung auf Treu und Glauben einer Adresse, deren Ruf in den Archiven der Faktenprüfer hinlänglich verzeichnet ist.

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Was im Juni 2026 geschah, gehört zum wiederkehrenden Personalstamm solcher Erzählungen. Der Blog „Unser Mitteleuropa" griff die Behauptung auf und gab ihr neuen Schwung. Beide Adressen — die angelsächsische Webseite und der deutschsprachige Blog — gehören zu jenen Orten, an denen nicht recherchiert, sondern Behauptung verwaltet wird. Der Weg der Nachricht von einer Plattform zur nächsten ist das eigentliche Skelett dieser Geschichten; der Inhalt ist Beiwerk.

Die Mechanik ist einfach und alt. Eine Behauptung braucht keinen Wahrheitsgehalt, sie braucht ein Publikum, dessen Bereitschaft zu glauben bereits gebildet ist. Mammographie ist ein Geschäft, ein medizinisches und ein politisches; wer dem System grundsätzlich misstraut, findet in der Nachricht von einem Verbot die Bestätigung seiner Erwartung. Das Teilen kommt vor dem Lesen. Die geteilte Empörung ist schneller als die Recherche. So entstehen Wanderlegenden des digitalen Zeitalters, und so sterben sie nicht.

Die Wirklichkeit ist weniger dramatisch und darum schwerer zu verbreiten. Eine Sprecherin des Schweizer Bundesamts für Gesundheit erklärte auf Anfrage: „Das Mammographie-Screening wird für Frauen ab 50 Jahren empfohlen, und in vielen Kantonen stehen entsprechende Programme zur Verfügung." Der Schweizerische Verband der Krebs-Früherkennungsprogramme beziffert das Angebot: 18 der 26 Kantone führen ein solches Programm. Frauen zwischen 50 und 69 oder 74 Jahren erhalten dort alle zwei Jahre eine Einladung zur Untersuchung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten fast vollständig.

Auch in den Kantonen ohne festes Programm bleibt die Untersuchung möglich. Auf Anfrage der Correctiv-Faktencheckredaktion bestätigten die Kantone Zug, Schaffhausen, Glarus, Zürich, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri, dass Frauen sich nach ärztlicher Empfehlung oder auf eigenen Wunsch untersuchen lassen können. Eine Mammographie ist eine Röntgenaufnahme der Brust; sie kann als unangenehm, mitunter als schmerzhaft empfunden werden. Sie ist nicht verboten. Brustkrebs ist in der Schweiz, wie anderswo, die häufigste Krebserkrankung der Frau, und die Empfehlung, ab fünfzig zu screenen, ist Teil einer etablierten Vorsorgearchitektur.

Dass die Falschbehauptung nicht zum ersten Mal kursiert, ist Teil ihrer Mechanik. Mimikama, Euronews und AFP haben sie in früheren Inkarnationen widerlegt; die Faktencheckredaktion von Correctiv bewertet auch die aktuelle Version als „falsch". Eine umfassende Prüfung über Correctiv ist hier unerlässlich, weil die Geschichte, einmal in Umlauf, sich sonst verselbständigt. Sie kommt seit Jahren, in immer neuen Kleidern, und wird von denselben Adressen genährt.

Was bleibt, ist eine nüchterne Rechnung. Die Schweiz hat das Screening nicht verboten. Sie empfiehlt es, organisiert es kantonal, finanziert es über die Kassen. Wer das Gegenteil behauptet, bedient eine Erzählung, deren Quellen namentlich bekannt sind. Bei jeder solchen Geschichte ist die Quelle das Einzige, was verbindlich bleibt. Man darf sie kennen.

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