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21. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Verfassungswidrig und gefährlich — die stille Reform der Geheimdienste

21. September 2026 — — Kastner

Es gibt Sätze, die wie Urteile klingen, obwohl sie aus keinem Gerichtssaal kommen. „Verfassungswidrig und gefährlich" — wer so formuliert, weiß, dass die Worte tragen müssen, sonst zerbrechen sie unter dem eigenen Anspruch. Die Humanistische Union hat sie in dieser Woche in den öffentlichen Raum getragen, verbreitet über netzpolitik.org, bezogen auf einen Gesetzentwurf, der nach allem, was bislang bekannt ist, das Sicherheitsgefüge der Bundesrepublik nicht nur ergänzen, sondern umbauen will. Es handelt sich um eine Reform der Geheimdienste, genauer: um den Versuch, das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst von beobachtenden in eingreifende Dienste zu verwandeln.

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Der Entwurf stammt aus dem Innenministerium. Im August hat das Kabinett ihn verabschiedet. 732 Seiten umfasst das Papier — ein Volumen, das allein schon verrät, wieviel hier auf einmal bewegt werden soll. Was die Humanistische Union in ihrer Analyse hervorhebt, ist ein Begriff mit eigener bundesrepublikanischer Geschichte: das Trennungsgebot. Es bezeichnet die Trennung zwischen Geheimdiensten, die Informationen sammeln, und Polizeibehörden, die auf dieser Grundlage eingreifen dürfen. Diese Trennung, so die HU, werde mit dem Entwurf nicht mehr nur gelockert, sondern prinzipiell in Frage gestellt.

Was bedeutet das konkret? Der BND soll künftig aktive Hackbacks durchführen dürfen — also nicht mehr nur zur Aufklärung in fremde Systeme eindringen, sondern zur Einwirkung. Beide Dienste, Verfassungsschutz wie BND, sollen Zugriff auf Aufnahmen privater und öffentlicher Videoüberwachungsanlagen erhalten und biometrische Abgleiche in großem Umfang vornehmen können. Automatisierte und behördenübergreifende geheime Datenanalysen sollen erlaubt sein. Aus Diensten, die bislang Informationen zusammentrugen, würden Dienste, die auf das beobachtete Geschehen einwirken — eine „Verpolizeilichung", wie die HU es nennt.

Die HU argumentiert, dass die Eingriffsschwellen bei der Überwachung dann niedriger ausfielen als bei der Polizei, während die operativen Befugnisse der Geheimdienste zugleich stiegen. Das sei nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, sondern auch operativ: Wo einheitliche Zuständigkeiten fehlen, entstehen Lücken — und Doppelstrukturen. Auch die Ausweitung der Befugnisse des Auslandsnachrichtendienstes BND ins Inland hinein wertet die HU als Bruch mit der bisherigen Architektur.

Brisant sind zudem die Kollateraleffekte. Die HU sieht das Berufsgeheimnis, den Mandantenschutz, den Quellenschutz, die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis bedroht. Die Videoüberwachung und der biometrische Datenabgleich werden als „ausufernd, unverhältnismäßig und verfassungswidrig" eingestuft. Hier berührt sich die Analyse mit Bedenken, die in den vergangenen Jahren wiederholt aus der Wissenschaft, von Datenschutzbeauftragten und aus der Rechtsprechung formuliert wurden — auch wenn der vorliegende Text sich ausdrücklich auf die Stellungnahme der HU stützt und nicht auf eine unabhängige juristische Prüfung.

An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Wir berichten über eine einzelne kritische Analyse, verbreitet über einen einzelnen Kanal. Eine unabhängige Gegenprüfung des Entwurfs liegt uns nicht vor. Die Humanistische Union ist eine Bürgerrechtsorganisation mit langer Tradition — aber sie ist nicht neutral, sie ist Anwältin einer Position. Was sie als „Paradigmenwechsel" beschreibt, muss nicht zwingend so im Gesetzestext stehen. Was sie als verfassungswidrig einstuft, ist bislang nicht von einem Gericht geprüft. Das entwertet die Analyse nicht, aber es verlangt vom Leser, sie als das zu lesen, was sie ist: eine Stellungnahme, formuliert mit dem Pathos einer Organisation, die seit Jahrzehnten genau für diese Fragen kämpft.

Was bleibt, ist ein Vakuum. Ein Entwurf von 732 Seiten, verabschiedet vom Kabinett, in der öffentlichen Debatte bislang vor allem durch eine einzige kritische Stimme beleuchtet. Eine Reform, die — wenn die HU recht hat — die Architektur der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden neu zeichnen würde. Eine Reform, die — wenn sie tatsächlich verfassungswidrig ist — in Karlsruhe enden könnte. Eine Reform, deren langfristige Folgen für das Verhältnis von Staat und Bürger niemand derzeit seriös abschätzen kann.

Man kann das ignorieren. Man kann auch zur Gewohnheit greifen, jeder sicherheitspolitischen Erweiterung mit dem Argument zu begegnen, die Welt sei nun einmal gefährlich geworden. Die Humanistische Union hat sich für die andere Lesart entschieden. Welche der beiden sich am Ende durchsetzt, wird nicht in den Stellungnahmen entschieden, sondern in den Institutionen: in den Gerichten, im Bundestag, in einer öffentlichen Debatte, die bislang noch nicht stattgefunden hat.

❖ Ende des Artikels ❖

Prüfbare Behauptungen — 1 von 2 Behauptungen belegt
  1. ZITAT Der Gegenstand ist eine Reform der Geheimdienste

    die vorgeschlagene Belegstelle steht so NICHT im Quelltext und wurde deshalb verworfen; das ist eine Aussage ueber den Vorschlag, nicht ueber die Quellenlage

    vorgeschlagene Belegstelle verworfen, weil so nicht im Quelltext: „Die Humanistische Union (HU) hat eine kritische Analyse zur geplanten Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste vorgelegt. Das Innenministerium plant , dem BND und dem Bundesamt für Verfassungsschutz künftig weit mehr automatisierte und behördenübergreifende geheime Datenanalysen zu erlauben und s“

  2. ZITAT "Verfassungswidrig und gefährlich"

    „„Verfassungswidrig und gefährlich““ — wörtlich im Quelltext belegt

1 Quelle · 1 davon belegt · 0 externe Belege · 2 prüfbare Behauptungen

Maschinell geprüft: jede Belegstelle wurde wörtlich im Quelltext gesucht. Die Bewertung der Redaktion ist nicht Teil dieser Prüfung.

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