Das Lächeln der Algorithmen
Man muss nicht in die Archive des Völkerbunds hinabsteigen, um zu begreifen, wie Macht funktioniert. Manchmal genügt ein Lehrsaal in Thrikkakara, ein Mobiltelefon, ein Student des zweiten Studienjahres namens Sreehari V.S., und die saubere Fassade einer Hochschule, die noch am Donnerstagabend Haltung bewahren wollte, während sich das, was ihre Disziplinarkommission bestätigt hatte, längst verselbständigt hatte. Bharata Mata College, Ernakulam, Kerala — ein Ort, der vorgibt, was alle solche Orte vorgeben: dass die Moral auf dem Lehrplan stehe und die Würde der Frauen auf dem Sockel der Eingangshalle.
Was dann geschah, liest sich wie eine jener Notizen, die ich in Genf in die Margen der Protokolle kritzelte, wenn die Verhandlungsführer sich gegenseitig versicherten, man werde die Sache ernst nehmen. Ein zwanzigjähriger BBA-Student wurde verhaftet, weil er mithilfe künstlicher Intelligenz geschlechtsbezogene, verfälschte Aufnahmen von Lehrkräften angefertigt und über Telegram verbreitet haben soll. Die Thrikkakara-Polizei nahm ihn am späten Donnerstagabend fest, einen Tag nachdem er in Gewahrsam genommen worden war. Die Anklage liest sich auf den ersten Blick wie ein juristischer Dreiklang: Paragraph 67A des Informationstechnologiegesetzes, der die Übertragung sexuell expliziter Darstellungen in elektronischer Form ahndet; Paragraph 79 der Bharatiya Nyaya Sanhita, der die Belästigung und die Verletzung der Schamhaftigkeit einer Frau behandelt; Paragraph 119(1)(b) des Kerala-Polizeigesetzes, der die Aufnahme und Verbreitung von Bildern unter Strafe stellt, welche die Privatsphäre verletzen.
Drei Lehrkräfte, so der vorläufige Ermittlungsstand. Mindestens drei. Die Vernehmungen, so erfährt man aus Polizeikreisen, haben ergeben, dass weitere Personen in der Altersgruppe des Beschuldigten „unter Beobachtung" stehen — eine jener Wendungen, die ich aus Verhandlungssälen kenne, in denen die Staatsanwaltschaft sich nie vollständig in die Karten schauen lässt. Man habe bislang keine weiteren Beschuldigten identifiziert, heißt es. Man prüfe zudem, ob der Student an dem Material finanziell verdient habe. Alles vorsichtig, alles konditional, alles mit dem schmalen Vorbehalt, der in jeder Pressemitteilung einer Behörde mitschwingt, die sich die Option auf das Gegenteil nicht verbauen will.
Die Hochschulleitung hat, das muss man anerkennen, das Ihre getan — auf ihre Art. Principal Soumya Thomas erklärte, der Student sei nach Bestätigung der Vorwürfe durch die Disziplinarkommission exmatrikuliert worden, sein Mobiltelefon sei der Polizei übergeben worden. Aufgekommen sei die Sache, als ein ehemaliger Student eine Lehrkraft auf die im Umlauf befindlichen Aufnahmen hingewiesen habe. Die Hochschule habe überdies den Internal Complaints Committee eingeschaltet und den Studierenden angeboten, weitere Beweise oder Beschwerden einzureichen. Man habe, so eine Sprecherin, „rechtzeitig gehandelt".
Die Empörung indes war bereits auf dem Campus. Studierende protestierten, bestritten, bestritten, dass die Verwaltung den Beschuldigten zunächst mit Verwandten habe gehen lassen, bevor die Polizei informiert wurde. Sie warfen der Hochschule vor, andere Studierende seien in die Verbreitung verwickelt gewesen. Die Polizei habe Mühe gehabt, die Protestierenden vor dem Verwaltungsgebäude zu beruhigen. Eine Sitzblockade, Aufschrei, eine kleine Choreografie der Empörung, wie sie jede Institution aufführt, wenn sie sich gegen den Vorwurf der Mitschuld wappnen muss.
An dieser Stelle lohnt es sich, die Karten nebeneinanderzulegen. Was die einen Quellen „morphing photographs and videos of teachers and female students" nennen, fassen andere als „sexually explicit morphed images of teachers" zusammen. Die Rediff-Meldung spricht von Lehrkräften und „girls", also weiblichen Studierenden; Onmanorama erwähnt Lehrkräfte und Telegram; Asianet nennt die Hochschule Bharata Mata College, ordnet den Vorwurf aber knapper. Die scheinbaren Widersprüche sind es nicht: Sie folgen der Logik einer Ermittlung, die noch im Gange ist. Doch sie sagen etwas über die Form, in der solche Vorfälle das Licht der Öffentlichkeit erreichen — zersplittert, zwischen Agenturmeldungen und Lokalredaktionen, jede mit eigener Betonung, jede mit eigener Auslassung.
Was mich an dieser Geschichte interessiert, ist nicht der Einzelfall. Einzelfälle sind, wie ich in Genf gelernt habe, stets die höfliche Umschreibung für ein größeres Versagen. Die Kombination aus akademischem Druck, einer Jugend, die in Prüfungen und Benotungsmaschinen lebt, und einer Technologie, die jedem mit einem Mobiltelefon die Macht gibt, das Antlitz eines anderen Menschen in eine Waffe zu verwandeln — das ist die Infrastruktur, von der wir sprechen. Eine Infrastruktur, die kein Lehrplan abbaut, weil kein Lehrplan sie bisher zur Kenntnis nimmt. Künstliche Intelligenz ist nicht mehr das Werkzeug eines Spezialisten; sie ist ein Konsumartikel geworden, beiläufig verfügbar, schnell erlernbar.
Die Hochschule sagt, sie habe die Studierenden zum Schweigen bringen können, indem sie die Verantwortung an die Polizei und an den ICC verwies. Die Polizei sagt, sie ermittle. Beide haben, jede auf ihre Weise, das Ritual der Institution erfüllt: Schuld zuweisen, Verantwortung delegieren, Gelassenheit zeigen. Was sie nicht sagen, ist, wie viele Telefone noch nicht ausgehändigt wurden, wie viele Kanäle noch nicht durchsucht sind, wie viele weitere Köpfe in den kommenden Wochen unter „Beobachtung" geraten werden. „Mehrere Jugendliche unter Radar" — das ist keine Statistik, das ist eine Drohung in der Grammatik des Vorläufigen.
Ich schreibe diesen Text in der Überzeugung, dass nichts an ihm abschließend sein darf. Die Polizei hat eine vorläufige Untersuchung eingeleitet, das Mobiltelefon wird geprüft, die Online-Plattformen werden geprüft. Sreehari V.S. ist ein Verdächtiger, kein Verurteilter. Die Disziplinarkommission der Hochschule ist kein Gericht. Die Beschwerden der Studierenden sind keine Urteile. Wer heute schon das volle Ausmaß dieses Vorfalls zu kennen vorgibt, lügt — entweder aus Ungeduld oder aus Berechnung.
Was bleibt, ist das Bild eines jungen Mannes, der das Vertrauen seiner Lehrkräfte in ein Werkzeug der Erniedrigung verwandelt haben soll, einer Hochschule, die ihre eigene Ordnung erst dann wiederfand, als sie einen Schuldigen benennen konnte, und einer Öffentlichkeit, die sich mit Empörung begnügt, wo eine schonungslose Bestandsaufnahme not täte. In Genf nannte man das den „Geist der Genfer Erklärungen". Er klingt bis heute nach — nur trägt er jetzt die Handschuhe der Algorithmen und die Adresse von Thrikkakara.
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