Börse 1937
Terminal Tribune

8. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Zwischen den Mauern von Tihar — Handel, Hass und Verlegung

8. September 2026 — — Kastner

Man schreibt das Jahr nicht 1937, und doch gleichen die Korridore von Tihar, Rohini und Mandoli jenen Fluren, in denen einst Verträge unterzeichnet wurden, die niemand einzuhalten gedachte. Die Gitterstäbe sind neu. Die Geschäfte sind alt.

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Am sechsten April dieses Jahres gerieten Insassen in Mandoli aneinander. Ein Zweiundzwanzigjähriger, angeklagt des Mordes, trug schwere Verletzungen davon. Drei Monate später verhaftete die Antikorruptionsbehörde der Regierung von Delhi elf Personen — darunter sieben Vollzugsbeamte — im Zusammenhang mit einem Erpressungs- und Bestechungssystem, das die Anstalten Tihar, Rohini und Mandoli umfasst.

Die Vorfälle haben den Blick zurückgelenkt auf die Funktionsweise einer Architektur, die nicht mehr allein der Verwahrung dient. In den drei großen Komplexen der Hauptstadt sitzen Männer, deren Namen in den Akten der organisierten Kriminalität auftauchen. Neeraj Bawana und Chhota Rajan befinden sich seit 2015 in Tihar. Hashim Baba ist dort seit 2019 inhaftiert und soll, wie berichtet wird, sein Syndikat aus der Zelle heraus führen. Seit 2021 sind Mitglieder der Gogi- und Tillu-Gruppen auf Tihar, Rohini und Mandoli verteilt. Anmol Bishnoi sitzt seit November 2025 in Hochsicherheitsverwahrung in Tihar.

Im Mai 2026 zählten die Behörden nach eigenen Angaben 188 Angehörige von 26 identifizierten Banden in Delhi, von denen 107 festgenommen worden waren. Einzelne dieser Verhafteten, so wird berichtet, führen auch aus der Haft heraus gezielte Tötungen, Erpressungen und Drohungen aus.

Vor diesem Hintergrund erwägt die Regierung von Delhi, sogenannte "verhärtete und berüchtigte" Häftlinge — Angeklagte ebenso wie Verurteilte, organisierte Kriminelle und Hochsicherheitsinsassen — in Anstalten anderer Bundesstaaten zu verlegen. Grundlage ist der Transfer of Prisoners Act mit dem Punjab Amendment von 2025, der künftig auch die Überstellung von Angeklagten erlaubt, nicht nur von Verurteilten. Die Begründung liest sich nüchtern: Wer Bandenchefs von ihren lokalen Netzen trenne, könne sie weniger leicht an Drohungen, Zeugenbeeinflussung und Prozessstörung hindern.

Die Geschichte von Lawrence Bishnoi, der zwischen Tihar und Mandoli inhaftiert war, bevor er in das Zentralgefängnis Sabarmati in Gujarat verlegt wurde, gilt den Befürwortern als Beleg für die Wirksamkeit solcher Transfers.

Doch das Bild, das ehemalige Insassen zeichnen, ist ein anderes. Wer fünf, zehn, zwanzig Jahre in diesen Anstalten verbrachte, spricht von Annäherungen, die an Geschäftsangebote erinnern. "Während meiner ersten Zwischenkaution, nach viereinhalb Jahren Haft, wurden mir zehn lakh Rupien für eine Aufgabe angeboten", sagt ein ehemaliger Insasse, der wegen Mordes inhaftiert war. Man habe ihm Hilfe bei seinem Verfahren versprochen. Eine andere Stimme: "Im Gefängnis wird das Verbrechen zur Identität."

Eine Ermittlung der Polizei von Delhi, veröffentlicht im Juli dieses Jahres, beschrieb ein organisiertes Erpressungssystem in Tihar, Rohini und Mandoli. Mehrere Vollzugsbedienstete sollen neue Insassen eingeschüchtert und erpresst haben — nicht zuletzt durch die Drohung, sie in Schlafsäle mit gewalttätigen Mitgefangenen zu verlegen.

Die Verlegungen, die nun erwogen werden, sind ein Hebel im laufenden Betrieb. Wer über die Mobilität von Angeklagten entscheidet, entscheidet darüber, welcher Richter sie sieht, welche Zeugen erreichbar bleiben, welche Anwälte in Reichweite bleiben. Der Punjab Amendment von 2025 verändert die Geometrie des Zugriffs — nicht die der Schuld.

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