Die nicht existierende Erhöhung auf 220 Euro
Es gibt Zahlen, die in der Luft hängen wie Gas. Sie riechen nach Empörung, sie klingen nach Strafe, und bevor man den Mund öffnen kann, um nachzufragen, haben sie sich bereits festgesetzt. Zweihundertzwanzig Euro – soviel, behaupten Videos auf der Plattform TikTok, solle künftig zahlen, wer ohne Fahrschein in Bahn oder Bus sitzt. Die Quelle, so heißt es darin, sei der Bundestag. Ein Video, das wie ein Nachrichtenbeitrag inszeniert ist – eine vermeintliche Sprecherin im Studio, danach Aufnahmen von Fahrscheinkontrollen in einer Bahn –, erreicht rund 610.000 Aufrufe. Allein. Die Behauptung: statt sechzig seien künftig zweihundertzwanzig Euro fällig.
An dieser Stelle ist Vorsicht die erste Bürgerpflicht. Aufgrund der Einzelquelle, der Eile seiner Verbreitung und des Breaking-News-Charakters einer politisch aufgeladenen Zahl muss jede einzelne Aussage in diesem Fall bis zum letzten Komma von Faktenprüfern – in diesem Fall von Correctiv – auf ihre höchste Richtigkeit geprüft werden. Genau das ist geschehen. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Erhöhung existiert nicht.
Wer in Deutschland ohne gültigen Fahrschein fährt, zahlt bei einer Kontrolle in der Regel sechzig Euro. Dabei handelt es sich, und hier beginnt die Pedanterie, die in solchen Fällen notwendig ist, nicht um eine Geldstrafe im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern um das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt – eine Forderung, die die Verkehrsunternehmen erheben dürfen. Sie liegt seit dem Jahr 2015 bei sechzig Euro. Nachzulesen ist das in Paragraf 9 der „Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen“. Dort heißt es wörtlich: Falls ein Fahrgast kein Ticket vorzeigen könne, „kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro erheben“ – oder den doppelten Fahrpreis verlangen, falls dieser Betrag darüber liegt. Gilt auch für die Deutsche Bahn.
Ein Sprecher der Deutschen Bahn erklärte auf Anfrage, die Behauptungen seien falsch. „Im Nah- und Fernverkehr beträgt das ‚Erhöhte Beförderungsentgelt‘ das Doppelte des regulären Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. An dieser Regelung hat sich nichts geändert.“ Die Pressestelle der Hamburger Hochbahn, deren uniformierte Mitarbeiter in den Sequenzen zu erkennen sind, weiß ebenfalls von keiner Anhebung. Wer in der Dokumentendatenbank des Bundestages nach der Beförderungserschleichung sucht, findet mehrere Einträge – aber keinen, der eine Anhebung auf zweihundertzwanzig Euro trägt.
Die Mechanik hinter solchen Behauptungen ist alt, und sie funktioniert noch immer. Man nehme eine konkrete, genügend hohe Zahl. Man kleide sie in das Gewicht eines Parlamentsbeschlusses. Man baue das vertraute Format eines Nachrichtenbeitrags nach – Studio, Sprecherin, Übergang, B-Roll. Man lasse die Bilder kontrollierender Fahrgastbetreuer die Illusion eines staatlichen Aktes stützen. So entsteht, was man früher Flüsterpost nannte und was heute als Desinformation durch die Leitungen rauscht. Es braucht nicht immer Verschwörer; es reichen Architekten der Aufmerksamkeit.
Der Boden, auf den diese Zahl fällt, ist allerdings vorbereitet. Während über die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens debattiert wird – die SPD etwa hatte im Entwurf eines Koalitionsvertrages mit der Union vorgeschlagen, das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch zu streichen –, zündet die Nachricht einer drastischen Erhöhung besonders verlässlich. Die Inszenierung bedient sich eines Gefühls, das Wut genannt wird.
Es lohnt, sich am Ende an das Offensichtliche zu erinnern: Eine Erfindung lässt sich nicht beschließen, ein Parlament kann nur beschließen, was existiert. Wer die Zahl prüft, gewinnt Klarheit. Wer sie weiterleitet, lädt eine Bürde ab, die er gar nicht tragen sollte. Die Handschuhe bleiben an.
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