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Terminal Tribune

15. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Saarbrückens zweiter Urnengang – Eine Korrektur mit Folgen

15. September 2026 — — Kastner

Saarbrücken, Frühjahr 2026. Eine Stadt wählt zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren dieselbe Regionalversammlung – und das vorläufige Ergebnis liest sich wie die Korrektur eines Fehlers, der nie hätte passieren dürfen.

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Im Juni 2024 war die AfD vom Stimmzettel zur Regionalversammlung des Regionalverbands Saarbrücken verschwunden. Der Regionalverbandswahlausschuss hatte zwei eingereichte Wahlvorschläge der Partei als unzulässige Mehrfachbewerbung gewertet und beide zurückgewiesen. Die Konsequenz: Die Partei stand am 9. Juni 2024 nicht auf dem Stimmzettel.

Was folgte, war ein Verwaltungsverfahren, das in seiner Aktenführung jene Klarheit schuf, die der ursprünglichen Entscheidung fehlte. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes stellte fest: Es habe nur einen zulassungsreifen Wahlvorschlag gegeben. Die zweite Liste hätte bereits zurückgewiesen werden müssen, weil bei ihrer Aufstellung wesentliche Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes nicht eingehalten worden waren – unter anderem seien nicht alle für die entsprechende Liste wahlberechtigten Parteimitglieder ordnungsgemäß einbezogen worden. Damit, so die Richter, habe kein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung vorgelegen, der den Ausschluss auch der ersten, formal ordnungsgemäßen Liste gerechtfertigt hätte.

Es ist eine juristische Unterscheidung, die in ihrer Pedanterie an die Formulierungskunst jener Verträge erinnert, in denen ein einziges Wort den Unterschied zwischen Krieg und Frieden ausmacht. Hier machte es den Unterschied zwischen einer rechtmäßigen Streichung und einer, die das Gericht als rechtswidrig erkannte. Das Gericht hielt den Fehler für so erheblich, dass Auswirkungen auf die Sitzverteilung nicht ausgeschlossen werden konnten. Das Landesverwaltungsamt wurde verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären. Am 9. März dieses Jahres wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Anträge auf Zulassung der Berufung zurück. Das Urteil wurde rechtskräftig. Eine Neuwahl musste angesetzt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger Saarbrückens gingen also noch einmal an die Urnen. Das Ergebnis, das jetzt vorliegt, hat eine Deutlichkeit, die niemand mehr überraschen dürfte – und die dennoch überrascht, weil die politische Klasse Saarbrückens zwei Jahre Zeit hatte, sich auf die Korrektur vorzubereiten.

Die SPD wurde mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Die AfD erreichte 22,8 Prozent – und damit den zweiten Platz. Die CDU, einst das Maß der Dinge in dieser Region, stürzte auf 18,9 Prozent ab. Die Sitzverteilung in der 45-köpfigen Regionalversammlung: SPD zwölf Mandate, AfD zehn, CDU neun, Grüne sechs, Linke vier, FDP zwei, BSW und bunt.saar je eines. Die Wahlbeteiligung lag bei 40,5 Prozent.

Die Zahlen erzählen eine Geschichte, die über den konkreten Anlass hinausweist. Eine Partei, die nicht auf dem Stimmzettel stand, kehrte zurück und wurde zweitstärkste Kraft. Eine andere, die 2024 von der Abwesenheit der Konkurrenz auf dem Stimmzettel profitierte, verlor so stark, dass sie nun mit einem Mandat weniger als die AfD in die Regionalversammlung einzieht.

Das Paradox ist keines. Es ist die Mathematik eines Eingriffs, der seine eigene Logik nicht zu Ende dachte. Die CDU verlor nicht, weil die AfD gewann. Sie verlor, weil Wählerinnen und Wähler, die 2024 keine Stimme für die ausgeschlossene Partei abgeben konnten, dies bei der Neuwahl taten – und weil jene, die 2024 aus Gewohnheit CDU wählten, dies bei der zweiten Wahl nicht mehr taten.

Saarbrücken ist kein Einzelfall. In Herzberg am Harz schloss ein Wahlausschuss kürzlich einen weiteren AfD-Kandidaten aus. Die Muster ähneln sich: Verwaltungsentscheidungen mit erheblicher politischer Reichweite, deren juristische Bewertung erst im Nachhinein erfolgt.

Was bleibt, ist eine Stadt, die zweimal wählen musste, und eine Mechanik, die offengelegt hat, wie zerbrechlich das Gleichgewicht zwischen administrativem Ermessen und politischer Repräsentation sein kann. Die Handschuhe, die ich bei solchen Gelegenheiten trage, sind nicht aus Eitelkeit. Sie sind zum Schutz vor dem, was man anfasst, wenn man die Mechanik der Macht berührt.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Die CDU hat ihren Platz in der politischen Landschaft verloren

    im Titel der Quelle gefunden

  2. ZAHL zweiten Platz

    nicht woertlich zuordenbar — die Behauptung ist umformuliert oder findet sich nicht im Wortlaut der angegebenen Quellen; das ist KEINE Aussage darueber, ob sie belegt ist

Herangezogene Quellen

  • 4 weitere Quellen waren beim Schreiben nicht abrufbar

5 Quellen · 1 davon belegt · 4 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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