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1. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Der heilige Bruch — Notizen aus dem Sommer der Selbstermächtigung

1. September 2026 — — Kastner

Man kann im August 2026 eine bemerkenswerte Verschiebung beobachten. Was noch vor wenigen Jahren als Klimakleber-Debatte die Gemüter erregte, wird heute mit einer Selbstverständlichkeit gefordert, die aufmerken lässt. „Mehr Ungehorsam wagen", titelt Campact. „Der Rechtsbruch gehört zur Demokratie", titelt ein Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Verschiebung, verehrte Leser, ist nicht kosmetisch. Sie ist doktrinär.

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Eingeläutet wurde die neue Tonart durch ein Bekenntnis, das Aufmerksamkeit verdient: „Ziviler Ungehorsam gegen die AfD gehört zur Demokratie. Exakt 100 Jahre nach der NSDAP hält die AfD am Wochenende in Thüringen ihren Parteitag ab. Wo die Politik versagt, muss Zivilgesellschaft einspringen." So steht es in der taz, mitunterzeichnet von einem Rechtsprofessor, der zugleich Direktor der Max-Planck-Gesellschaft ist. Die promovierten Herren, also.

Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht in Bonn und seit 2024 Mitglied des Deutschen Ethikrates, hat in seiner Cicero-Kolumne vom 30. August 2026 die Position des Mahners übernommen. Seine Diagnose: kraftvoll, aber eben auch gefährlich. Wer entscheidet, wann ein Rechtsbruch legitim ist — und wo verläuft die Grenze? Eine Warnung vor einer gefährlichen Selbstermächtigung im Namen des Guten. Man beachte die Wortwahl: Selbstermächtigung. Es ist ein Wort, das in der deutschen Debatte immer dann fällt, wenn jemand ohne Mandat handelt. Die Klimakleber klebten einst im Namen des Klimas. Heute soll die Gesellschaft im Namen der Demokratie springen.

Während die einen zum Sprung rufen, baut der Staat an der Architektur der Beobachtung. Videoüberwachung an Bahnhöfen, biometrische Gesichtserfassung mit KI, automatisierte Verhaltensscanner — wöchentlich, so schreibt es Carla Siepmann am 23. August 2026 bei netzpolitik.org, scheinen die Befugnisse zu wachsen. Auch die Kompetenzen des Verfassungsschutzes sollen erheblich ausgeweitet werden. Einige Kommentatoren, so Siepmann, sorgten sich bereits vor einer neuen Geheimpolizei.

Man halte diese beiden Stränge nebeneinander. Hier die Rufe nach mehr Ungehorsam. Dort der Ausbau des Überwachungsapparats. Das ist kein Zufall, es ist ein Klima. Und Klima, wie uns Benthams Panopticon lehrte, formt Verhalten. Eine Studie aus dem Jahr 2016 hat den sogenannten Chilling Effect untersucht und kam zu einem bemerkenswerten Befund: Nach den ersten Snowden-Leaks im Jahr 2013 verzeichneten die Studienmacher einen zwanzigprozentigen Rückgang der Seitenzugriffe bei Wikipedia-Artikeln, die mit Terrorismus zu tun haben — darunter jene, in denen al-Qaida, Autobombe oder Taliban erwähnt wurden. Wer beobachtet wird, hat Angst, etwas falsch zu machen. Wer glaubt, beobachtet zu werden, wird gehorsam — selbst dann, wenn die Beobachtung gar nicht stattfindet. Rund 41 Millionen Wohnzimmer, schreibt Siepmann, sind ganz schön viele für eine One-on-One-Überwachung. Die Personaldecke, man ahnt es, gibt das nicht her. Und dennoch, so die Autorin: „Ich würde aufpassen, welche Worte ich wähle, wenn ich die Bundesregierung im Gespräch mit Freunden kritisiere."

Nun aber zur Jurisprudenz, die das alles einhegen soll. Denn es gibt sie, die Grenzziehung, mag sie auch noch so oft weggewischt werden. Nach allgemeiner Lesart — wie sie das Lemma zum zivilen Ungehorsam formuliert — beinhalte dieser die Verletzung einer oder mehrerer Rechtsnormen, und diese Verletzung sei als illegal zu bestrafen. Erst nachdem die üblichen Verfahrensweisen in einem demokratischen Rechtsstaat versagt hätten, könne der bürgerliche Ungehorsam eine Rolle spielen. Das Verfassungsblog formuliert es im Juni 2026 noch zugespitzter: Der zivile Ungehorsam vermöge einen potentiellen Gesetzesbruch, das heißt auch eine Straftat, zu einer legitimen politischen oder moralischen Protestaktion zu sublimieren. Sublimieren. Ein schönes Wort für das, was in der Werkstatt der Macht aus Blei zu Gold werden soll.

Die Gegenposition findet sich in der März-Ausgabe 2023 der HRRS, verfasst von Leitmeier: Der Staat erlässt förmliche Gesetze und ist damit im Recht; ziviler Ungehorsam bleibt außergesetzlich und illegal. Punkt. Keine Sublimierung, kein Bittgesang, keine Ausnahme. Wer bricht, bricht.

Man sieht: Die Waage ist nicht ausgeglichen, sie wird gehalten. Und wer sie hält, bestimmt das Ergebnis. Die Herren Professoren, die heute den Rechtsbruch zur Pflicht erklären, sitzen an denselben Fakultäten, an denen morgen die Paragraphen geschrieben werden, die den Bruch unter Strafe stellen. Es ist ein altes Spiel. Es wird in Genf gespielt, in Berlin, in Brüssel, in jedem Saal, in dem Verträge unterschrieben werden, die niemand halten wird.

Vera Kastner, die solche Sätze mit Handschuhen schreibt, möchte an dieser Stelle eine alte diplomatische Erkenntnis wiederholen: Wer im Namen des Guten bricht, bricht immer. Das Gute wechselt die Farben. Die Paragraphen nicht.

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