Siebenhundertzweiunddreißig Seiten, die niemand lesen soll
Im August hat das Kabinett einen Entwurf verabschiedet, der die deutschen Geheimdienste grundlegend umbaut. Die Humanistische Union hat ihn gelesen — und spricht von „verfassungswidrig" und „gefährlich". Was hier mit dem Segen der Regierung auf den Weg gebracht wird, verdient mehr als eine Pressemitteilung.
Wer in Genf jemals einen Vertragstext unterschreiben sah, der anschließend in einer Schublade verschwand, der erkennt das Muster wieder: Man schreibt lang, schreibt sorgfältig, schreibt so, dass kein Mensch es liest. Und weil niemand es liest, kann man später behaupten, es sei alles seine Ordnung gegangen. Siebenhundertzweiunddreißig Seiten umfasst der Entwurf, mit dem das Innenministerium den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz neu ordnen will. Es ist das Volumen, das nicht dazu da ist, verstanden zu werden, sondern dazu, das Verstehen zu verhindern.
Was der Entwurf vorsieht, hat die Humanistische Union in einer kritischen Analyse zusammengefasst, und die Liste liest sich wie ein Katalog dessen, was die Bundesrepublik bislang von ihren Geheimdiensten unterschieden hat. Künftig sollen BND und Verfassungsschutz nicht nur massenhaft Daten sammeln und automatisiert auswerten, sondern auch behördenübergreifend tätig werden — und zwar nicht mehr nur beobachtend, sondern operativ. Die Dienste dürften dann auf das Geschehen einwirken, das sie bislang nur dokumentierten. Das ist die Auflösung einer Trennung, die seit Jahrzehnten das Sicherheitsgefüge der Bundesrepublik mitgetragen hat: hier die Polizei, die eingreift; dort die Nachrichtendienste, die beobachten und berichten. Das sogenannte Trennungsgebot, das nie heilig war, aber stets als Grundregel galt, wird mit diesem Entwurf nicht modernisiert, sondern stillschweigend beerdigt.
Dazu kommen konkrete Befugnisse, die bislang aus gutem Grund anderen Stellen vorbehalten waren. Der BND soll erstmals aktiv hacken dürfen — die sogenannten Hackbacks, also das Eindringen in fremde Systeme als Reaktion auf Angriffe. Beide Dienste sollen Zugriff auf Aufnahmen privater und öffentlicher Videoüberwachungsanlagen erhalten und biometrische Abgleiche mit dem gesammelten Bildmaterial vornehmen können. „Besonders ausufernd, unverhältnismäßig und verfassungswidrig" nennt die HU diesen Teil. Die Schwelle für einen Eingriff sinkt, während die Eingriffstiefe wächst. Was die Polizei nur unter Richtervorbehalt und bei konkretem Tatverdacht darf, sollen die Dienste künftig routinemäßig dürfen — mit niedrigeren Hürden und ohne dieselben Kontrollen.
Die HU spricht von einem Paradigmenwechsel, und sie ist nicht die Einzige, die das so sieht. Denn die Verschiebung betrifft nicht einzelne Werkzeuge, sondern die Architektur. Ein Nachrichtendienst, der selbst eingreift, ist kein Nachrichtendienst mehr, sondern ein geheimer Vollzugsapparat. Wenn das Trennungsgebot wegfällt, wandern Zuständigkeiten der Polizei faktisch in einen Raum, in dem es keine Öffentlichkeit gibt, keine Akteneinsicht, keine Hauptverhandlung. Es ist das Modell eines Apparates, der zuständig ist, ohne vollständig rechenschaftspflichtig zu sein.
Die Humanistische Union macht zudem auf die Kollateralschäden aufmerksam. Bedroht seien das Berufsgeheimnis, der Mandantenschutz, der Quellenschutz, die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis. Wer künftig vertraulich kommuniziert — ob als Mandant, Patient oder Quelle —, all diese Beziehungen stehen unter dem Vorbehalt, dass eine Behörde mitliest. Die Konsequenz lässt sich auch ohne Detailkenntnis des Entwurfs formulieren: Vertraulichkeit wird zur Gnadenentscheidung des Staates.
Das Innenministerium hat den Entwurf im August durch das Kabinett gebracht. Dass die Stellungnahmen, die bislang bekannt geworden sind, ausnahmslos kritisch ausfallen, hat den Vorgang nicht aufgehalten. So funktioniert das in den Gängen, in denen Sicherheitspolitik gemacht wird: Kritik wird zur Kenntnis genommen, abgeheftet und unter „politische Bedenken" einsortiert, bevor das Gesetzblatt gedruckt wird.
Es lohnt sich, die alte Frage zu stellen, die jeder Diplomat kennt: Cui bono? Wem nützt es, wenn die Dienste das dürfen, was bisher die Polizei nur unter strengen Bedingungen durfte? Wem nützt ein Paradigmenwechsel, der ohne Not die Verfassung biegt? Man muss diese Frage nicht laut stellen. Man muss sie nur stellen, während man den Text liest. Wer dann noch lächelt, weiß, was er tut.
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