Börse 1937
Terminal Tribune

5. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Versteckte Akten, verbannte Werkzeuge: Was Universitäten nicht zeigen wollen

5. September 2026 — — Kastner

Es gibt ein Muster, das sich mit der Geduld einer gut geölten Maschine wiederholt: Eine Institution gerät unter Druck, und anstatt sich dem Druck zu stellen, greift sie zu dem Werkzeug, das sie am besten beherrscht — der Verweigerung. Man verschiebt Akten, mauert Archive zu, erklärt Anfragen für "übermäßig weitreichend" und hofft, dass die Welt ermüdet, bevor sie eskaliert.

Zeitgenössische Anzeige (Illustration)
— Anzeige —

Zwei Fälle stehen derzeit für dieses Muster wie zwei Säulen eines Portals, durch das man die Architektur der Gegenwart erkennen kann. Der eine spielt in Syracuse, der andere in Chicago und Berkeley. Der eine handelt von einer Frau, die 1987 mit einem Messer in einer Universitäts-Toilette angegriffen wurde. Der andere handelt von Studierenden, denen man verbietet, einen Bildschirm zu berühren. Beide Geschichten erzählen von Institutionen, die Kontrolle ausüben, indem sie den Zugang zu Informationen beschränken — einmal zu Akten über ein Verbrechen, einmal zu Werkzeugen, die das Lernen verändern.

Beginnen wir in Syracuse. ProPublica hatte kürzlich eine Krise sexueller Gewalt untersucht, die in den 1980er Jahren über den Campus der Syracuse University hinwegfegte. Die Universität reagierte, wie Universitäten reagieren, wenn alte Wunden aufbrechen: Sie präsentierte sich als gewandeltes Haus. Ein Sprecher sprach von einem "Engagement, die Studierenden zu unterstützen, die sich melden, und ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite zu stehen." Man verfüge über "robuste Strukturen" — Beratung, Fürsprache, Untersuchungsdienste.

Dann kam die Klage einer früheren Studentin, angegriffen am 27. Februar 1987 gegen 18:30 Uhr im dritten Stock des Musikgebäudes, eingetreten durch eine unverschlossene Tür. Die Klägerin, in den Gerichtsakten als Jane Doe geführt, verklagt die Universität nach dem Adult Survivors Act, einem New Yorker Gesetz, das eine einjährige Ausnahme von der Verjährungsfrist für Überlebende lange zurückliegender sexueller Übergriffe eröffnet.

Die Polizei von Syracuse hatte sich bereit erklärt, alte Akten an das Opfer zu übergeben. Daraufhin schritten Anwälte der Universität ein. Sie argumentierten, die Vorladung sei "übermäßig weitreichend", leide an "tödlichem geografischen Übergriff" und sei "unangemessen belastend und irrelevant". Ein Richter am New Yorker Staatsgericht, Joseph Lamendola, gab der Universität im Februar Recht und beschnitt dramatisch, was die Klägerin einsehen durfte, um ihre Argumentation zu untermauern, die Universität hätte auf die eskalierende Kriminalität in der Umgebung reagieren müssen. Im Juni legten ihre Anwälte Berufung ein.

Andrew Stengel, ehemaliger Bezirksanwalt aus Manhattan und Anwalt der Klägerin, sprach das Offene aus: "Es riecht nach den 1980er Jahren, als SU die Medienberichterstattung über sexuelle Übergriffe unterdrückte. Genau dasselbe noch einmal." Er warf der Universität vor, seine Mandantin zu re-traumatisieren, indem sie so tue, als sei sexuelle Gewalt auf dem Campus und im Umfeld kein Problem gewesen. Sarah Scalese, Vizepräsidentin für Kommunikation der Syracuse University, antwortete per E-Mail: "Wir kommentieren keine laufenden Verfahren."

Der Mechanismus ist bekannt. Wer kontrolliert, was in den Akten steht, kontrolliert das Narrativ. Wer den Zugang zu Beweisen beschränkt, beschränkt die Möglichkeit der Aufarbeitung. Die Universität beruft sich auf Verfahrensregeln; das Opfer erfährt die Regeln als Mauer. In den Worten des Musikprogrammdirektors, der der Klägerin nach dem Übergriff — so die Klage — geraten haben soll, "auch Männer werden vergewaltigt" und sie solle sich "wieder in den Sattel schwingen", verdichtet sich jene Haltung, die ein Verbrechen nicht als Verbrechen, sondern als Naturereignis behandelt.

Nun nach Chicago und Berkeley. Hier geht es nicht um sexuelle Gewalt, sondern um künstliche Intelligenz. Die sozialwissenschaftlichen Fakultäten der Universität Chicago haben den Großteil der Technologie aus ihren Kernkursen verbannt. Im Mai verkündete die UC Berkeley School of Law, dass Studierende KI weder zur "Konzeption, Gliederung, Erstellung, Überarbeitung, Übersetzung oder Bearbeitung" eingereichter Arbeiten verwenden dürfen. Die University of Chicago Law School hat sich entschieden, sämtliche Bildschirme aus den Hörsälen des ersten Studienjahres vollständig zu entfernen.

Die offizielle Begründung: Angst vor Täuschung. Die unausgesprochene Begründung, die man zwischen den Zeilen der Erklärungen liest: Angst vor Kontrollverlust. Eine kognitive Wissenschaftlerin, die sich mit Prüfungsangst beschäftigt, brachte es auf eine Formel: Es sei nicht die Prüfung selbst, die das Gehirn in Panik versetze, sondern die Erwartung der Prüfung. Studierende steckten derzeit in genau dieser Phase — sie fürchten sich nicht vor dem, was KI kann, sondern vor dem, was sie nicht wissen, was KI kann.

Stanford hat inzwischen Zahlen geliefert: Ein Beschäftigungsrückgang von nahezu zwanzig Prozent bei jungen Arbeitnehmern in KI-exponierten Berufen wie Programmierung und Kundenservice. Die Angst ist nicht eingebildet. Die Reaktion der Universitäten allerdings — Verbote, Verbannungen, ein Curriculum, das so tut, als existiere die größte technologische Umwälzung seit der Druckerpresse nicht — liest sich wie ein Eingeständnis eigener Hilflosigkeit, verkleidet als Prinzipienfestigkeit.

Was verbindet diese beiden Fälle? Auf den ersten Blick: nichts. Eine Vergewaltigung im Jahr 1987 hat mit einer Klausur im Jahr 2026 nichts zu tun. Auf den zweiten Blick: alles. In beiden Fällen versucht eine Universität, den Zugang zu Informationen zu kontrollieren — im einen Fall, indem sie die Sichtung von Polizeiakten durch ein Opfer blockiert; im anderen Fall, indem sie Studierenden den Zugang zu Werkzeugen verwehrt, deren Beherrschung über ihre berufliche Zukunft entscheiden wird. In beiden Fällen wird Kontrolle ausgeübt, nicht durch Argumente, sondern durch Architektur — durch verschlossene Türen, durch Verbotsschilder, durch das Auswählen dessen, was ein Aktenzeichen erreichen darf und was nicht.

Die offene Frage, die in beiden Fällen im Raum steht und Juristen, Studierende und Betroffene gleichermaßen betrifft, lautet: Welche rechtlichen Implikationen hat es, wenn Institutionen systematisch den Zugang zu den eigenen Informationen verweigern — seien es die Akten eines Überlebenden oder die Werkzeuge einer Generation?

Für Syracuse ist die Antwort noch offen. Das Berufungsverfahren läuft. Für Chicago und Berkeley ist die Antwort noch nicht einmal gestellt, weil die Verbote noch nicht angefochten sind. Die Richtung, in die beide Institutionen steuern, ist dieselbe: hin zu mehr Verschlossenheit, mehr Kontrolle, mehr Archiven, in denen das, was zählt, unter Verschluss ruht.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Syracuse University versucht, einem Campus-Vergewaltigungsopfer die Einsicht in Polizeiakten zu verwehren.

    „After the Syracuse Police Department agreed to provide old records to the victim, lawyers for Syracuse University intervened, seeking to block the victim’s access to many of the records.“ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT Es besteht Besorgnis bezüglich eines Verbots von KI auf Universitätskampus.

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „The University of Chicago’s social-science faculty have prohibited most technology and banned the use of AI tools from their core classes.“

Herangezogene Quellen

2 Quellen · 1 davon belegt · 4 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

Erwähnt in diesen Akten

Aus diesem Ressort