Delhis hohe Justiz und die Frage der Immunität: Ein Muster, kein Zufall
In Delhi, am einundzwanzigsten September des Jahres 2026, sprach ein Richter des High Court einen Satz aus, den man sich merken sollte, auch wenn er im Protokoll zwischen anderen Sätzen verloren gehen wird: „I'm not entertaining this. This is a wild witch hunt." Justice Amit Bansal richtete diese Worte an einen Antragsteller, der nichts Ungehöriges verlangte. Advocate Ghanshyam Upadhyay wollte die Registrierung einer Erstanzeige und eine Untersuchung durch das SIT oder das CBI gegen den ehemaligen Richter Yashwant Varma. Varma, dessen Amtsresidenz am Holi-Abend des Jahres 2025 gebrannt hatte, wobei eine nicht unbeträchtliche Menge Bargeld entdeckt wurde; Varma, der nach Allahabad zurückversetzt wurde, gegen den ein Impeachment-Verfahren lief, und der am neunten April dieses Jahres seinen Rücktritt einreichte — bei der Präsidentin der Republik. Das Impeachment wurde „infolge" seines Rücktritts „fruchtlos". Der Vorgang selbst bleibt im Raum.
Man beachte das Vokabular. Ein Richter nennt das Begehren eines Anwalts, der den Weg der Strafanzeige gehen will, eine „wilde Hexenjagd". Es ist nicht die erste Reaktion dieser Art: der Oberste Gerichtshof hatte eine vergleichbare Eingabe im August verworfen. Die justizielle Architektur schließt sich hier zuverlässig, Instanz um Instanz, Schicht um Schicht. Bezeichnend auch das Ende der Verhandlung: als sich die Ablehnung andeutete, zog der Antragsteller sein Begehren zurück, um andere Rechtsmittel zu suchen. So sehen Akten aus, die sich selbst begraben.
In dieselbe Architektur gehört die Entscheidung, mit welcher das Gericht den Antrag des ehemaligen MLA Narendra Pawar auf einstweiligen Schutz im Verfahren wegen Vergewaltigung ablehnte. Die Anklage wird geführt; der Schutz wird verweigert. Ein Hochgericht, das im laufenden Verfahren Schutz verwehrt, spricht eine bestimmte Sprache. Es spricht sie nicht nur an den Beschuldigten, sondern auch an die Anzeigeerstatterin.
Dann der Fall des YouTubers Ajeet Bharti, dessen Antrag auf vorbeugende Kaution im SC/ST-Verfahren beim Delhi High Court verhandelt wurde. Hier beginnt die Diskrepanz, die uns als Hebel dient. Die eine Quelle schreibt, das Gericht habe den Antrag abgelehnt. Eine andere Quelle schreibt, die Entscheidung sei auf den sechsundzwanzigsten September vertagt worden. Beides kann nicht zugleich zutreffen, und genau das ist die Methode. Eine Ablehnung und eine Vertagung sind keine Synonyme; sie bezeichnen zwei verschiedene gerichtliche Handlungen, von denen eine das Verfahren beendet und die andere es offen hält. Welche der beiden Lesarten zutrifft, ist eine Frage des Protokolls. Dass die Protokolle selbst uneinheitlich berichten, ist eine Aussage — über die Sorgfalt, oder über die Sorgfaltsverweigerung.
Beim Antrag Anto Augustines auf vorbeugende Kaution erscheint die Lage auf den ersten Blick eindeutiger: die Entscheidung wurde mehrfach mit Vertagung auf den sechsundzwanzigsten September angegeben. Augustine ist beschuldigt, in einen angeblich vielmillionenschweren Betrug um das Angebot eines argentinischen Fußballteams an Keralam verwickelt zu sein. Man darf hier, im selben Atemzug, auf eine weitere Berichtsdiskrepanz verweisen: im sogenannten JKCA-Skandal vermerkt die eine Quelle die Ablehnung eines Ersuchens der Enforcement Directorate, die andere Quelle vermerkt dessen Annahme. Auch hier divergieren die Darstellungen. Es bleibt dem Leser überlassen, ob er dies als Überlastung der Justiz liest — oder als Methode.
In diesen Zusammenhang gehört, gleichsam als fernes Echo aus dem Nordosten, der Fall Masasasong Ao, eines Naga-Aufständischen, der im Jahr 2022 im Rahmen eines PMLA-Verfahrens wegen Geldwäsche festgenommen wurde. Wir nennen ihn hier, weil er zu jener Kategorie von Beschuldigten gehört, bei denen Verfahren zügig eröffnet und Akten zügig geschlossen werden. Die Frage, die zu stellen erlaubt sein muss, lautet: Für welche Klasse von Beschuldigten gilt welche Verfahrensgeschwindigkeit?
Sie ist die Frage, die das Delhi High Court derzeit nicht beantworten wird. Man hat sie höheren Orts gestellt, dann der niederen, dann hat man sie zurückgezogen. So funktioniert der Zirkel. Man geht von Tür zu Tür, und jede Tür schließt sich mit Verweis auf eine andere — auf das andere Gericht, auf das andere Rechtsmittel, auf die andere Instanz, in welcher der Bittsteller dies oder jenes versäumt habe.
Justiz ist, in ihrer diszipliniertesten Form, die Übung der Verfahrensfrage. Sie entscheidet nicht über Schuld; sie entscheidet, ob überhaupt verhandelt wird.
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