Börse 1937
Terminal Tribune

17. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Was verschwindet, was bleibt: Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz und seine Narben

17. September 2026 — — Kastner

Die Handschuhe liegen neben dem Manuskript. Eine Gewohnheit aus Genf, von Konferenzen, auf denen Männer in Anzügen Sätze sagten wie „im Interesse des Kindes" und dabei dieselben Blicke trugen wie heute. Man lernt, auf die Wortwahl zu achten, wenn man weiß, daß Worte die einzige Waffe sind, die man braucht.

Zeitgenössische Anzeige (Illustration)
— Anzeige —

Am späten Abend des 14. September reichte die Regierung in Budapest einen Gesetzentwurf im Parlament ein, der jene Bestimmungen aufheben soll, die Viktor Orbáns nationalkonservatives Kabinett im Jahr 2021 in das ungarische Kinder- und Jugendschutzrecht geschrieben hatte. Das Gesetz verbot die „Darstellung und Förderung" von Homosexualität sowie der Geschlechtsangleichung in Medien, die Minderjährigen zugänglich sind; dieselbe Konstruktion diente später als Grundlage, um die Budapester Pride-Parade zu verbieten.

Der Entwurf, den Premierminister Péter Magyar – im April an die Macht gekommen, nach sechzehn Jahren Orbán – als längst überfällig verkauft, ersetzt die bisherige Formulierung durch eine andere: künftig sollen Inhalte verboten bleiben, die „die körperliche, geistige, seelische oder sittliche Entwicklung des Kindes schwerwiegend beeinträchtigen können". Pornographie, sexuelle Ausbeutung, Manipulation. Nicht mehr die Erwähnung zweier Männer, die einander küssen.

Man darf das lesen, wie man will. Wer einmal in Genf an einem Tisch saß, liest es so: Da wird eine Sprache, die eine bestimmte Gruppe unsichtbar machen sollte, durch eine andere ersetzt, die universell klingt und doch nicht zu vergessen braucht, woher sie kommt.

Der Anstoß zu diesem Tausch liegt außerhalb Budapests. Im April fällte der Gerichtshof der Europäischen Union ein Urteil, das die ungarischen Beschränkungen als Verstoß gegen EU-Recht und als stigmatisierend bezeichnete; die Richter stellten fest, daß die Berufung auf das Kindeswohl dann keine Rechtfertigung sein kann, wenn sie zugleich fundamentale Rechte verletzt. Magyar hatte den Wahlausgang an den Wiederanschluß an Brüssel geknüpft; das Urteil lieferte das juristische Korsett, in dem der jetzige Entwurf sitzt. Justizministerin Márta Görög hatte bereits im Mai angekündigt, die Gesetzgebung werde entsprechend angepaßt werden. Magyar selbst sagte am 12. September, seine Regierung werde auch das Adoptionsrecht ändern, das seit 2020 faktisch gleichgeschlechtliche Paare ausschließt.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, die den Gesetzentwurf am 16. September analysierte, sieht den Schritt als wichtig, aber unvollständig. Zwar würden die einschränkenden Passagen aus den Regelungen zu Kinderschutz, Medien, Werbung und Bildung gestrichen – doch Paragraf 5/A des Familienschutzgesetzes, der ähnliche Beschränkungen für kindergängige Inhalte enthält, bleibe unangetastet. Auch die diskriminierende Formulierung im Grundgesetz sowie jene Bestimmungen im Versammlungsrecht, mit denen Pride und andere LGBT-bezogene Versammlungen verboten werden konnten, würden nicht angerührt.

Vier ungarische Organisationen – das Helsinki-Komitee, die Ungarische Union für Bürgerrechte, die Háttér-Gesellschaft und Amnesty International Ungarn – begrüßten die vorgeschlagenen Änderungen und forderten zugleich weitergehende Korrekturen: die Reform des Artikels XVI des Grundgesetzes, der die verfassungsrechtliche Grundlage für anti-LGBT-Beschränkungen bildet, sowie jenes Gesetzes, mit dem Pride-Märsche unterbunden wurden.

Magyar verfügt über eine parlamentarische Supermajorität. Die Tisza-Regierung könnte, mit anderen Worten, auch jene Mauern einreißen, die der jetzige Entwurf stehen läßt. Sie tut es nicht.

Was im Paragraphen steht, zählt weniger als das, was im Hintergrund bleibt. In Budapest, im September 2026, trägt die neue Regierung Handschuhe aus feinerer Wolle. Die Hände darunter sind dieselben.

❖ Ende des Artikels ❖

Erwähnt in diesen Akten

Aus diesem Ressort