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21. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Wenn die Verfassung nicht stört: Das Sicherheitspaket 2.0

21. September 2026 — — Kastner

Berlin, im Mai. Die Sachverständigen haben gesprochen, ihre Stellungnahmen sind aktenkundig, die Gutachten liegen vor – und dennoch rollt der Gesetzentwurf weiter durch die Ausschüsse wie ein Waggon, der seinen eigenen Bremsweg verloren hat. Das "Sicherheitspaket 2.0" der Bundesregierung, im April vom Kabinett beschlossen, sieht erweiterte Befugnisse für die Polizei vor, das Abgleichen biometrischer Daten und den Einsatz von Analyseplattformen, die in der zivilgesellschaftlichen Debatte längst einen Namen tragen: Palantir.

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Die Kritik kommt nicht aus jener Ecke, die man leicht überhört. Sie kommt aus den Kanzleien der Verfassungsrechtler, aus den Stellungnahmen der Sachverständigen, die der Bundestag selbst angefordert hat. Die geplanten Maßnahmen sind in ihren Augen verfassungswidrig. So deutlich, so unmissverständlich, dass es im Protokoll steht. Und dennoch plant die Koalition, die Warnungen zu ignorieren – oder, in der milderen Lesart, zu umgehen. Das ist der Kern, um den es hier geht.

Die Berliner Realität, so wird bei einer Informationsveranstaltung der AG Unsicherheit am 25. Mai im BAIZ an der Schönhauser Allee zu hören sein, ist der bundesweiten bereits voraus. Viele der geplanten Befugnisse sind in der Hauptstadt längst Praxis. Was als Ausnahme begann, wird zur Regel; was bundesweit zur Regel werden soll, ist hier bereits Normalität.

Am vergangenen Samstag demonstrierten Hunderte Menschen in Berlin gegen das Paket, wie die taz berichtet. Die Protestierenden kommen aus einem ungewohnt breiten Spektrum: Datenschützer, Bürgerrechtler, Juristen, Studierende. Die Botschaft war schlicht: Sicherheit, die Grundrechte aufkündigt, ist keine.

Erik Tuchtfeld von D64 und Simone Ruf vom Center for User Rights formulieren es im Tagesspiegel-Background noch schärfer: Der Entwurf des Bundesinnenministeriums erfülle "die schlimmsten Erwartungen". Palantir statt Grundrechtsschutz – so die Diagnose. Die Plattform, die für die Verknüpfung polizeilicher Datenquellen steht, ist in den Augen der beiden Autoren kein bloßes Werkzeug, sondern ein politisches Versprechen: mehr Daten, weniger Kontrolle. Amnesty International, so macht Lena Rohrbach in einem veröffentlichten Vortrag deutlich, sieht die Grundrechte durch das Paket in einem Maße bedroht, das über die übliche Sicherheitsgesetzgebung hinausgeht.

Die rechtliche Dimension ist keine Nebensache. Wenn Sachverständige – also jene Stimmen, die der Gesetzgeber selbst zurate zieht – die Verfassungswidrigkeit feststellen, dann ist das ein Vorgang von erheblichem Gewicht. Die kommenden Beratungen in den Ausschüssen werden zeigen, ob die Koalition den Einwand ernst nimmt – oder ob er im Protokoll verschwindet, wie so oft zuvor.

Die Frist drängt. Der politische Wille zur Verabschiedung ist offenbar ungebrochen. Die Frage, die sich stellt, ist nicht mehr, ob das Paket kommt – sondern in welcher Form, mit welchen Korrekturen, mit welchen verfassungsrechtlichen Risiken. Dass am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist wahrscheinlich. Dass es den Entwurf in der jetzigen Form passieren ließe, ist nach dem Stand der Gutachten eher zweifelhaft.

Was bleibt, ist ein Vorgang, den alle Beteiligten kennen: Ein Gesetzentwurf, der gegen das Grundgesetz verstößt, wird eingebracht, beraten, beschlossen – in der Hoffnung, dass Karlsruhe es später richten wird. Es ist das alte Spiel, das nie gut ausgegangen ist. Nur die Handschuhe, die man dabei trägt, werden von Mal zu Mal dünner.

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