Kaliforniens Schülerdaten: Schutzversprechen und Marktwahrheit
In Sacramento sprach man von Schutz. In den Konferenzräumen der Handelskammern sprach man von Anpassung. Zwischen diesen beiden Reden liegt die Geschichte eines Gesetzes, das nicht ganz das wurde, was es zu sein versprach.
Kalifornien, dieser eigentümliche Staat an der amerikanischen Westküste, hat in den vergangenen Jahren wiederholt versucht, die persönlichen Daten seiner Schülerinnen und Schüler unter den Schutz des Rechtsstaates zu stellen. Im Jahr 2014 verabschiedete der Staat ein wegweisendes Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Schülern, das Technologieunternehmen untersagte, deren Daten zu verkaufen, sie gezielt zu bewerben oder persönliche Informationen preiszugeben. Vier Jahre später folgte ein weiteres, beispielloses Gesetz, das allen Nutzern in Kalifornien bestimmte Datenschutzrechte einräumte, darunter das Recht, der Datenerhebung zu widersprechen und bestimmte Informationen löschen zu lassen.
Die Chronik dieser Gesetzgebung liest sich wie das Protokoll einer späten Einsicht. Man schreibt Paragraphen gegen die Zukunft und hofft, sie werden halten.
Nun berichtet das investigative Medium The Markup, mittlerweile Teil von CalMatters, dass eben diese Schutzgesetze Ausnahmen enthalten, die es einer Vielzahl von Technologieunternehmen weiterhin ermöglichen, persönliche Informationen von Schülerinnen und Schülern zu bündeln und zu verkaufen. Die Recherche, deren Ergebnisse am 21. Februar 2026 veröffentlicht wurden und die sich nach eigener Angabe auf eine einzelne Quelle stützt, beschreibt eine Lücke zwischen dem, was der Gesetzgeber versprach, und dem, was die geltende Fassung zulässt.
Wer von den beiden Akteuren — der Gesetzgeber oder die betroffenen Unternehmen — die schnellere Hand hatte, lässt sich aus dem vorliegenden Bericht nicht eindeutig ableiten. Sicher ist, dass die Lücke besteht.
Der Anlass für die neuerliche Debatte ist Assembly Bill 1159, eingebracht von der demokratischen Abgeordneten Dawn Addis aus San Luis Obispo. Die Vorlage soll bestimmte Lücken im Bildungsdatenschutzgesetz von 2014 schließen und neue Schutzregeln für den Umgang mit Daten von College-Studierenden schaffen, einschließlich einer Regulierung dessen, was KI-Unternehmen mit Schülerdaten tun dürfen. Über die Frage, was schutzwürdig sei, haben sich, wie es in solchen Häusern üblich ist, nicht nur die Betroffenen selbst geäußert.
Die California Labor Federation unterstützt den Entwurf. Die California Chamber of Commerce lehnt ihn ab. TechNet, ein Handelsverband, der nach eigener Darstellung einige der einflussreichsten Technologieunternehmen vertritt, steht ebenfalls auf der ablehnenden Seite. Diese beiden Interessengruppen, so berichtet The Markup unter Berufung auf die CalMatters-Datenbank Digital Democracy, haben im Jahr 2024 zusammen fast acht Millionen Dollar an Spenden an staatliche Abgeordnete oder für andere politische Aktivitäten aufgewendet.
Was eine solche Zahl über die Richtung einer Entscheidung besagt, bleibt eine Frage der Lesart. Dass sie in einem Bericht über ein Datenschutzgesetz überhaupt erwähnt wird, ist bereits eine Aussage über das, was in solchen Debatten als relevant gilt.
Auch die Bundesregierung spielt in die Auseinandersetzung hinein. Addis verwies darauf, dass die aktuelle Administration in Washington versuche, Daten über den Einwanderungsstatus, die Geschlechtsidentität und die Nutzung bestimmter öffentlicher Leistungen kalifornischer Einwohnerinnen und Einwohner zu sammeln. Die Frage, wer am Ende über die Daten der Jüngsten verfügt, wird nicht mehr allein in Sacramento entschieden.
An der Stanford University beschäftigt sich Jen King, Stipendiatin für Datenschutz und Datenpolitik am Institut für Künstliche Intelligenz, mit den Methoden, mit denen Unternehmen Nutzerdaten sammeln und den Austritt aus der Erhebung erschweren — Verfahren, die in der Fachsprache als „Dark Patterns" bekannt sind. Sie selbst, so berichtet The Markup, achte im Privatleben sorgfältig darauf, welche Spuren sie hinterlasse. Ob ihre Kolleginnen und Kollegen in den Konzernzentralen mit derselben Sorgfalt verfahren, ist eine Frage, die der Bericht offenlässt.
Experten, zitiert im selben Bericht, halten es für möglich, dass selbst die neue Vorlage nicht ausreicht, um den Verkauf von Schülerdaten wirksam zu unterbinden. Man schreibt Gesetze, um sie zu lesen. Man schreibt sie nicht, um sie zu umgehen.
Was nun geschehen wird, ist, wie immer in solchen Konstellationen, eine Frage der Zeit und der Verhandlungen. Der Bericht, auf den sich dieser Text stützt, nennt keine näheren Einzelheiten über den weiteren Gang des Verfahrens. Er endet, wo die meisten Recherchen enden: an der Schwelle zur nächsten Etappe.
Wer in Sacramento am Ende die Verantwortung übernimmt, ob die Lücken geschlossen werden oder ob die Marktteilnehmer erneut schneller sein werden als die Gesetzgebung — diese Frage wartet, wie so viele Fragen dieser Tage, auf eine Antwort, die niemand schuldet und die doch alle erwarten.
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