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25. September 2026

Dossier · Politik & Macht

Verfassungswidrig in Schwarz auf Weiß: Das Sicherheitspaket und seine Kritiker

25. September 2026 — — Kastner

Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen. Sie will den Polizeibehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neue Fahndungsmöglichkeiten zugestehen — ein "Sicherheitspaket 2.0", das in seiner Großzügigkeit kaum Wünsche offenlässt. Nur die Verfassung offenbar.

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Denn Sachverständige, in den Bundestag geladen, um ihre Expertise beizutragen, haben die Gesetzentwürfe als verfassungswidrig eingestuft. Die Befugnisse seien viel zu weitreichend, warnten sie heute in einer Anhörung — eine "rechtliche Wackelpartie", wie einer der Fachleute formulierte. Wer in Genf einmal erlebt hat, wie Verträge unterzeichnet werden, die niemand einzuhalten gedenkt, der erkennt die Geste wieder: Man legt das Papier vor, man lächelt, man verspricht Sicherheit. Was darunter steht, wird man später lesen — wenn überhaupt.

Die Begründung des Gesetzgebers jedenfalls weist Lücken auf, die Fachleute nicht übersehen konnten. Welche konkreten Eingriffe in welche Grundrechte gerechtfertigt werden sollen, bleibt in den Entwürfen unscharf. Die Verhältnismäßigkeit — jenes alte, mühsam austarierte Prinzip, an dem sich jeder staatliche Zugriff messen lassen muss — scheint hier weniger als Prüfstein denn als Hindernis behandelt worden zu sein. So entsteht der Eindruck, als habe man die Befugnisse zuerst formuliert und die Verfassung erst danach gefragt.

Die offene Frage nach den konkreten rechtlichen Konsequenzen dieser Verfassungswidrigkeit bleibt indessen unbeantwortet. Die Entwürfe liegen vor, die Anhörung hat stattgefunden, die Stimmen sind protokolliert. Was folgt? Das Bundesverfassungsgericht wird erst dann bemüht, wenn die Gesetze verabschiedet sind und jemand klagt. Welcher Weg beschritten wird, hängt von der politischen Bereitschaft ab, eine verfassungsrechtliche Überprüfung zu riskieren. Die Sachverständigen haben ihre Warnung ausgesprochen; ob sie gehört wird, entscheidet sich in den kommenden Sitzungswochen.

Am Samstag gingen in Berlin hunderte Menschen auf die Straße, um gegen das Sicherheitspaket zu protestieren. Viele der geplanten Maßnahmen sind in der Hauptstadt bereits Realität — ein Hinweis darauf, dass die Bundesregierung nicht Neues wagt, sondern Bestehendes verallgemeinert. Was auf Länderebene als pragmatische Erweiterung begann, soll nun zum bundesweiten Standard werden. Die Demonstranten, so ließe sich formulieren, protestieren nicht gegen eine Hypothese, sondern gegen eine Vorwegnahme.

Dass Sachverständige ausgerechnet dem Innenministerium derart deutlich widersprechen, ist bemerkenswert. In der Regel pflegen Anhörungen einen höflichen Ton; Verfassungswidrigkeit wird selten so unverblümt ausgesprochen. Es gehört zu den kleinen Eigentümlichkeiten der Demokratie, dass die Hüter des Grundgesetzes ihre Einwände stets in der Form eines Vorschlags verpacken: Bitte überarbeiten, bitte nachbessern, bitte die Verhältnismäßigkeit wahren. Ob die Bundesregierung diese Bitten hört oder ob sie das Paket dennoch durchs Parlament trägt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

Man darf gespannt sein, ob die Entwürfe nachgeschärft werden — oder ob die Wackelpartie am Ende doch noch standfest wird. In diplomatischen Kreisen sprach man früher von "constructive ambiguity": die wohlklingende Formulierung, hinter der jeder etwas anderes vermutet, bis die Realität die Mehrdeutigkeit beendet. Die Handschuhe werden angezogen, die Paragrafen werden poliert, der Name des Pakets bleibt.

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