Börse 1937
Terminal Tribune

15. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Weimers Acht-Prozent und das Schweigen der Zahlen

15. September 2026 — — Kastner

Es gibt Briefe, die wie Urteile kommen, auch wenn sie als Schreiben daherkommen. Die Depesche des Roberto Viola, Chefs der Generaldirektion Kommunikationsnetze der EU-Kommission, an Bundesaußenminister Johann Wadephul trägt den höflichen Ton des Diplomatischen – und enthält, wer zwischen den Zeilen zu lesen versteht, dennoch eine Sektion. Die Kommission werde dem geplanten Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen. Die unternehmerische Freiheit werde „unverhältnismäßig" eingeschränkt, den Anbietern bleibe kein „ausreichender Spielraum". Viola nennt es einen Mangel. Wer in Genf schon einmal über Verträge verhandelt hat, weiß: es ist ein Verdikt.

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Was Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit dem Ende Mai vom Kabinett beschlossenen Entwurf beabsichtigte, trägt den schönen Namen „Filmbooster". Private und öffentlich-rechtliche Plattformen sollten mindestens acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in Deutschland in europäische audiovisuelle Werke investieren. Bei freiwilliger Erhöhung auf zwölf Prozent, so die Zielsetzung, winken flexiblere Modelle. Dazu drei Subquoten: 60 Prozent der Mittel in unfertige Werke, 80 Prozent in Produktionen mit deutscher Originalsprache, 70 Prozent an unabhängige Hersteller. Nutzungsrechte sollen nur für drei bis sieben Jahre übertragen werden, je nach Eigenanteil des Produzenten. Weimer verband das Paket mit der Absicht, die Bundesfilmförderung auf 250 Millionen Euro jährlich zu verdoppeln – eine Zahl, die als politische Zielsetzung bisher nicht abschließend bestätigt ist.

An dieser Stelle beginnt das Schweigen, das in Berlin oft die Stelle der Zahlen einnimmt. Die EU-Kommission bemängelt nicht die Idee als solche – Investitionsverpflichtungen sind nach der AVMD-Richtlinie zulässig. Sie verlangt, dass die Bundesregierung empirisch nachweist, dass Höhe der Quote, kumulative Subquoten und der vorgesehene Rechterückfall eng am Ziel der Förderung europäischer Werke ausgerichtet bleiben und nicht darüber hinausgehen. Eine Differenzierung zwischen den Kategorien von Mediendiensten, so Viola, fehle. Was die wirtschaftliche Frage sei, sei in erster Linie eine wirtschaftliche. Man möchte ergänzen: und eine haushälterische. Was genau hätte die Abgabe gekostet, an welcher Bemessungsgrundlage hätte sie angeknüpft, welche Mitnahmeeffekte wären zu erwarten, und welcher Anteil wäre am Ende tatsächlich bei den unabhängigen Produzenten angekommen, nachdem die Subquoten einander überlagert hätten? Der Entwurf, soweit er öffentlich vorliegt, schweigt darüber mit der Ausdauer eines gepflegten Pokerbluffs.

Dass die SPD ursprünglich auf einem Gesetz bestand – Weimer habe, so berichtet es die FAZ, zunächst eine freiwillige Selbstverpflichtung der Streamer und Sender vorgeschlagen –, erhält im Brüsseler Licht eine eigene Tönung. Die Bedenken der Kommission könnten sich als genau jene Rechnung erweisen, die man nicht bezahlen wollte. Oder, je nach Lesart, als die Rechnung, die man sich erspart hat.

Die Reaktionen fallen indessen auseinander wie ein Bühnenbild ohne hintere Wand. Während die FAZ die Ablehnung als „gute Nachricht des Tages" verzeichnet – Michael Spehr postet es entsprechend –, nennt die Produktionsallianz das Vorhaben eine „Mogelpackung" und fordert ihrerseits eine gesetzliche Investitionspflicht. Die mediale Landschaft, so meldet es Meedia, reagiert „gespalten". Was dem einen als Befreiung gilt, beklagt die andere als verpasste Chance. Die Quoten, die Subquoten, der Rechterückfall: alles bleibt in der Schwebe. Beide Seiten scheinen sich in einem Punkt einig: dass es so, wie es nun vorliegt, nicht bleiben kann.

Wer zuhört, hört das Klirren von Gläsern auf einem Konferenztisch, an dem niemand mehr so recht weiß, wer eigentlich zahlt. Weimers „Filmbooster" hat den Sprung über den Rhein nicht geschafft. Die Frage, was er gekostet hätte – jenseits der schönen Zahl von 250 Millionen –, bleibt im Nebel der Absichten verborgen. Die Handschuhe, mit denen diese Politik gemacht wird, sind weiß. Die Bilanz, die eines Tages vorgelegt werden wird, wird es nicht sein.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 2 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Die EU-Kommission lehnte vorgeschlagenes Gesetz/Steuer von Weimer bezüglich Streaming ab

    „„Die gute Nachricht des Tages: EU-Kommission lehnt das geplante Gesetz von Weimer zur Investitionspflicht für Streamingdienste in Deutschland ab.““ — wörtlich im Quelltext belegt

  2. ZITAT Das Ziel der deutschen Regierung sei, über Gesetzgebung Streaming-Anbieter und Rundfunkanstalten zur Investition in europäische Filme zu zwingen

    „Der Staatsminister für Kultur, Wolfram Weimer, will mit dem Gesetz, dessen Entwurf das Bundeskabinett Ende Mai beschlossen hat, private und öffentlich-rechtliche Plattformen zwingen, mindestens acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in Deutschland in europäische audiovisuelle Werke zu investier“ — wörtlich im Quelltext belegt

Herangezogene Quellen

5 Quellen · 2 davon belegt · 3 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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